Erschienen in:
01.02.2010 | Leitthema
Tabakprävention am Arbeitsplatz
Erfolge und Erfordernisse
verfasst von:
M. Goecke-Alexandris
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 2/2010
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Zusammenfassung
Tabakprävention am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Handlungsfeld der Tabakkontrolle, denn aus der Arbeitswelt können entscheidende Impulse für einen gesamtgesellschaftlichen Wandel kommen. Betrieblicher Nichtraucherschutz ist seit 2002 in der Arbeitsstättenverordnung explizit vorgeschrieben. Die praktische Umsetzung wird seither vielfältig unterstützt. Aktuelle Befragungen zeigen jedoch, dass fast 20% der nicht rauchenden Beschäftigten noch immer dem Tabakrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung ist daher nötig. Für die mehr als eine Million Menschen, die in gastronomischen Betrieben beschäftigt sind, ist der Anspruch auf Nichtraucherschutz eingeschränkt, da die Arbeitsstättenverordnung für Betriebe mit Publikumsverkehr eine Ausnahmeregelung vorsieht. Tabakprävention am Arbeitsplatz wird erst komplett sein, wenn diese Ausnahme entfällt. Auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie durch entsprechende Landesgesetze wäre verfassungskonform. Ob die Länder sich hierauf verständigen werden, ist derzeit fraglich. Die Förderung der Raucherentwöhnung als zweiten maßgeblichen Bestandteil der Tabakprävention am Arbeitsplatz hat nicht den ihr angemessenen Stellenwert in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Weitere Impulse sind erforderlich.