01.08.2017 | Bekanntmachungen – Amtliche Mitteilungen
Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG
revidierte Fassung vom 28. 04. 2017,veröffentlicht und in Kraft getreten am 17. 05. 2017,ersetzt die Fassung vom 27. 04. 2012, zuletzt geändert am 16. 11. 2012
Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 8/2017
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