Erschienen in:
08.01.2020 | Öffentliches Gesundheitswesen | Leitthema
Partizipative Entwicklung von Digital-Public-Health-Anwendungen: Spannungsfeld zwischen Nutzer*innenperspektive und Evidenzbasierung
verfasst von:
Tina Jahnel, MA, Benjamin Schüz
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 2/2020
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Zusammenfassung
Digital Public Health verspricht neben einer umfänglicheren medizinischen Versorgung auch eine individuelle Gesundheitsförderung und Unterstützung für positive Veränderungen im Lebensstil. Mobilen digitalen Gesundheitsgeräten und -diensten, auch Mobile Health (M-Health) genannt, kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie umfassen gesundheitsspezifische Hardware- und Softwareapplikationen wie Smartphone-Apps und Wearables zur Aufzeichnung, Überwachung und Auswertung spezifischer Gesundheitsparameter. Obwohl es wissenschaftliche Nachweise für die Effektivität einzelner Anwendungen gibt, bleibt die praktische Nutzung meist von verhältnismäßig kurzer Dauer. Um eine höhere Akzeptanz- und Nutzungsrate zu erreichen, wird Evidenz benötigt, die stärker an der Praxis orientiert ist.
Der vorliegende Beitrag erläutert, wie mittels partizipatorischer Entwicklungsansätze und unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Präferenzen der Nutzer*innen die Qualität und Wirksamkeit von M‑Health-Angeboten verbessert werden können. Die soziodemografischen Merkmale der Zielgruppe sowie individuelle, soziale, sprachliche und kulturelle Barrieren sollten Beachtung finden ebenso Wünsche der Nutzer*innen z. B. nach Personalisierbarkeit, Übermittlung von Informationen in Echtzeit und Transparenz in Hinblick auf Datenschutz. Beim Co-Design-Ansatz werden die Nutzer*innen daher direkt in die Produktkonzeption einbezogen. Die Studienlage hierzu ist aber noch begrenzt und es fehlt an methodischer Systematik.
Um die Nutzung von M‑Health-Angeboten zukünftig zu erhöhen, sollten Partizipationsprozesse systematisiert werden. Zudem sollten Konzepte für Klassifizierung und Zertifizierung sowie Verfahren zur Bekanntmachung von wirksamen Anwendungen entwickelt werden.