Erschienen in:
29.09.2016 | Begutachtung | Leitthema
Sprachaudiometrie in der Begutachtung des Hörvermögens
verfasst von:
Dr.-Ing. C. Batsoulis, A. Lesinski-Schiedat
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 3/2017
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Begutachtungsprozesses des Hörvermögens ist es Aufgabe des Gutachters neben der Feststellung der Kausalitätsfrage das quantitative Maß des Hörvermögens und daraus den Grad der Behinderung/Grad der Schädigungsfolgen (GdB/GdS) oder im Fall der Begutachtung der beruflich bedingten Lärmschwerhörigkeit die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abzuschätzen. In der Königsteiner Empfehlung sind die Richtlinien für die Begutachtung der arbeitsbedingten Lärmschwerhörigkeit zusammengefasst. Aktuell wird die 5. Auflage von 2012 angewendet.
Grundlage für die Bestimmung des prozentualen Hörverlusts bildet in Deutschland die Sprachaudiometrie. Aus den Ergebnissen des Freiburger Sprachtests wird anhand von anerkannten Tabellenwerken der prozentuale Hörverlust für Sprache bestimmt. Bei knapp geringgradiger Schwerhörigkeit, die sich typischerweise durch einen Hochtonverlust auszeichnet, wird zusätzlich der Hörverlust aus dem Tonaudiogramm hinzugezogen. Sprachtests im Störgeräusch, die inzwischen zur Verfügung stehen und für die Nutzenüberprüfung von Hörsystemen herangezogen werden, ermöglichen es die Beeinträchtigung dieser Patienten, die sich meist in geräuschvoller Umgebung zeigt, abzubilden. Erste Vorschläge für Tabellen zur Bestimmung eines Hörverlusts für Sprache im Störgeräusch liegen vor. Für alternative Verfahren in Ruhe konnte anhand von experimentellen Studien gezeigt werden, dass diese statt des Freiburger Sprachtests bei Anwendung der gleichen Tabellenwerke verwendet werden könnten. In diesem Beitrag wird die aktuelle Anwendung der Sprachaudiometrie in der Begutachtung vorgestellt und die Möglichkeiten, die die Anwendung weiterentwickelter Sprachtestverfahren bietet, werden diskutiert.