Erschienen in:
01.01.2009 | Das Frühgeborene | Konsensuspapiere
RSV-Prophylaxe mit Palivizumab bei Risikokindern
Aktualisierte Leitlinie 2008
verfasst von:
Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK), Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP), Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI)
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 1/2009
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Zusammenfassung
Seit 1999 ist der humanisierte monoklonale Antikörper Palivizumab zur Prophylaxe von RSV(„respiratory syncytial virus“)-Erkrankungen bei Frühgeborenen ≤35 Schwangerschaftswochen (SSW) im 1. bzw. zusätzlich im 2. Lebensjahr für behandlungsbedürftige Frühgeborene mit bronchopulmonaler Dysplasie und Kinder mit hämodynamisch relevantem Herzfehler zugelassen. Begründet wird der Bedarf einer solchen Prophylaxe damit, dass RSV die häufigste Ursache von schwer verlaufenden Infektionen der unteren Atemwege in den ersten beiden Lebensjahren ist. Die präventive Gabe von Palivizumab an alle Kinder, für die die Substanz laut Fachinformation indiziert ist, ist jedoch mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand verbunden. Darüber hinaus ist die Wirksamkeit begrenzt. Aufgrund neuer epidemiologischer und klinischer Daten wurde die zuletzt 2006 veröffentlichte deutsche Leitlinie zur RSV-Prophylaxe aktualisiert. Laut dieser gilt: Kinder mit hohem Risiko, z. B. mit therapiepflichtiger bronchopulmonaler Dysplasie, sollen, Kinder mit mittlerem Risiko, z. B. Frühgeborene mit einem Gestationsalter ≤28 SSW oder zusätzlichen Risikofaktoren, können die Prophylaxe erhalten. Bei der individuell zu fällenden Entscheidung wird der Wert der Vermeidung einer stationären Behandlung dem Aufwand der Prophylaxe gegenübergestellt. Zusätzlich wird für Risikokinder nachdrücklich empfohlen, sie zu stillen, in ihrer Umgebung nicht zu rauchen, sie von größeren Personenansammlungen und Kinderkrippen fernzuhalten und ihnen die allgemein empfohlenen aktiven Impfungen inklusive der Influenzaschutzimpfung ab dem 6. Lebensmonat anzubieten.