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Erschienen in: Monatsschrift Kinderheilkunde 3/2020

Open Access 24.07.2020 | Asperger-Syndrom | Hans Asperger und die Heilpädagogik

Hans Asperger und der Nationalsozialismus: Konturen einer Kontroverse

verfasst von: Univ.-Prof. Mag. Dr. phil. H. Czech

Erschienen in: Monatsschrift Kinderheilkunde | Sonderheft 3/2020

Zusammenfassung

Hintergrund

Hans Asperger (1906–1980) bezeichnete 1938 als Erster eine Gruppe von Kindern mit charakteristischen psychologischen Merkmalen als „autistische Psychopathen“. Im Jahr 1944 publizierte er eine umfassende Arbeit zu diesem Thema, die ab den 1980er-Jahren internationale Anerkennung fand. Seither erlangte die Bezeichnung „Asperger-Syndrom“ zunehmende Verbreitung. Die Tatsache, dass Asperger zentrale Jahre seiner Karriere während der nationalsozialistischen (NS-)Herrschaft in Wien verbracht hatte, wurde gelegentlich im Hinblick auf eine mögliche Involvierung thematisiert. Es lagen aber kaum Dokumente vor, und letztlich setzte sich ein Narrativ durch, das Asperger eine aktiv widerständige Rolle gegen das NS-Regime zuschrieb.

Ziel der Arbeit

Hauptziel ist eine Überprüfung dieses apologetischen Narrativs. Basierend auf früheren Arbeiten des Autors bietet der Beitrag eine kritische, evidenzbasierte Untersuchung von Aspergers Leben, politischer Orientierung und beruflicher Laufbahn vor und während der NS-Zeit in Österreich.

Material und Methoden

Der Beitrag beruht auf einer Reihe von zeitgenössischen Publikationen und bisher unbekannten Archivdokumenten, einschließlich Aspergers Personalakten und von ihm verfasster Gutachten.

Ergebnisse

Asperger vollzog eine Anpassung an das NS-Regime und wurde für seine Loyalitätsbereitschaft mit Karrierechancen belohnt. Er trat mehreren NS-Organisationen bei (allerdings nicht der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei [NSDAP]), unterstützte öffentlich rassenhygienische Maßnahmen des Regimes wie z. B. die Zwangssterilisationen und kooperierte in mehreren Fällen mit der „Kindereuthanasie“.

Diskussion

Das Narrativ von Asperger als entschlossener Gegner des NS und mutiger Verteidiger seiner PatientInnen gegen die „Euthanasie“-Maßnahmen hält einer Überprüfung nicht stand. Asperger spielte insgesamt eine wesentlich problematischere Rolle als bisher bekannt.
Hans Asperger (1906–1980), die zentrale Figur der österreichischen Heilpädagogik, erlangte ab den 1980er-Jahren zunehmend internationale Bekanntheit als Pionier der Autismusforschung; das nach ihm benannte Syndrom ging als Eponym in vielen Sprachen in den Alltagsgebrauch ein. Aspergers Verhältnis zum Nationalsozialismus (NS) wurde zwar gelegentlich thematisiert, es dominierte aber ein apologetisches Narrativ, und manche AutorInnen gingen so weit, Asperger eine aktiv widerständige Rolle gegen das NS-Regime zuzuschreiben. Eine evidenzbasierte historische Neubewertung ist vor diesem Hintergrund überfällig.

Hintergrund

Trotz der seit den 1980er-Jahren stetig zunehmenden internationalen Bekanntheit Hans Aspergers und des nach ihm benannten Syndroms liegt bis heute keine ausführliche Biografie vor. Die wenigen bis 2018 erschienenen Publikationen beruhten auf einer eingeschränkten Quellenbasis, verließen sich auf die Aussagen von Asperger oder ihm nahestehender Personen und vermittelten insgesamt ein unkritisches und bisweilen apologetisches Bild, was Aspergers Rolle während des NS betrifft. Bemerkenswerte Ausnahmen sind ein Buchkapitel von Aspergers Tochter, Maria Asperger Felder, sowie die Arbeiten von Ina Friedmann ([3, 31, 32], zur Literatur: [23, S. 2–4]). Im englischsprachigen Raum etablierte sich durch Feinstein und später Silberman ein heroisierendes Narrativ von Asperger als entschlossenem Gegner der Nationalsozialisten, der unter großem persönlichen Risiko die ihm anvertrauten Kinder vor dem Zugriff des Regimes geschützt habe [29, 30, 57].
Einige bis 2018 publizierte Arbeiten vermittelten ein apologetisches Bild von Aspergers Rolle im NS
Die Beschäftigung des Autors des vorliegenden Beitrags mit Hans Asperger wurde 2008 durch eine Anfrage der Wiener Universitätskinderklinik angestoßen; diese mündete in eine Einladung durch deren damaligen Leiter Arnold Pollak, im Mai 2010 im Rahmen eines Symposiums zum 30. Todestag Aspergers über dessen Biografie im NS zu sprechen. Damals wurde schnell klar, dass die Erzählung von Aspergers angeblichem Widerstand gegen das NS-Regime angesichts der überlieferten Quellen nicht zu halten war. Im Jahr 2016 griffen Donvan und Zucker die in deutscher Sprache publizierten vorläufigen Ergebnisse des Autors [1820] in einem Buch über die Geschichte des Autismus auf [26]; dennoch blieb das apologetische Narrativ zunächst dominant.
Dies änderte sich mit dem Erscheinen des umfassenden Beitrags des Autors in der Zeitschrift Molecular Autism im April 2018 [23]. Ein Editorial, in dem die beiden Herausgeber (Cohen und Buxbaum) sowie zwei der Gutachter (Klin und Silberman) sich öffentlich hinter die Ergebnisse stellten, und eine von Springer Nature verbreitete Presseaussendung führten zu einer breiten medialen Rezeption [14].1 Hinzu kam, dass wenige Wochen später ein Buch der US-amerikanischen Historikerin Sheffer zum Thema erschien. Dieses baute teilweise auf früheren Publikationen des Autors auf, ging in wesentlichen Punkten aber über dessen Thesen hinaus. Sheffer kam nicht nur (aus Sicht des Autors fälschlicherweise) zu einer höheren Zahl der Überweisungen in die „Euthanasie“-Anstalt am Spiegelgrund, sondern argumentierte auch, dass das von Asperger entworfene Konzept der „autistischen Psychopathie“ [4, 8]2 ein direktes Produkt der NS-Ideologie sei [56]. Obwohl sich seriöse Medien um eine differenzierte Darstellung der Forschungsergebnisse bemühten (z. B. [13, 58]), kam es auch zu sensationalistischen Übertreibungen, etwa als die New York Review of Books eine Besprechung von Sheffers Buch mit „Dr. Death“ betitelte [2]. Im Interesse einer evidenzbasierten und differenzierten Diskussion präsentiert der vorliegende Beitrag in geraffter Form die wesentlichen bisher vorliegenden Belege und Argumente zur Rolle Hans Aspergers während des NS.

Politische Prägung und Laufbahn bis 1938

Im Jahr 1974 resümierte Asperger seine Haltung gegenüber der Machtübernahme des NS in Österreich:
Die nationalsozialistische Zeit kam, wobei es aus meinem bisherigen Leben klar war, dass man wohl mit vielen sagen wir nationalen – in Anführungszeichen – Dingen mitkam, aber nicht mit den Unmenschlichkeiten. (Österreichischer Rundfunk [50])
Aus einem Abstand von mehr als 35 Jahren distanziert Asperger sich von den verbrecherischen Aspekten des NS, betont aber auch seine (deutsch-)nationale3 Einstellung als Grundlage für gewisse ideologische Gemeinsamkeiten. Aspergers dokumentierte Mitgliedschaften in verschiedenen Organisationen erlauben es, diese Selbstdarstellung zu konkretisieren und zu erklären, wie es ihm trotz seiner Nähe zum (politischen) Katholizismus nach 1938 gelang, sich in den Augen der Nationalsozialisten als zuverlässiger Mitläufer zu positionieren. Wie er selbst betonte, ging der prägende Einfluss seiner Jugendjahre von dem der Deutschen Jugendbewegung zugehörigen katholischen Bund Neuland aus, dem er sich sein Leben lang zugehörig fühlte [50]. Der österreichische Historiker Ernst Hanisch rechnet den Bund Neuland zum rechten, deutschnationalen Rand des österreichischen politischen Katholizismus, der sich gegenüber dem NS durchaus als anschlussfähig erwies ([36, S. 69], [35, S. 30]). Nach dem Verbot der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) in Österreich ab 1933 wurde der Bund zunehmend von illegalen Hitlerjugend-Gruppen und anderen NS-Anhängern unterwandert [15, S. 95, 193, 46]. Im Zeitraum 1935/1936 berichteten Zeitungen, dass 20 % der Bund-Neuland-Mitglieder (illegale) Nationalsozialisten waren [52, S. 70–71]. Dies war der Hauptgrund dafür, dass Kardinal Theodor Innitzer (1875–1955) im Januar 1936 dem Bund Neuland die kirchenbehördliche Genehmigung entzog und eine Reorganisation erzwang [15, S. 100]. Der Bund Neuland verblieb jedoch unter der Führung von Anton Böhm (1904–1998) – wie sich später herausstellte, seit 1933 Mitglied der NSDAP sowie ein Informant der illegalen NSDAP in Österreich und der Gestapo in München [15, S. 103, 189–195, 27, S. 44–53]. Im Jahr 1937 berichtete die deutsche Gesandtschaft in Wien, dass der Bund Neuland „sich zu 75 % aus Parteigenossen zusammensetzt“. Auch wenn diese Zahl deutlich zu hoch gegriffen sein dürfte, verdeutlicht die Einschätzung dennoch den Grad der NS-Durchdringung [27, S. 307–308]. Trotz wichtiger Differenzen – insbesondere was die Rolle der Kirche betraf – sowie einer grundsätzlich distanzierten Haltung zur NSDAP und zu allen anderen explizit politischen Organisationen, stellte der Bund Neuland in den Jahren vor dem sog. Anschluss einen der wichtigsten Brückenköpfe der NS-Bewegung im katholischen Milieu in Österreich dar ([15, S. 100–101], [23, S. 5–6]).
Asperger war auch Mitglied im „Verein Deutscher Ärzte in Österreich“,4 der im Jahr 1904 aus dem dezidiert antisemitischen „Verein Wiener Ärzte“ und verschiedenen deutschnationalen Ärztegruppen der Kronländer hervorgegangen war [41, S. 78]. Zum Zeitpunkt von Aspergers Beitritt 1934 verließen viele der ursprünglich zahlreichen konservativen Mitglieder den Verein; dieser wurde zu einem Sammelbecken illegaler Nationalsozialisten [41, S. 78, 43, S. 142–143].5 Eine weitere Mitgliedschaft Aspergers – im „Deutschen Schulverein Südmark“, seit 1932 – stützt ebenfalls die von ihm selbst erwähnte Affinität zum deutschnationalen Lager [23, S. 6–7].6
Eine explizite Opposition zu Elementen der NS-Doktrin lässt hingegen die Mitgliedschaft in der St.-Lukas-Gilde annehmen, einer Vereinigung katholischer Ärzte (und einiger Ärztinnen), die sich zum Ziel gesetzt hatte, die medizinische Ethik im Sinne des Katholizismus zu beeinflussen. Die Haltung zur Eugenik war ambivalent: Einerseits gab es eine klare Frontstellung gegen die „Rassenhygiene“ nationalsozialistischer Prägung, andererseits waren nicht wenige der Mitglieder darum bemüht, im Einklang mit der katholischen Lehre eine eigene Eugenik zu entwickeln [48, S. 106–116].7 Aspergers Mitgliedschaft war vermutlich einer der Faktoren, die nach dem sog. Anschluss eine Untersuchung seiner politischen Tragbarkeit durch die NS-Behörden auslösten (s. unten).
Asperger stand dem NS in skeptischer Distanz, aber auch mit einer gewissen Faszination gegenüber
Trotz der (auch von Asperger selbst) erwähnten ideologischen Affinitäten im Sinne eines völkischen Deutschnationalismus gibt es keinen Hinweis darauf, dass Asperger vor 1938 aktiv mit der NS-Bewegung sympathisiert hätte. Seine religiöse Überzeugung, eine humanistische Grundeinstellung und sein bildungsbürgerlicher Habitus standen dem ebenso entgegen wie ein im Bund Neuland weitverbreitetes Misstrauen gegen politische Parteien. Aufgrund der ideologischen Nähe dürfte er aber – wie viele andere Neuländer – eine gewisse Blindheit an den Tag gelegt haben, wenn es darum ging, den destruktiven Charakter des NS – gerade auch im Hinblick auf den Antisemitismus – in seiner ganzen Tragweite zu erfassen [55, S. 848–849].8 Im Jahr 1934 verbrachte Asperger einen Studienaufenthalt in Leipzig – er rechnete offensichtlich nicht damit, in NS-Deutschland als politischer Gegner behandelt zu werden. Ein Tagebucheintrag verrät eine ambivalente Haltung gegenüber dem NS, eine Mischung aus skeptischer Distanz und einer gewissen Faszination:
Wie da ein ganzes Volk in eine Richtung geht, fanatisch, mit eingeengtem Gesichtsfeld, gewiss, aber mit einer Begeisterung und Hingabe, in ungeheurer Zucht und Disziplin, mit einer furchtbaren Schlagkraft. Nurmehr Soldaten, soldatisches Denken – Ethos – germanisches Heidentum.9
Auf eine detaillierte Darstellung Aspergers früher Laufbahn an der Wiener Kinderklinik und der Verhältnisse an der heilpädagogischen Abteilung muss hier verzichtet werden [23, 31, 41, 57]. Die Klinik war mit Franz Hamburger (1874–1954) seit 1930 unter der Leitung eines Anhängers des rechten völkischen Lagers, der ab 1934 in der illegalen NSDAP tätig war und nach 1938 zu den prominentesten Exponenten des Regimes an der Fakultät gehörte [41, S. 98]. Unter Hamburgers Führung kam es zur Abkehr vom Erbe Clemens von Pirquets (1874–1929), der die Wiener Kinderheilkunde zu Weltgeltung geführt hatte. Dessen frühere MitarbeiterInnen, viele von ihnen jüdischer Herkunft, mussten die Klinik verlassen; die Stellen wurden zumeist mit NS-Anhängern ersetzt – Asperger, der 1931 von Hamburger an die Klinik geholt wurde, war diesbezüglich eine Ausnahme [40, S. 320]. Unter Hamburgers Assistenten befand sich auch Erwin Jekelius (1905–1952), der später von der Heilpädagogik zur Psychiatrie wechselte und eine zentrale Rolle bei den Krankenmorden im Wiener Raum spielen sollte [19, S. 197].10 Trotz politischer Differenzen betonte Asperger auch nach dem Krieg sein ausgezeichnetes persönliches Verhältnis zu Hamburger, dessen Protektion er seine berufliche Laufbahn bis 1945 – einschließlich der Bestellung zum Leiter der heilpädagogischen Station 1935 und der Habilitation 1943 – zu verdanken hatte (z. B. [12, S. 217]). Auch in der unübersichtlichen Zeit nach dem sog. Anschluss dürfte – wie wir noch sehen werden – v. a. die Unterstützung durch Hamburger entscheidend gewesen sein.

Asperger und das NS-Regime: zwischen Bedrohung und Anpassung

Unmittelbar nach dem sog. Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich setzte die Vertreibung von politischen GegnerInnen der Nationalsozialisten sowie – zahlenmäßig bedeutsamer – der nach den NS-Rassegesetzen als jüdisch definierten Personen ein. An der Wiener Medizinischen Fakultät war mehr als die Hälfte der Habilitierten von den Verfolgungsmaßnahmen betroffen [39, 42, S. 33–53]. Unter den Wiener ÄrztInnen galten 65 % als jüdisch; in der Kinderheilkunde waren 77 Personen betroffen, ein Anteil von 70 % des gesamten Fachs [41, S. 71–73, 112].
Obwohl Asperger von den Repressionsmaßnahmen nicht direkt betroffen war, befand er sich – wie viele andere – aufgrund seiner Verbindungen mit dem katholischen Lager in einer prekären Lage, insbesondere was seine akademische Karriere betraf. Nach einer Ende Mai 1938 erlassenen Verordnung waren Beamte, „die nach ihrem bisherigen politischen Verhalten nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat eintreten“, zwangsweise in den Ruhestand zu versetzen.11 Auf dieser Grundlage eröffnete das zuständige Amt des Wiener Reichsstatthalters ein in „Zweifelsfällen“ vorgesehenes Verfahren gegen Asperger; dieses endete am 07.06.1939 mit der Entscheidung, nicht gegen ihn vorzugehen.12 Basierend auf den Auskünften der zuständigen Ortsgruppe war der NSDAP-Kreisleiter zu folgender Einschätzung gekommen: „Einsatzbereitschaft scheint nur zum Teil gegeben, weil er als früherer Christlichsozialer ziemlich gleichgültig ist.“13 Die am 05.01.1939 vom Gaupersonalamt der Partei erstellte Beurteilung, die sich auf die Einschätzung durch den Dozentenführer der Universität stützte, fiel positiver aus:
Asperger ist gläubiger Katholik, ohne aber den politischen Tendenzen des Katholizismus beizupflichten. Er war Mitglied der katholischen Vereinigung „Neuland“, hatte aber mit den Systempolitikern keine Interessengemeinschaft. In Fragen der Rassen- und Sterilisierungsgesetzgebung geht er mit den nationalsozialistischen Ideen konform. In charakterlicher Beziehung gilt er als einwandfrei und [es] kann auch in politischer Hinsicht nichts Nachteiliges berichtet werden.14
Es ist anzunehmen, dass Hamburger am Zustandekommen dieser Einschätzung Aspergers beteiligt war. Er war einer der wichtigsten NSDAP-Vertreter an der Fakultät, die Personalie berührte seinen unmittelbaren Verantwortungsbereich, und es ist daher unwahrscheinlich, dass der Dozentenführer ihn in dieser so wichtigen Frage übergangen hätte. Dies wäre jedenfalls eine Erklärung für Aspergers spätere Aussagen, Hamburger habe seine Hand über ihn gehalten (dazu weiter unten). Außer diesem Verfahren gibt es bislang keinen Beleg dafür, dass Asperger während der NS-Herrschaft aus politischen Gründen Nachteile erlitt oder gar wegen seiner Einstellung vor 1938 verfolgt wurde.
Asperger unternahm erkennbare Anstrengungen, seine Anpassungsbereitschaft zu beweisen. Ab April 1938 war er Mitglied in der Deutschen Arbeitsfront, ab Mai in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt und ab Juni Anwärter im Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund. Außerdem führte er eine geplante Mitarbeit in der Hitlerjugend ins Treffen.15 Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Asperger nicht der NSDAP beitrat. Er hielt also eine gewisse Distanz, wobei die Patronanz durch Hamburger auch in politischer Hinsicht einen wesentlich wichtigeren Faktor für sein Fortkommen darstellte, als es eine Parteimitgliedschaft für sich genommen hätte sein können.
Belege sprechen für die erfolgreiche Anpassung Aspergers an die politischen Verhältnisse
Letztlich erreichte Asperger nicht nur eine Fortsetzung der akademischen Karriere, sondern auch eine Ausweitung seiner beruflichen Tätigkeiten, z. B. als Gutachter für Jugendgerichte, Jugendämter und die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt. Ab 1940 war er zudem nebenberuflich beim Gesundheitsamt als Facharzt für die heilpädagogischen und kinderpsychiatrischen Belange der Wiener Hilfsschulen tätig – in dieser Funktion gehörte er zu einer Kommission, die im Februar 1942 in der Anstalt Gugging zahlreiche Kinder begutachtete und 35 davon als „bildungsunfähig“ einstufte (s. Abschn. „Die Selektionskommission in der Heil- und Pflegeanstalt Gugging“).16 Die auch bei späteren Gelegenheiten erstellten politischen Beurteilungen Aspergers lassen keine besonderen Vorbehalte erkennen. Andernfalls wäre weder seine Anstellung bei der Stadt Wien noch die Habilitation 1943 möglich gewesen. Für diese benötigte er nicht nur die Zustimmung des Dozentenführers, sondern wegen des fehlenden Facharzttitels auch eine von Gauärzteführer Otto Planner-Plan (1893–1975) gezeichnete Bescheinigung der Ärztekammer über seine Qualifikation.17 Auch der Auftritt Aspergers im September 1940 auf einer Tagung, für deren Eröffnung Reichsärzteführer Leonardo Conti (1900–1945) persönlich vorgesehen war, spricht für die erfolgreiche Anpassung an die politischen Verhältnisse.18 Aspergers frühere Mitgliedschaft in der St.-Lukas-Gilde stellte in den Augen der Nationalsozialisten offenbar kein Hindernis dar, ihn auch in politisch heiklen Situationen sein Fach vertreten zu lassen.19 In diesem Zusammenhang ist ein – wenn auch verhaltenes – Bekenntnis Aspergers zur neuen, durch den NS durchgesetzten politischen Ordnung aus dem Jahr 1938 bedeutsam:
Wir stehen mitten in einem gewaltigen Umbau unseres geistigen Lebens, der alle Gebiete dieses Lebens ergriffen hat, nicht zum wenigsten die Medizin. Der tragende Gedanke des neuen Reiches: Das Ganze ist mehr als der Teil, das Volk wichtiger als der einzelne – mußte hier, wo es um das kostbarste Gut der Nation, um seine Gesundheit geht, in unserer ganzen Einstellung zu tiefgreifenden Veränderungen führen. (Asperger [4, S. 1314])
In seinen Publikationen lassen sich weitere Beispiele derartiger Bekenntnisse finden [23, S. 12–14]. Asperger wäre in dieser Hinsicht offenbar auch noch weiter gegangen – einen geplanten öffentlichen Dank an den „Führer“ ließ er auf Anraten seines Kollegen Josef Feldner (1887–1973) fallen, der die Wendung für „zu sehr Nazi für deinen [Aspergers] Ruf“ und damit für zu wenig glaubwürdig hielt.20 Asperger äußerte sich auch zustimmend zur „Rassenhygiene“:
Sie wissen, mit welchen Mitteln man danach strebt, die Weitergabe krankhaften Erbgutes – in sehr vielen Fällen, die hierher gehören, handelt es sich um erbliche Störungen – zu verhindern und das Erbgesunde zu fördern. Wir Ärzte müssen uns den Aufgaben, die uns gerade auf diesem Gebiet erwachsen, mit voller Verantwortung unterziehen. (Asperger [4, S. 1314])21
Damit verabschiedete Asperger sich öffentlich von den Positionen der St.-Lukas-Gilde, die im deutlichen Gegensatz zur NS-Rassenhygiene – insbesondere den Zwangssterilisationen als negative eugenische Maßnahme nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ – gestanden war. Insgesamt nutzte er seine Publikationen während der NS-Zeit dafür, seine grundsätzliche Zustimmung zum neuen Regime und dessen „rassenhygienischer“ Politik zu signalisieren und gleichzeitig einen Platz für die Heilpädagogik innerhalb des NS-Staats zu beanspruchen (s. unten).
Die bisher angeführten Belege sprechen für eine gelungene und aus Sicht der neuen Machthaber glaubwürdige Anpassung Aspergers an das Regime, ohne die seine ungebrochene akademische Karriere und die sich ihm eröffnenden beruflichen Möglichkeiten nicht erklärbar wären.
Mit diesen Befunden schwer in Einklang zu bringen ist eine von Asperger 1962 berichtete Episode, der zufolge Franz Hamburger ihn durch persönlichen Einsatz vor einer Verhaftung durch die Gestapo gerettet hätte [11, S. 937].22 Bisher fehlt jeder dokumentarische Beleg für dieses Vorkommnis; vermutlich handelt es sich daher um eine der nach 1945 weitverbreiteten Legendenbildungen. Diese könnte auf der Amalgamierung von zwei getrennten Sachverhalten beruhen: Die erwähnte Voruntersuchung gegen Asperger 1938/1939 wäre eine plausible Basis für die Geschichte einer „Rettung“ durch Hamburger vor einer politischen Bedrohung – wenngleich weniger dramatisch als später dargestellt. Gleichzeitig könnte die durchaus begründete Befürchtung eine Rolle gespielt haben, dass die Gestapo entdecken könnte, dass Aspergers Kollege Josef Feldner einen jüdischen Jugendlichen bei sich aufgenommen hatte und vor den Behörden versteckte. Asperger schilderte in eindrücklichen Worten die Angst, die diese mutige Tat Feldners in dessen Umkreis auslöste, sowie die Erleichterung, dieser Bedrohung im März 1943 durch die Einberufung entgehen zu können ([10, 50], ausführlicher: [23, S. 9] und [30], zu Feldner: [34]).23

Asperger, Heilpädagogik und „Rassenhygiene“

Ein zentrales Missverständnis in der Deutung von Aspergers Rolle während der NS-Zeit besteht in der Annahme einer grundsätzlichen Unvereinbarkeit der Heilpädagogik mit den Zielen des NS. Darauf beruht die Wertung von Aspergers Forderungen nach einer bestmöglichen Förderung von „schwierigen“ (in der damaligen Terminologie: „psychisch abnormen“) Kindern als regimekritisch oder gar gefährlich. Einer solchen Einschätzung steht allerdings schon die Tatsache entgegen, dass Asperger ungehindert in politisch „gleichgeschalteten“ Zeitschriften publizieren konnte, und dass ihm diese Veröffentlichungen in keiner der vielen überlieferten politischen Beurteilungen vorgeworfen wurden. Tatsächlich fügte sich die Heilpädagogik mit ihrem Angebot, möglichst viele gefährdete, aber an sich „brauchbare“ Kinder wieder in die „Volksgemeinschaft“ zu integrieren, nahtlos in die NS-Gesellschaftsordnung ein – wobei viele Kinder, auch das ist hervorzuheben, aus antijüdischen oder anderen „rassischen“ Gründen von vorneherein ausgeschlossen blieben. Asperger brachte diese Mission der Heilpädagogik im NS-Staat folgendermaßen auf den Punkt:
Und wenn wir mit all unserer Hingabe ihnen helfen, so tun wir damit auch unserem Volk den besten Dienst; nicht nur dadurch, daß wir verhindern, daß jene durch ihre dissozialen und kriminellen Taten die Volksgemeinschaft belasten, sondern auch dadurch, daß wir zu erreichen suchen, daß sie als arbeitende Menschen ihren Platz in dem lebendigen Organismus des Volkes ausfüllen. (Asperger [4, S. 1314])24
Der von Asperger in seinen damaligen Publikationen verwendete Tonfall war zweifellos menschenfreundlicher als der vieler seiner Kollegen, die häufig Kategorien wie die „erbbiologische Minderwertigkeit“ in den Mittelpunkt stellten. Eine Analyse der von ihm erstellten Befunde zeigt aber, dass er keineswegs davor zurückschreckte, auch harsche und abwertende Urteile über seine Patientinnen und Patienten zu fällen. Im direkten Vergleich zur Begutachtungspraxis auf dem Spiegelgrund25 fielen seine Einschätzungen sogar oft negativer aus (ausführlich: [23, S. 25–28]). Gemeinsam mit dem Spiegelgrund-Leiter Erwin Jekelius bemühte er sich, die Heilpädagogik beispielsweise im Rahmen der neu gegründeten „Wiener heilpädagogischen Gesellschaft“ zu fördern [41, S. 172–173], Jekelius lobte Aspergers Arbeit öffentlich [44], und Asperger hob die Bedeutung des Spiegelgrunds als heilpädagogische Institution hervor [7, S. 355]. Dies alles spricht gegen die Annahme, dass die beiden im Hinblick auf die Funktion der Heilpädagogik im NS-Staat grundsätzlich unvereinbare Auffassungen vertreten hätten.
Das Selbstverständnis der Heilpädagogik, als „schwierig“ oder „psychisch abnorm“ bezeichnete Kinder durch entsprechende Interventionen zu einer sozialen Anpassung zu bringen, führte zu einer grundsätzlichen Frage: Was sollte mit jenen passieren, bei denen keine Erziehungserfolge zu erwarten waren, z. B. bei schweren geistigen Behinderungen? Bereits Theodor Heller (1869–1938), einer der einflussreichsten Vertreter der Disziplin, hatte dazu 1935 festgehalten: „Allerdings wird sich die Heilpädagogik nur der bildungsfähigen Elemente annehmen und sich mit der Idiotenfürsorge kaum belasten dürfen“ [38, S. 8–9].26 Asperger stand also durchaus in einer etablierten Tradition, wenn er sich in seinen öffentlichen Äußerungen auf die „bildungsfähigen“ Kinder bezog und deren Potenzial hervorhob, gleichzeitig aber ausblendete, was mit den „bildungsunfähigen“ Kindern passieren sollte, die mit der NS-Machtübernahme ins Visier der „ausmerzenden“ Rassenhygiene gerieten:
Mein Augenmerk soll aber heute v. a. auf die gerichtet sein, deren Abnormität nicht von der Art ist, daß eine Sterilisierung in Frage käme, die aber auch ohne unsere verstehende und führende Hilfe sozial scheitern würden, mit dieser Hilfe aber ihren Platz in dem großen Organismus des Volkes ausfüllen können. (Asperger [6])
Die Heilpädagogik fügte sich nahtlos in die NS-Gesellschaftsordnung ein
Aspergers Aufrufe zur Förderung von Kindern mit positivem Potenzial sind daher keine ausreichende Grundlage für die Annahme, er habe sich für alle Kinder gleichermaßen eingesetzt, oder gar Kinder mit schweren Behinderungen vor dem NS-Regime in Schutz genommen, wie von einzelnen AutorInnen behauptet ([28, 29, 57], in Reaktion auf Letztere: [24]).
Obwohl Asperger sich öffentlich zu den „ausmerzenden“ Maßnahmen der NS-Rassenhygiene bekannte, zeigte er bei deren konkreter Umsetzung keinen besonderen Enthusiasmus. Im direkten Vergleich mit dem Personal des Spiegelgrunds fällt auf, dass er in seinen Befunden angebliche oder tatsächliche Erbkrankheiten deutlich weniger häufig erwähnte (ohne diese jedoch vollständig auszublenden [23, S. 18–19, 26]). Vereinzelt findet sich in den Krankenakten auch von Asperger persönlich gezeichnete Korrespondenz mit der „Abteilung Erb- und Rassenpflege“ des Hauptgesundheitsamtes. Es gibt aber keinen Beleg, dass er persönlich eine Meldung zur Zwangssterilisation unter dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ abgegeben hätte. Dieser Befund sollte allerdings nicht überbewertet werden: Aufgrund der späten Einführung 1940 und der verfügten kriegsbedingten Einschränkungen gab es in Österreich zahlenmäßig viel weniger Sterilisationen als im „Altreich“, und Kinder vor dem fortpflanzungsfähigen Alter gehörten nicht zur vordringlichen Zielgruppe. Die Meldepflicht fiel zudem in die Verantwortung der Klinikchefs (also Hamburgers und nicht Aspergers) und wurde im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) generell nicht streng gehandhabt [23, S. 19]. Bezüglich dieser Frage lässt sich daher weder eine völlige Verweigerung noch eine aktive Mithilfe belegen – allerdings ist festzuhalten, dass von Asperger veranlasste Maßnahmen wie z. B. Überweisungen auf den Spiegelgrund für die Betroffenen neben anderen Folgen auch eine Meldung zur Zwangssterilisation nach sich ziehen konnten.

Grenzen der Erziehbarkeit: Asperger und der Spiegelgrund

Asperger empfahl in einer Reihe von Fällen die Überstellung von Kindern und Jugendlichen auf den berüchtigten Spiegelgrund, einer im Juli 1940 gegründeten Einrichtung, die im System der Wiener Jugendfürsorge als Sammelbecken für unerwünschte und unangepasste Kinder diente. In Fällen von schwerwiegenden Beeinträchtigungen wie geistigen Behinderungen wurden auch systematische Tötungen im Rahmen des „Kindereuthanasie“-Programms vorgenommen [19, 25].
Die Mehrzahl von Aspergers PatientInnen, die auf den Spiegelgrund gelangten, galt als „schwer erziehbar“ – die Kinder und Jugendlichen waren oft grausamer Disziplin, Misshandlungen und Missbrauch ausgesetzt, standen aber nicht direkt im Visier der Tötungsaktion.27 Es sind allerdings auch die Fälle von zwei Mädchen dokumentiert, die in der „Kinderfachabteilung“ am Spiegelgrund verstarben, nachdem Asperger jeweils eine schwere geistige Behinderung diagnostiziert und eine Überstellung auf den Spiegelgrund empfohlen hatte. Am 27.06.1941 verfasste Asperger über die knapp 3‑jährige Herta Schreiber das folgende Gutachten:
Schwere Persönlichkeitsstörung (postenzephalitisch?): schwerster motorischer Rückstand, erethische Idiotie, Fraisenanfälle. Das Kind muss zuhause für die Mutter, die noch für fünf gesunde Kinder zu sorgen hat, eine untragbare Belastung darstellen. Dauernde Unterbringung auf dem „Spiegelgrund“ erscheint unbedingt nötig.28
Bereits am 01.07.1941 wurde Herta im Pavillon 15 aufgenommen, der Tötungsabteilung der zu diesem Zeitpunkt offiziell noch als „Fürsorgeanstalt“ geführten Einrichtung. Die Aufnahme erfolgte, wie u. a. auf dem Umschlag der Krankenakte vermerkt ist, aufgrund der Einweisung durch die Kinderklinik (also Asperger).29 Am 08.08.1941 meldete Jekelius das Kind über das Gesundheitsamt an den „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“, die Tarnorganisation hinter der „Kindereuthanasie“. Wenige Wochen später, am 02.09.1941, verstarb Herta, angeblich an einer Lungenentzündung. Laut Eintragung in der Krankenakte hatte die Mutter mit dem Tod des Kindes gerechnet:
Meint weinend, sie sehe ja, daß das Kind geistig nicht beisammen sein. Wenn ihm nicht zu helfen wäre, wäre es besser, es würde sterben, es hätte doch nichts von der Welt, wäre nur ein Gespött den anderen. Sie als Mutter von so viel anderen Kindern würde ihm das nicht wünschen, da wäre es besser, es stürbe.30
Da diese ungewöhnlich deutliche Haltung der Mutter nicht erst am Spiegelgrund entstanden sein dürfte, stellt sich die Frage, ob die „Lösung“ in Gestalt eines frühzeitigen Todes auch im Zusammenhang mit der Überweisung besprochen wurde; jedenfalls ist anzunehmen, dass diese Haltung die Entscheidung Aspergers beeinflusste.31 In einem weiteren Fall (Elisabeth Schreiber, keine dokumentierte Verwandtschaft mit Herta) legte Asperger am 27.10.1941 ebenfalls eine Überstellung auf den Spiegelgrund nahe.32 Trotz seiner geäußerten Präferenz kam Elisabeth – vermutlich wegen Kapazitätsproblemen am Spiegelgrund – zunächst in das Kinderheim Frischau bei Znaim. Dort wurde sie am 05.03.1942 von Heinrich Gross (1915–2005) für die Überstellung auf den Spiegelgrund bestimmt, wo sie am 30.09.1942 verstarb [17, S. 112–113]. Anders als bei Herta gab es keinen direkten kausalen Zusammenhang zwischen Aspergers Empfehlung und der Einweisung auf den Spiegelgrund.
Beispiele zeigen, dass Asperger Alternativen zur Überweisung auf den Spiegelgrund offenstanden
Für die Einschätzung von Aspergers Intention ist allerdings entscheidend, ob er über die am Spiegelgrund praktizierte „Kindereuthanasie“ Bescheid wusste (was aus den weiter unten dargelegten Gründen anzunehmen ist), und ob er Elisabeth somit wissentlich der Gefahr einer Tötung durch Jekelius und dessen Personal aussetzte. Die Beispiele von Ulrike Mayerhofer und Richard Draskovic (die beide später ebenfalls am Spiegelgrund verstarben, nachdem Asperger sie zunächst an andere Unterbringungsorte überwiesen hatte), zeigen, dass Asperger selbst bei Kindern mit schweren geistigen Behinderungen durchaus Alternativen zur Überweisung auf den Spiegelgrund offenstanden – auch wenn dies keinen dauerhaften Schutz für die Betroffenen bedeutete.33

Die Selektionskommission in der Heil- und Pflegeanstalt Gugging

Ende 1941 wurde die Reichsstatthalterei Niederdonau darauf aufmerksam, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche in der von ihr verwalteten Heil- und Pflegeanstalt Gugging nicht zur Schule gingen, obwohl sie nicht formal von der Schulpflicht befreit waren. Aufgrund der Lage Guggings in Groß-Wien wurde eine gemeinsame Kommission mit den Wiener Behörden gebildet, die alle in Gugging untergebrachten Kinder auf ihre „Bildungsfähigkeit“ untersuchen sollte, um über deren weiteres Schicksal zu entscheiden. Die als bildungsfähig eingestuften Kinder sollten in eine Anstalt kommen, in der der Besuch einer Hilfsschule möglich war; eine weitere Gruppe sollte in Gugging verbleiben und dort nach Möglichkeit gefördert bzw. für Arbeiten angelernt werden. Der Schlüsselsatz bezog sich auf die als aussichtslos Eingestuften: „Die weder in einer Hilfsschule noch im Rahmen einer Irrenanstalt bildungsfähigen Kinder wären so bald als möglich der Aktion Dr. Jekelius zuzuführen.“34 Der Verfasser konnte offensichtlich davon ausgehen, dass die Beteiligten die Formulierung verstehen würden: Aus dem gegebenen Kontext konnte damit nur die Ermordung am Spiegelgrund gemeint sein. Eine praktisch gleichlautende Formulierung findet sich bereits in einem Aktenvermerk vom 20.11.1941 zu einer Besprechung von Vertretern der Gugginger Anstalt mit Beamten der Reichsstatthalter Niederdonau und Wien. Am 24.11.1941 brachte die Wiener Reichsstatthalterei für die geplante Kommission Asperger ins Gespräch: „Für Wien gilt als amtsärztliches Gutachten im Regelfalle, wenn es sich um geistig minderwertige Kinder handelt, das Gutachten des Hilfsschularztes Dr. Hans Asperger.“35
In der Kinderanstalt Gugging befanden sich Ende 1941 noch 220 Personen, nachdem im März und im Mai 1941 insgesamt 106 Kinder im Schloss Hartheim bei Alkoven ermordet worden waren [21]. Es waren 158 der Verbliebenen im schulpflichtigen Alter; diese wurden am 16.02.1942 durch die 7‑köpfige Kommission begutachtet. Diese stützte sich auf eine durch Anstaltsdirektor Rudolf Schicker (1879–1949) vorbereitete Einteilung, kam aber in jedem Fall durch eigene Untersuchungen zu einem Urteil. Bezüglich einer Gruppe von 50 Kindern, die nach Schickers Einschätzung nicht hilfsschulfähig waren (aber in der Anstalt noch gefördert werden sollten), kam die Kommission in 18 Fällen zu einem positiveren Urteil und empfahl die Aufnahme in eine Hilfsschule, was die Überlebenschancen dieser Kinder verbesserte. Bei den in der untersten Kategorie eingestuften Kindern jedoch bestätigte die Kommission in jedem einzelnen Fall die gefährliche Diagnose: „Die nicht bildungs- und entwicklungs-, bzw. beschäftigungsfähigen Kinder im schulpflichtigen Alter …wurden untersucht und dabei festgestellt, dass in keinem Falle ein irgendwie nennenswerter Erziehungserfolg zu erzielen sein wird. 26 Knaben + 9 Mädchen = 35 Zöglinge.“36
Da die von der Kommission erstellten Namenslisten nur bruchstückhaft überliefert sind, ist es nur eingeschränkt möglich, das Schicksal der begutachteten Kinder im Einzelnen nachzuvollziehen. Eine Rekonstruktion der auf den Besuch der Kommission folgenden Überstellungen von Gugging auf den Spiegelgrund zeichnet dennoch ein deutliches Bild. Am 20.05.1942, drei Monate nach dem Bericht der Kommission, erfolgte ein Transport von 9 Jungen auf den Spiegelgrund, die alle innerhalb weniger Monate verstarben. Gegen Jahresende folgte ein Transport von 20 weiteren Kindern (9 Mädchen und 11 Jungen), mit demselben Ergebnis.37 Die Todesrate von 100 % legt nahe, dass es sich bei den Überstellungen um die angekündigte Beseitigung der als „bildungsunfähig“ eingeschätzten Kinder handelte (auch die Zahl der überstellten Mädchen entspricht der im Bericht der Kommission genannten). Der zeitliche Abstand zwischen der Untersuchung und den Überstellungen ist vermutlich mit den häufigen Kapazitätsproblemen am Spiegelgrund zu erklären. Unter Berücksichtigung weiterer Überstellungen in den Jahren 1943 und 1944 ergibt sich, dass insgesamt 59 der 158 von der Kommission untersuchten Kinder am Spiegelgrund verstarben, darunter auch 20 der 50 ursprünglich als „eingeschränkt förderbar“ eingestuften [23, S. 24–25].38
Die als bildungsunfähig eingestuften und auf den Spiegelgrund überstellten Kinder verstarben dort
Als Mitglied einer mehrköpfigen Kommission waren Aspergers Handlungsspielraum und damit auch seine Verantwortlichkeit für das weitere Schicksal der als „bildungsunfähig“ eingestuften Kinder eingeschränkt und jedenfalls nicht mit einer direkten Überweisung – wie im Fall von Herta Schreiber – vergleichbar. Neben den Verantwortlichen der Tötungsanstalt am Spiegelgrund trifft in diesen Fällen Rudolf Schicker die größte Mitschuld, der die Voreinteilung vornahm und um dessen PatientInnen es sich handelte. Die Episode zeigt aber wiederum, dass Asperger das Vertrauen der NS-Hierarchie genoss – und dass er dieses Vertrauen rechtfertigte, indem er die an ihn gestellten Erwartungen widerspruchslos erfüllte. Letztlich wird eine Bewertung seiner Rolle – ähnlich wie bei den im vorhergehenden Abschnitt geschilderten Fällen – entscheidend davon abhängen, wieweit Asperger über die „Euthanasie“-Tötungen informiert war.

Was wusste Asperger?

Grundsätzlich handelte es sich bei der „Kindereuthanasie“ – wie bei der „Aktion T4“ – auch im Dritten Reich um Verbrechen, die der Geheimhaltung unterlagen. Diese erwies sich jedoch von Beginn an als brüchig. Bereits im August 1940 bezeichnete die Visitatorin der Vinzentinerinnen in Österreich, Anna Bertha Königsegg (1883–1948), in einem Protestbrief an den Salzburger Gauleiter Friedrich Rainer (1903–1947) den Hintergrund der Abtransporte von Menschen mit geistigen Behinderungen als „offenes Geheimnis“ [49]. Die illegale Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) in Graz erwähnte in einem Flugblatt Details über Morde an PatientInnen des Steinhofs.39 Ab spätestens September 1940 verbreitete sich die Kunde von den massenhaften Todesfällen unter der Wiener Bevölkerung, was zu öffentlichen Protestversammlungen führte – ein im Dritten Reich fast einzigartiger Vorgang [45, S. 208–209]. Im November 1940 sah sich der Wiener Beobachter gezwungen, Tötungen von PatientInnen in Wiener Anstalten zu dementieren, und erwähnte dabei Todesspritzen und Gaskammern – ein Beleg dafür, wie spezifisch die Gerüchte waren [54].
Als Asperger am 27.06.1941 die Überweisung von Herta Schreiber auf den Spiegelgrund veranlasste, überantwortete er sie mit Erwin Jekelius einem Mann, der nicht nur die Kindertötungsaktion am Spiegelgrund leitete, sondern auch den Massenmord an Tausenden PsychiatriepatientInnen koordinierte. Schon aufgrund der seit Herbst 1940 in weiten Kreisen der Bevölkerung bekannten Vernichtungstransporte im Rahmen der „Aktion T4“ musste Asperger annehmen, dass Herta am Spiegelgrund – errichtet im Juli 1940 auf dem Anstaltsgelände des Steinhofs – keine dauerhafte Betreuung zu erwarten hatte, sondern Gefahr lief, in die Vernichtungsmaschinerie zu geraten.
Wie lagen die Verhältnisse bei der „Kindereuthanasie“? Deren Methoden zielten darauf ab, einen natürlichen Krankheitsverlauf vorzutäuschen, und waren daher diskreter als die Vergasungsaktion „T4“. Allerdings fanden die Tötungen in einer Wiener Krankenanstalt statt, von deren Personal offenbar keine strenge Geheimhaltung zu erwarten war. Anders ist nicht zu erklären, dass die britische Luftwaffe im Herbst 1941 auf Flugblättern Erwin Jekelius namentlich nannte und mit Morden in der Anstalt Steinhof in Verbindung brachte.40 Als der St. Pöltener Bischof Memelauer am 31.12.1941 die Krankentötungen anprangerte, erwähnte er „das Kind, das als Krüppel auf die Welt kommt“, auch dies ein eindeutiger Hinweis auf die Lücken in der Geheimhaltung der „Kindereuthanasie“ [51, S. 24]. Auch die an der Gugging-Kommission beteiligten Stellen wussten offensichtlich um die Tötungsfunktion der Spiegelgrund-Anstalt, ohne zum Kreis der offiziellen Mitwisser zu gehören. Im Jahr 1942 informierte das „Lebensborn“-Heim Wienerwald (der „Lebensborn“ war ein von der Schutzstaffel [SS] getragener Verein) in Pernitz seinen Vereinsvorstand, dass ein im Heim geborener Säugling wegen einer geistigen Behinderung in die Anstalt „Am Spiegelgrund“ verlegt werden sollte, die „im Sinne einer Ausmerze tätig sei“ [47, S. 100].41
Ein weiteres Beispiel für die Durchlässigkeit der offiziellen Geheimhaltung ist die Geschichte von Anny Wödl (1902–1996), Krankenschwester im AKH und Mutter eines wegen einer Behinderung in Gugging untergebrachten Sohnes. Von Angehörigen anderer Kinder erfuhr sie von der drohenden Gefahr und versuchte, ihn durch Interventionen zu retten. Bereits im Juli 1940 – beinahe ein Jahr vor der Überweisung Herta Schreibers auf den Spiegelgrund – war sie bis zu Herbert Linden (1899–1945), dem Verantwortlichen für die Krankentötungen im Reichsinnenministerium, vorgedrungen. Es kam auch zu einem – letztlich erfolglosen – Gespräch mit Jekelius [33]. Bedenkt man die große Zahl von Eltern in einer ähnlichen Lage wie Anny Wödl, mit denen Asperger im Rahmen seiner Tätigkeiten in Kontakt kam, erscheint es wenig plausibel, dass nicht zumindest einige davon sich ihm anvertraut hätten.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Nachkriegsaussage Ernst Illings (1904–1946; Nachfolger von Jekelius als Leiter des Spiegelgrunds) relevant, der zufolge Einrichtungen wie die Universitätskinderklinik „hoffnungslose Fälle“ an den Spiegelgrund übergaben, da deren Leiter über die Möglichkeit einer Tötung informiert waren.42 Zwar übernahm Illing die Leitung erst im Juli 1942, aber es gibt keinen Grund anzunehmen, dass diese Praxis nicht schon früher bestand; zahlreiche Überweisungen angeblich „hoffnungsloser Fälle“ von der Universitätskinderklinik auf den Spiegelgrund sind ab Sommer 1940 dokumentiert.43
Es ist also erwiesen, dass trotz der angestrebten Geheimhaltung zahlreiche Personen von den Vorgängen am Spiegelgrund zumindest in Umrissen Kenntnis erlangten, und dass diese Informationen auf informellen Wegen in der Bevölkerung, aber insbesondere in den Kreisen der beruflich in irgendeiner Weise damit befassten Personen zirkulierten. In diesem Zusammenhang ist nicht nur Aspergers Tätigkeit an der Kinderklinik von Bedeutung, sondern auch seine mit 01.10.1940 erfolgte Bestellung als Facharzt und Gutachter für die psychisch auffälligen Kinder in Wien. In dieser Funktion gehörte er zum Referat Schulkinderfürsorge, aber ein Dokument in seiner Personalakte legt nahe, dass die Bestellung auf Empfehlung von Erwin Jekelius erfolgt war und das Personalamt daher annahm, er würde dessen Referat „Fürsorge für Geisteskranke, Psychopathen und Süchtige“ zugeteilt werden.44
Aspergers neuer Verantwortungsbereich – durch den ihm beispielsweise die Entscheidung über die Befreiung von der Schulpflicht für Kinder mit Behinderungen zufiel – setzte nicht nur die Kenntnis der geltenden Meldepflichten voraus, sondern auch ein Wissen um die Funktionen der einzelnen Institutionen der Stadt Wien im heilpädagogischen Bereich. Hätte es im Bereich des Gesundheitsamtes Bedenken gegeben, ihn bezüglich der Realität des „rassenhygienischen“ Programms ins Vertrauen zu ziehen, dann hätte er eine derartige Stellung wohl nicht bekommen. Auch wäre er seitens seiner Behörde kaum für die Kommission in Gugging nominiert worden, hätten Zweifel an seiner diesbezüglichen Zuverlässigkeit bestanden.
Dazu kommt, dass Asperger nach eigener Darstellung über die Meldepflicht von Kindern mit Behinderungen, Missbildungen und anderen Leiden informiert war und auch um deren Zusammenhang mit der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wusste:
Es ist also völlig unmenschlich, das hat sich ja gezeigt, in schrecklichen Konsequenzen, wenn man den Begriff lebensunwertes Leben konstituiert und Konsequenzen daraus zieht. Und da ich nie gewillt war, diese Konsequenzen zu ziehen, das heißt also, dem Gesundheitsamt die Schwachsinnigen zu melden, wie wir beauftragt waren, nicht wahr, war das eine recht gefährliche Situation für mich. (Österreichischer Rundfunk [50])
Die Behauptung, er hätte die „Schwachsinnigen“ nicht dem Gesundheitsamt gemeldet, ist angesichts der Tatsache, dass er als Mitarbeiter eben jenes Gesundheitsamtes 35 Kinder als „bildungsunfähig“ eingestuft und an seine Dienststelle berichtet hatte, zumindest irreführend.45 Wichtiger an dieser Passage ist aber, dass er im Rückblick nicht für sich beanspruchte, bezüglich der „Kindereuthanasie“ getäuscht worden zu sein.
Ein weiterer Hinweis auf seinen Wissensstand zum Zeitpunkt der Überweisung von Herta Schreiber lässt sich aus einer anderen, am selben Tag von ihm veranlassten Überstellung auf den Spiegelgrund ableiten. Es handelte sich um einen 2‑jährigen Jungen, der aufgrund schwerer Vernachlässigung eine verzögerte Entwicklung aufwies. Asperger ging davon aus, dass Adolf durch entsprechende Förderung für eine Pflegefamilie vorbereitet werden könnte. Von einer „Bildungsunfähigkeit“ im Sinne der „Kindereuthanasie“ konnte in diesem Fall keine Rede sein. Aspergers Empfehlung lautete „Unterbringung in der Anstalt Spiegelgrund (Dauergruppe für Kleinkinder)“.46 Die Bezeichnung „Dauergruppe“ sollte nicht zu der Annahme verleiten, diese wäre für die permanente Pflege von Kindern – etwa mit schweren Behinderungen – bestimmt gewesen. Vielmehr ging es um Fälle (wie jener Adolfs), die durch eine längere heilpädagogische Behandlung als beeinflussbar galten, um sie in Pflegestellen, bei den Eltern oder in anderen Heimen unterbringen zu können.
Die Annahme, dass Asperger um die Vorgänge am Spiegelgrund nichts wusste, entbehrt jeder Grundlage
Asperger überwies also am 27.06.1941 einerseits Adolf zur heilpädagogischen Behandlung in die präzise benannte Dauergruppe für Kleinkinder, andererseits die als aussichtslos eingeschätzte Herta Schreiber zur „dauernde[n] Unterbringung auf dem Spiegelgrund“. Bei Adolf bezog er sich auf eine spezifische Abteilung innerhalb des Spiegelgrunds, was eine Kenntnis der internen Organisation der Anstalt belegt.47 Die Überweisung Hertas enthält keine Angabe der Abteilung – Asperger wusste offenbar, dass die „Dauergruppe“ trotz ihres Namens nicht zur dauerhaften Unterbringung eines schwer behinderten Kindes vorgesehen war; er musste aber auch wissen, dass es am Spiegelgrund überhaupt keine Abteilung gab, die eine solche Aufgabe übernehmen würde – dies hätte dem Selbstverständnis und der Widmung der Institution, die 1940 in Abgrenzung zu den „Bewahranstalten“ für „Idioten“ eingerichtet worden war, fundamental widersprochen [44]. Es gibt daher keine Grundlage für die Annahme, Asperger hätte guten Glaubens erwarten dürfen, dass am Spiegelgrund eine dauernde Betreuung von Herta Schreiber oder den Kindern aus Gugging gewährleistet wäre – unter der Verantwortung von Aspergers langjährigem Kollegen Erwin Jekelius, über dessen Haltung zu „unwertem Leben“ er keinerlei Illusionen hegen konnte.

Schlussbemerkungen

Das bisher tradierte Bild von Hans Asperger als einem eindeutigen Gegner oder gar politisch Verfolgten des NS hält einer Überprüfung nicht stand. Nach seiner eigenen Darstellung sah er 1938 vor dem Hintergrund seiner katholisch-deutschnationalen Prägung gewisse ideologische Gemeinsamkeiten mit dem NS, sodass er durch eine Reihe von Anpassungsleistungen anfängliche Bedenken gegen seine politische Zuverlässigkeit zerstreuen und sich als glaubwürdiger Mitläufer etablieren konnte. Damit ging auch eine ideologische Adaptierung der Heilpädagogik an die Forderungen des NS-Regimes einher. Ziel war eine Förderung derjenigen, die nach den Kriterien der NS-„Volksgemeinschaft“ als integrierbar galten; für die als „bildungsunfähig“ eingestuften Kinder war die diskrete Vernichtung vorgesehen.
Asperger nahm aufgrund seiner Position an der Universitätskinderklinik, als Facharzt und Gutachter der Stadt Wien und weiterer Institutionen eine Schlüsselposition im System der Heilpädagogik ein. Daher ist auch davon auszugehen, dass er sich der Folgen bewusst sein musste, als er 1941 für 2 Mädchen mit schweren geistigen Behinderungen die Überstellung auf den Spiegelgrund empfahl und im Februar 1942 als Teil einer 7‑köpfigen Kommission 35 Kinder als „bildungsunfähig“ einstufte. Das Wissen um die „Euthanasie“-Morde war zu dieser Zeit in der Bevölkerung und umso mehr in den beruflich betroffenen Kreisen bereits weit verbreitet, und Asperger selbst machte im Rückblick deutlich, dass er um die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wusste.
Trotz zahlreicher inzwischen erschlossener Quellen bleibt die Forschung in wichtigen Fragen auf indirekte Belege angewiesen, auch weil Aspergers persönlicher Nachlass bisher nicht allgemein zugänglich ist. Ungehinderter Zugang wäre ein dringendes Desiderat; damit würde einer breiteren Biografik der Weg geöffnet. Des Weiteren wäre es wünschenswert, die Diskussion der Geschichte der Kinderheilkunde und der Heilpädagogik nicht auf die persönlichen Verstrickungen Aspergers zu reduzieren. Die Frage der politischen Instrumentalisierbarkeit, von autoritären Verhältnissen und Kontinuitäten nach 1945 verdienen eine breitere Erforschung und Debatte.

Danksagung

Der Autor dankt den zitierten Archiven sowie den zahlreichen Personen, die zum Zustandekommen der dieser Publikation zugrunde liegenden Arbeit [23] beigetragen haben; für wertvolle Hinweise insbesondere Ernst Berger, John Donvan, Wolfgang Neugebauer, Bill Seidelman und Caren Zucker.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

H. Czech gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden vom Autor keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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Fußnoten
1
 
2
Das Manuskript der Habilitationsschrift galt lange Zeit als unauffindbar. Es befindet sich in der Universitätsbibliothek Wien und ist textidentisch mit der publizierten Fassung.
 
3
Die Vorstellung einer eigenständigen österreichischen Nation etablierte sich erst in Reaktion auf den Nationalsozialismus und den Zweiten Weltkrieg. Begriffe wie „das nationale Lager“ (oder eine „nationale Einstellung“) beziehen sich im österreichischen Sprachgebrauch damals und heute auf den Deutschnationalismus, insbesondere als Selbstbezeichnung durch dessen VertreterInnen. Aus der Zeit nach dem sog. Anschluss 1938 sind zahlreiche Dokumente von Personen erhalten, die mit dem Begriff ihre Affinität zum Nationalsozialismus beschrieben; ein Beispiel unter vielen: „Als Siebenbürger Sachse bin ich von Hause aus immer national, antisemitisch und für Volksgemeinschaft eingestellt gewesen“ (Bundesarchiv Berlin, Unterlagen des ehemaligen BDC, Adolf Irtl, Erfassungsantrag für die NSDAP, 01.06.1938, mit Dank an Michael Hubenstorf). Aus Aspergers Aussage geht klar hervor, dass er den Begriff in dem beschriebenen Sinn gebrauchte.
 
4
Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA), 01.03.2.202, Personalakte (PA) Hans Asperger, Fragebogen, 07.10.1940.
 
5
Auch in der nationalsozialistischen Presse nach 1938 wurde auf den Verein als wichtige Vorläuferorganisation der illegalen „Kampfzeit“ in Österreich Bezug genommen [1, S. 340].
 
6
WStLA, 1.3.2.202, PA Asperger, Fragebogen, 07.10.1940. In der Personalakte findet sich auch ein Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der Vaterländischen Front; nachdem diese für öffentlich Bedienstete verpflichtend war, kommt ihr aber keine Aussagekraft in Bezug auf Aspergers politische Haltung zu. Die einzige ausführliche Arbeit zum Deutschen Schulverein Südmark und dessen deutsch-völkischer Ausrichtung im Kontext der zeitgenössischen Schul- und Schutzvereine stammt aus dem Jahr 1995: Kiyem S (1995) Der Deutsche Schulverein „Südmark“ 1918–1938, unveröffentlichte Dipl.-Arb., Univ. Wien.
 
7
WStLA, 1.3.2.202, PA Asperger, Fragebogen, 07.10.1940.
 
8
Zur Haltung Aspergers zu Jüdinnen und Juden sowie zum Antisemitismus: [23, v. a. S. 11 und 12].
 
9
Privatarchiv Maria Asperger Felder, Hans Asperger, Reisetagebuch, Frühjahr 1934 (zit. nach [3, S. 103]).
 
10
WStLA, 1.3.2.202, Personalakte Erwin Jekelius.
 
11
Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums, Reichsgesetzblatt Nr. 87, 01.06.1938, 607–610.
 
12
Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA), Archiv der Republik (AdR), Gauakt 36055, STK/I-S-9733, Staatskommissar Otto Wächter an das ehemalige Unterrichtsministerium, 07.06.1939.
 
13
ÖStA, AdR, Gauakt 36055, NSDAP Wien, Kreisleitung I, „Gesamturteil des Kreisleiters“, 23.01.1939.
 
14
ÖStA, AdR, Gauakt 36055, NSDAP Wien, Gaupersonalamt, 05.01.1939. Beurteilung durch den Dozentenführer: ÖStA, AdR, Gauakt 36055, Marchet an Gaupersonalamt, 26.11.1938.
 
15
WStLA, 1.3.2.202, PA Asperger, Fragebogen, 07.10.1940.
 
16
WStLA, 1.3.2.202, PA Asperger, Hauptgesundheitsamt Vellguth an Personalamt, 10.10.1940.
 
17
WStLA, 1.3.2.202, PA Asperger, Dozentenführer der Universität (Marchet) an Dekanat, 17.11.1942 und 15.04.1943; ÖStA, AdR, Gauakt 36055, Gaupersonalamtsleiter Stowasser, 01.11.1940; Archiv der Universität Wien (UAW), MED PA 17, PA Asperger, Ärztekammer Wien, „Bestätigung“, 22.05.1942, gez. Planner-Plan.
 
18
WStLA, 1.3.2.213.A1.158.160.30, Tagesordnung der vom 31.08.1940 bis 04.09.1940 in Wien stattfindenden 47. Ordentlichen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde. Zu Aspergers Beitrag: [6]. Da Conti wegen eines Unfalls verhindert war, eröffnete der stellvertretende Reichsärzteführer Kurt Blome die Tagung.
 
19
Die Mitgliedschaft ist in einer politischen Beurteilung aus 1940 erwähnt, ohne ihr besonderes Gewicht beizumessen: WStLA, 1.3.2.202, PA Asperger, Führer des SD-Leitabschnitts Wien an Personalamt der Stadt Wien, 14.11.1940.
 
20
Privatarchiv Maria Asperger Felder, Brief von Josef Feldner, ohne Datum. Zitiert nach [3, S. 104].
 
21
Ganz ähnlich auch die Argumentation in [5, S. 943].
 
22
Eine Version ohne Erwähnung der Gestapo findet sich in [9].
 
23
WStLA, 1.3.2.202, PA Asperger, Hauptgesundheitsamt an Hauptpersonalamt, 28.06.1943.
 
24
Ein anderes Beispiel: „Dieses eine Ziel, die Einordnung in den nationalsozialistischen Staat kann bei diesen Kindern nur auf verschiedenen Wegen erreicht werden“ [6]. Peter Malina hat in zahlreichen Arbeiten die Bedeutung der „Auslese“ (das heißt die Scheidung in „Brauchbare“ und „Unbrauchbare“) als Grundkonzept von Pädagogik und Fürsorge im Nationalsozialismus herausgearbeitet (z. B. die Beiträge in: [16]). Eine Untersuchung der Zeitschrift „Die Deutsche Sonderschule“ fand als wichtigste Erziehungsziele des Nationalsozialismus „Erziehung zur Brauchbarkeit“, „Eingliederung in die Volksgemeinschaft“ und „Aussonderung und Vermeidung von ‚Schmarotzern‘“ [53, S. 112]. (Der Autor dankt Ernst Berger für diesen Hinweis.)
 
25
Die im Juli 1940 als „Wiener städtische Fürsorgeanstalt ‚Am Spiegelgrund‘“ auf dem Gelände der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof gegründete Einrichtung wurde mehrmals umbenannt und Ende November 1942 in 2 Einheiten aufgeteilt. Zur Organisationsgeschichte der Anstalt: [19].
 
26
Heller sprach sich auch gegen die nationalsozialistische Sterilisationspolitik aus; er starb 1938 an den Folgen eines durch die antijüdische Verfolgung ausgelösten Suizidversuchs [38, S. 36].
 
27
Die Unterlagen zu diesen Fällen erlauben einen Vergleich von Aspergers Begutachtungspraxis mit der seiner Kollegen am Spiegelgrund und damit eine Überprüfung des von Asperger selbst gepflegten Bilds, er habe sich durch einen außergewöhnlichen „pädagogischen Optimismus“ bzw. ein besonderes Wohlwollen gegenüber seinen PatientInnen ausgezeichnet [23, S. 25–28].
 
28
WStLA, 1.3.2.209.10.A2 (Nervenklinik für Kinder, Krankengeschichten: verstorbene Mädchen und Knaben 1940–1945), Herta Schreiber, Heilpädagogische Abteilung der Univ.-Kinderklinik Wien, Befund Herta Schreiber, 27.06.1941, gez. Asperger.
 
29
Die Krankengeschichte von Herta enthält auch einen mit 30.06.1941 datierten (also auf Aspergers Gutachten vom 27.06.1941 folgenden) Antrag des praktischen Arztes Dr. Wilhelm Schmidt an die Krankenkasse auf Kostenübernahme einer „fachärztlichen Behandlung“ am Spiegelgrund. Drei gleichlautende Einträge in der Krankengeschichte (eine davon auf dem Deckblatt) belegen aber eindeutig, dass die Aufnahme am Spiegelgrund aufgrund von Aspergers Gutachten erfolgte („Eingewiesen von: Universitäts-Kinderklinik, Wien“).
 
30
WStLA, 1.3.2.209.10.A2, Herta Schreiber, Einlagebogen, 13.07.1941, ohne Unterschrift. Die Unterlagen der heilpädagogischen Station enthalten keine Informationen zu Herta Schreiber; vermutlich wurde sie nicht stationär aufgenommen.
 
31
In Waltraud Häupls Dokumentation der Spiegelgrund-Krankengeschichten findet sich für 1940 und 1941 (Aufnahmedatum) kein anderer Fall, in dem Eltern den Tod ihres Kindes auf eine solche Art angesprochen haben [37]. Auch dies spricht für die Glaubwürdigkeit des Eintrags. Die Konfessionsbezeichnung des Kindes als „gottgläubig“ deutet auf eine NS-Affinität der Familie; der 1936 offiziell eingeführte Begriff sollte NS-AnhängerInnen eine Distanzierung von den etablierten Religionsgemeinschaften erlauben, ohne sich als konfessions- oder glaubenslos bezeichnen zu müssen.
 
32
WStLA, 1.3.2.209.10.A2, Elisabeth Schreiber (geb. 09.10.1936), Abschrift des Gutachtens der Univ.-Kinderklinik Wien, 27.10.1941, Asperger. Auch bei Elisabeth Schreiber handelte es sich vermutlich um eine Ambulanzpatientin.
 
33
WStLA, 1.3.2.209.10.A2, Ulrike Mayerhofer, Richard Draskovic. Auch [23, S. 24].
 
34
Niederösterreichisches Landesarchiv (NÖLA), Reichsstatthalter in Niederdonau, Aktenvermerk zu III-b-3-305/59-1941, Eingangsdatum 09.12.1941. Jekelius musste Anfang Januar 1941 die Leitung des Spiegelgrunds abgeben und einrücken, weil er aufgrund einer Liaison mit Hitlers Schwester Paula dessen Missfallen erregt hatte; dies änderte aber nichts an der Funktion des Spiegelgrunds als Tötungsanstalt [19, S. 197].
 
35
NÖLA, Reichsstatthalter in Niederdonau, Aktenvermerk zu III-b-3-305/53-1941, Eingangsdatum 17.11.1941. Reichsstatthalter in Wien an Reichsstatthalter in Niederdonau, III-b-3-305/54, 24.10.1941.
 
36
NÖLA, Reichsstatthalter in Niederdonau, Reichsstatthalter an Dezernat III b‑2, 02.03.1942. Die Kommission bestand aus drei Vertretern der Behörde des Reichsstatthalters in Wien (Dr. Asperger, Dir. Schötta, Dir. Fritz Bauer) sowie vier Vertretern des Reichsstatthalters in Niederdonau (Dr. Wanecek, Dr. Machaczek, Dr. Kummert und der Anstaltsdirektor Dr. Schicker). Wanecek und Machaczek waren Dezernenten im Amt des Reichsstatthalters (und damit vermutlich Juristen); Kummert war für den Gaufürsorgeverband zuständig.
 
37
WStLA, 1.3.2.209.10, Nervenklinik für Kinder, B 4 Totenbuch.
 
38
WStLA, 1.3.2.209.10, Nervenklinik für Kinder, B 4 Totenbuch.
 
39
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) 4074/52, Flugblatt „Nazikultur“ (nach Sept. 1940).
 
40
Flugblatt der Royal Air Force, abgeworfen im Herbst 1941 (DÖW).
 
41
Eine entsprechende Überstellung erfolgte am 29.04.1942 [17, S. 114].
 
42
Vernehmung des Beschuldigten Dr. Illing am 22.10.1945, DÖW E 18282 (zit. nach [25, S. 44]).
 
43
Bis 27.06.1941, dem Datum von Aspergers Unterschrift unter Hertas Überweisung, waren 30 Kinder am Spiegelgrund verstorben; bis 27.10.1941, dem Datum von Elisabeths Überweisung, war die Zahl auf 71 gestiegen. Aspergers Kollege an der Kinderklinik, Elmar Türk, erprobte zwischen 1941 und 1944 einen Tuberkuloseimpfstoff an geistig behinderten Kindern, die vom Spiegelgrund angefordert und anschließend zu Tötung und Autopsie zurückgeschickt wurden [19, 25]. Asperger versah auch Dienste an anderen Abteilungen der Kinderklinik, u. a. leitete er „vertretungsweise“ „monatelang“ die Säuglings- und die Infektionsabteilung (UAW, MED PA 17, PA Asperger, Franz Hamburger, Referaterstattung zur Habilitationsarbeit des Dr. Hans Asperger, 28.12.1942). Auch in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage der Mitwisserschaft, nicht nur bezüglich Überweisungen auf den Spiegelgrund und den Versuchen Türks, sondern auch im Hinblick auf die oft tödlichen Ernährungsversuche an „lebensunfähigen“ Kleinkindern an der Klinik [22, S. 140–144]. Der im Beitrag von Ernst Berger in diesem Heft zitierte Fall eines von Asperger begutachteten Mädchens, das mit Stromstößen gegen Bettnässen „behandelt“ wurde, belegt ebenfalls eine Tätigkeit Aspergers an anderen Stationen der Kinderklinik.
 
44
WStLA, 1.3.2.202, PA Asperger, Gemeindeverwaltung Reichsgau Wien, Personalamt, Fragebogen für den Personalkataster, 27.10.1940. Für die neue Tätigkeit ließ sich Asperger von seiner seit 1936 ausgeübten Tätigkeit als Jugend- und Mutterberatungsarzt beurlauben: PA Asperger, Asperger an Personalreferat Gesundheitsamt, 14.09.1940.
 
45
Vermutlich ist die Zahl noch höher, da die Untersuchung in Gugging als Teil einer regelmäßigen Gutachtertätigkeit erfolgte. Vgl. auch die Aussage Hamburgers über Asperger als „höchste Instanz“ in schwierigen Fällen, u. a. für die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt in: UAW, MED PA 17, PA Asperger, Franz Hamburger, Referaterstattung zur Habilitationsarbeit des Dr. Hans Asperger, 28.12.1942.
 
46
WStLA, 1.3.2.209.10.A1 (Nervenklinik für Kinder, Krankengeschichten: überlebende Mädchen und Knaben 1941–1945), Adolf R., Befund vom 27.06.1941, gez. Asperger.
 
47
Dieselbe Formulierung findet sich in: WStLA, 1.3.2.209.10.A1/1, Roman R., Gutachten Asperger, 05.06.1941. In einem späteren Gutachten verwies Asperger darauf, dass die besagte Gruppe („Kleinkinderkrippe“) in der Zwischenzeit geschlossen worden war; er erfuhr also auch von Änderungen in der internen Organisation: WStLA, 1.3.2.209.10.A1/2, Edith M., 18.01.1943.
 
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Metadaten
Titel
Hans Asperger und der Nationalsozialismus: Konturen einer Kontroverse
verfasst von
Univ.-Prof. Mag. Dr. phil. H. Czech
Publikationsdatum
24.07.2020
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Asperger-Syndrom
Erschienen in
Monatsschrift Kinderheilkunde / Ausgabe Sonderheft 3/2020
Print ISSN: 0026-9298
Elektronische ISSN: 1433-0474
DOI
https://doi.org/10.1007/s00112-020-00947-3

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