Erschienen in:
01.07.2012 | Leitthema
Physio- und Ergotherapie sind unverzichtbar
Konkretes Rezeptieren von Heilmitteln – ohne Regress
verfasst von:
Dr. J.-M. Engel
Erschienen in:
Zeitschrift für Rheumatologie
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Ausgabe 5/2012
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Zusammenfassung
Physikalische Therapie und Ergotherapie sind als Heilmittel in der Behandlung entzündlich rheumatischer Krankheiten den Arzneimitteln gleichrangig und unverzichtbar. Hierzu gibt es gesicherte Evidenz und Verankerung in den aktuellen Leitlinien. Bei der Verordnung von Heilmitteln für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen muss sich der Arzt an die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete und seit 01.07.2011 geltende Heilmittelrichtlinie halten. Danach reicht eine Krankheit an sich oder eine globale Diagnose wie „rheumatoide Arthritis“ oder „HWS-Syndrom“ nicht aus, eine Heilmittelverordnung zu begründen. Anzugeben ist in „Gesamtbetrachtung des Patienten“ die funktionelle oder strukturelle Schädigung und/oder die Beeinträchtigung der Aktivität einschließlich „individueller Kontextfaktoren“. Das ist für eine regressfreie Heilmittelverordnung bei Rheumapatienten eher hilfreich, auch wenn sich anfänglich der Zeitaufwand für das Ausstellen einer Heilmittelverordnung erhöht. Für den Arzt ebenfalls hilfreich sind die Festschreibung der Prüfung der Verordnung auf formale Richtigkeit durch den Heilmittelerbringer, die fachübergreifende Festlegung von Behandlungsbeginn, Unterbrechungszeiten auf 14 Kalendertage und insbesondere die Neuregelung der Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls durch die Krankenkassen einschließlich der Möglichkeit einer Langzeitverordnung für 1 Jahr.