23.02.2013 | editorial
Die ärztliche Unabhängigkeit steht auf dem Spiel
Interessenkonflikte durch Zielvorgaben und Bonusregelungen
Erschienen in: InFo Neurologie + Psychiatrie | Ausgabe 2/2013
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Es stellt eine Herausforderung dar, Zielvereinbarungen als sinnvolles Steuerungsinstrument so einzusetzen, dass einerseits sinnvolles ökonomisches Handeln ermöglicht, gleichzeitig aber die ärztliche Unabhängigkeit bewahrt bleibt und Schaden vom Patienten abgewendet wird. Bei der Abfassung von Zielvereinbarungen und Bonusverträgen sollte daher unter anderem auf Folgendes geachtet werden:Wenn Zielvereinbarungen überhaupt ökonomische Kennzahlen beinhalten, sollten nur solche ökonomischen Kennzahlen zum Ansatz kommen, die von dem betreffenden Arzt auch selbst steuerbar sind. Niemals dürfen daher Gesamterlöse einer Klinik, in die auch Umlagen aus anderen Bereichen eingerechnet werden, zur Grundlage gemacht werden.
Sinnvoll kann eine Zielvereinbarung sein, die sich an ökonomischen Kennziffern ausrichtet, wenn sie Maßnahmen des wirtschaftlichen Handelns (z.B. Verbesserung der Arbeitsabläufe und damit Reduzierung des Arbeitseinsatzes) induziert und dem Arzt die Freiheit lässt, sein Handeln an den Bedürfnissen seiner Patienten auszurichten.
Bonusverträge, die direkt an konkrete Fallzahlen gekoppelt sind, sind zu vermeiden. Die Boni müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Grundvergütung liegen.
Zielvereinbarungen sollten vor allem Vereinbarungen von Strategien zur Verbesserung des ärztlichen Handelns sowie Qualitätsmaßnahmen beinhalten. Beispiele sind die Umsetzung konkreter Qualitätsprojekte, Projekte zur Steigerung der Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit, die Einführung von (Beinnahe-)Fehlermelde- und Fehlermanagementsystemen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Aus-, Weiter- und Fortbildung.