Erschienen in:
29.01.2019 | Luftschadstoffe | Editorial
Bedenkliche Entwicklung zur MWBO Allergologie
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 1/2019
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Auszug
In einer erstaunlichen Art und Weise wurde auf dem Deutschen Ärztetag 2018 ein kurzfristig eingereichter Antrag ohne vertiefende Diskussion angenommen, der eine rein berufsbegleitende Weiterbildung im Fach Allergologie vorsieht. Der Antrag wich von der konsentierten Version der Weiterbildungskommission der Landesärztekammern deutlich ab, die noch kurz vor dem Ärztetag 2018 ein Konzept mit Pflichtweiterbildungszeiten zur Erlangung des Zusatztitels Allergologie befürwortet hatten. Der Antrag war mit keiner Fachgesellschaft abgesprochen und widersprach explizit dem von der DGAKI als federführender Fachgesellschaft zusammen mit allen an der Allergologie beteiligten Gesellschaften eng abgestimmten Entwurf einer neuen Musterweiterbildungsordnung (MWBO) Allergologie. Die Missachtung gemeinsamer Vorschläge und Beschlüsse setzte sich nun fort: Trotz Appell von DGAKI, AeDA, GPA, DDG, DGP und BVDD an die Bundesärztekammer, inne zu halten und die Umsetzbarkeit und Konsequenzen der Beschlüsse zu bedenken, hat die Bundesärztekammer im November 2018 einen Entwurf zur inhaltlichen Ausgestaltung der MWBO durchgewunken, der wiederum mit keiner der genannten Fachgesellschaften abgesprochen war. Dieser neue, nun beschlossene Katalog der MWBO Allergologie reduziert die Inhalte sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht enorm: So wird beispielsweise die Mindestweiterbildungszeit von bisher 18 Monaten auf Null gesetzt. Zudem werden die mit Richtzahlen assoziierten Prozeduren auf drei (Hauttestungen, fachgebundene Provokationstestungen sowie Einleitung einer Hyposensibilisierung) und die Richtzahlen bei diesen letzten drei verbliebenen Prozeduren um mehr als 50 % reduziert! …