Erschienen in:
01.12.2009 | Übersichten
MdE-Einschätzung nach Knieverletzungen
Versicherungsrechtliche Bewertung von Unfallfolgen nach den Kriterien der Gesetzlichen Unfallversicherung
verfasst von:
Dr. P. Hochstein
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 3/2009
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Zusammenfassung
Die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach Schäden am Kniegelenk basiert auf dem Prinzip der abstrakten Schadensberechnung. Sie bezeichnet einen völligen oder teilweisen Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Grundlage der Einschätzung sind die objektivierbaren funktionellen Unfallfolgen, ihre Höhe sollte mit qualifizierten Erfahrungssätzen der gutachterlichen Literatur korrelieren. Unfallfolgen im Bereich des Knies betreffen die Teilaspekte Bewegungseinschränkung, Instabilität, Belastbarkeit sowie die MdE-Bewertung bei Kunstgelenken als Sonderfall. Die MdE-Werte liegen meist zwischen 0 und 40 v. H. Orientierende Vergleichswerte sind z. B. die MdE bei Knieexartikulation (50%), Knieversteifung (Arthrodese in 5°-Stellung: 30%) sowie regelhaft „funktionierender“ Knieendoprothese (20%). Aus Sicht der berufsgenossenschaftlichen Verwaltungen liegen die Mängel in Begutachtungen meist in der fehlenden Plausibilität der Einschätzung in Relation zu den geschilderten Befunden oder in der nicht zureichenden Objektivierung der Funktionsdefizite. Somit besteht bezüglich der gutachterlichen Befunderhebung und der sachgerechten Dokumentation nach wie vor Aus- bzw. Weiterbildungsbedarf.