Erschienen in:
12.12.2017 | Melanom | In der Diskussion
Nichtdurchführung der Dermatoskopie bei melanomverdächtigen Hautbefunden in der dermatologischen Praxis
Mögliches haftungsrechtliches Risiko
verfasst von:
L. Niebergall, J. Meyer, K. Kols, Prof. Dr. P. Elsner
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Ausgabe 4/2018
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Auszug
Die Dermatoskopie (Auflichtmikroskopie) ist eine spezifisch dermatologische nichtinvasive Diagnosetechnik, die überwiegend zur Verbesserung der diagnostischen Genauigkeit bei pigmentierten und unpigmentierten Läsionen, zunehmend aber auch bei entzündlichen Hauterkrankungen und Haar- und Nagelerkrankungen eingesetzt wird [
5]. Dass die Dermatoskopie genauer ist als die Untersuchung mit dem bloßen Auge für die Diagnose von kutanen Melanomen bei verdächtigen Hautläsionen, ist evidenzbasierter Konsens [
4]. Die aktuelle S3-Leitlinie zum malignen Melanom enthält allerdings lediglich die unverbindlich formulierte Empfehlung, dass „Dermatologen zur Diagnostik pigmentierter Hautveränderungen die Dermatoskopie anbieten und im Bereich der Dermatoskopie ausgebildet sein“ sollen [
3]. Etwas weiter geht die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ [
6], wonach die „Dermatoskopie bei der Verdachtsdiagnostik durchgeführt werden sollte“: „Sie sollte verwendet werden, um die klinische Diagnostik melanozytärer Läsionen zu verbessern.“ Das gesetzliche Hautkrebsscreening in Deutschland seit 2008 sieht die Durchführung der Dermatoskopie allerdings ausdrücklich nicht vor [
1]. …