Erschienen in:
22.03.2022 | Leitthema
Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
Funktionsweise und Anwendung in der Praxis
verfasst von:
Dr. med. Horst Schuster, Peter Follert
Erschienen in:
Die Chirurgie
|
Ausgabe 4/2022
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Zusammenfassung
Die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses legen für ausgewählte planbare stationäre Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, die Höhe der jeweiligen jährlichen Mindestmenge je Standort eines Krankenhauses fest. Zudem ist in den Regelungen das Nähere zur Darlegung der Prognose bestimmt. Durch das gesetzlich festgelegte Prognoseverfahren als Voraussetzung einer prospektiven Berechtigung zur Leistungserbringung entfalten neue oder geänderte Mindestmengen ihre Wirksamkeit schon vor dem für die Berechtigung zur Leistungserbringung festgelegten Gültigkeitszeitraum. Mit Beschluss vom 16.12.2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss diesen Grundsatz auch für das Einsteigerverfahren konkretisiert. Der Beitrag erklärt die Hintergründe und soll bei der Anwendung unterstützen.