Erschienen in:
15.09.2020 | Ödeme | Medizinrecht
Knochenmarködemsyndrom aus Sicht von Gutachter und Sachbearbeiter
verfasst von:
Dr. med. J. Schmidt, K. Leitner, I. Schmidt
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 11/2020
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Zusammenfassung
Verschiedenste Krankheiten oder Krankheitsgruppen können ein Knochenmarködem (KMÖ) auslösen. Die Aufgabe des Gutachters dabei ist, die Rolle eines diagnostizierten KMÖ im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität herauszuarbeiten. Gerade für medizinisch nicht vorgebildete Sachbearbeiter stellt aber auch die uneinheitliche ICD-10-Codierung des Komplexes KMÖ ein Problem dar. Die von den Kodierrichtlinien vorgesehene Codierung des KMÖ als Fraktur stellt ein Problem bei der Einschätzung von Reserven zur Schadensregulierung dar. Aufbauend auf der Ätiologie des KMÖ wird ein Algorithmus vorgestellt, der sowohl für den Gutachter als auch für den Sachbearbeiter im Haftpflichtfall und auch bei der privaten Unfallversicherung eine Einordnung der Diagnose KMÖ im Fall erleichtern soll.