Umgang mit nachhaltigen Suizidwünschen bei schwerer Krankheit
verfasst von:
Dr. med. Matthias Thöns, Rechtsanwalt Wolfgang Putz, Prof. Dr. med. Matthias Dose, Priv.-Doz. Dr. med. Michael A. Überall, Dr. med. Jörg Cuno, Roland Wefelscheid, Dr. med. Dietmar Beck, Dr. med. Benedikt Matenaer, Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Mit der Rücknahme des § 217 StGB, einer Verfassungsgerichtsentscheidung vom 10. Dezember 2020, sowie dem Entfall des berufsrechtlichen Verbotes der Suizidassistenz mit Beschluss des 124. Ärztetages im Mai 2021 fallen die letzten Verbote der Suizidassistenz bei freiem Willen. Deshalb stellen wir hier Sorgfaltskriterien für eine ärztliche Suizidassistenz zu nachhaltigen Sterbewünschen bei schwerer Krankheit zur Diskussion.
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Handreichung Umgang mit nachhaltigen Suizidwünschen bei schwerer Krankheit
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Dr. med. Matthias Thöns Rechtsanwalt Wolfgang Putz Prof. Dr. med. Matthias Dose Priv.-Doz. Dr. med. Michael A. Überall Dr. med. Jörg Cuno Roland Wefelscheid Dr. med. Dietmar Beck Dr. med. Benedikt Matenaer Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
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