Erhalten Studenten wegen eines auswärtigen Praktikums eine Vergütung, sollten sie unter Umständen zwei Haushalte führen, um ihren Kindergeldanspruch aufrechterhalten zu können. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor.
30.07.2011 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel