Eine Ärztin war in einer urologischen Praxis zunächst als Weiterbildungsassistentin tätig. Anschließend war sie weiter in der Praxis angestellt, was den Zulassungsgremien jedoch nicht angezeigt wurde. Sie unterschrieb mehrfach Verordnungen, die zwar mit einem Stempel des Praxisinhabers versehen, aber eben nicht von diesem selbst unterschrieben worden waren. Daraufhin beantragte die AOK Hessen die Festsetzung eines sonstigen Schadens in der respektablen Höhe von 475.018,09 €. Gegen diese Forderung ging der Praxisinhaber gerichtlich vor.
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Daten einer Phase-III-Studie sprechen dafür, dass die hypertherme intraperitoneale Chemotherapie (HIPEC) für Frauen mit einem ersten Spätrezidiv eines Ovarialkarzinoms Überlebensvorteile bietet. Allerdings nur, wenn sie als Teil einer multimodalen Rezidivtherapie eingesetzt wird.
Trotz mangelnder Evidenz wird bei vielen Brustkrebskranken auch dann auf die Axilladissektion verzichtet, wenn nach neoadjuvanter Chemotherapie isolierte Tumorzellen in Sentinellymphknoten nachgewiesen werden. Eine internationale Kohortenstudie stützt dieses Vorgehen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nicht invasive Pränataltests unter bestimmten Bedingungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Daraus lässt sich aber kein Anspruch auf eine Präimplantationsdiagnostik ableiten. Warum diese weiterhin nicht erstattet wird und welche Begründung das Gericht gibt, lesen Sie hier.
Laut Gesetz besteht nach drei erfolglosen Behandlungsversuchen kein Anspruch mehr auf Kostenbeteiligung seitens der Krankenkasse. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg urteilte nun darüber, ob Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nach drei erfolglosen Versuchen erneut einen Zuschuss verlangen können, wenn eine neue Methode angewandt wird.
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