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gynäkologie + geburtshilfe

Ausgabe 3/2023

Inhalt (42 Artikel)

  • Panorama

30-jähriges Jubiläum der DTGG

Redaktion Facharztmagazine

Was die Liquid Biopsy über Krebs verrät

Stefan Schuster, David Reismann

Supportivtherapie bei Brustkrebs

Alexandra Stefan, Alexander König, Nadia Harbeck, Rachel Würstlein

Phytotherapie bei Blutungsstörungen

Reinhild Georgieff

Buchtipp

Martina Lenzen-Schulte

Hormonelle Kontrazeptiva bei menstrueller Migräne

Hartmut Göbel, Sabine Segerer, Axel Heinze, Katja Heinze-Kuhn, Michael Küster, Johannes Horlemann, Michael A. Überall, Anna Cirkel, Christoph Cirkel, Carl Göbel

  • Industrieforum

Krebs langfristig beherrschbar machen

Redaktion Facharztmagazine

Gesichtspflege für die Haut ab 45

Redaktion Facharztmagazine

  • EBM
  • Praxis konkret

Endometrium-Hochfrequenzablation

Gerd W. Zimmermann

  • Die letzte Seite

Die Liebe zu den großen Tieren

Bernd Kleine-Gunk

Neu im Fachgebiet Gynäkologie und Geburtshilfe

Rezidiviertes Ovarialkarzinom: Besseres Gesamtüberleben dank HIPEC?

Daten einer Phase-III-Studie sprechen dafür, dass die hypertherme intraperitoneale Chemotherapie (HIPEC) für Frauen mit einem ersten Spätrezidiv eines Ovarialkarzinoms Überlebensvorteile bietet. Allerdings nur, wenn sie als Teil einer multimodalen Rezidivtherapie eingesetzt wird.

„Residuale isolierte Tumorzellen kein Grund für routinemäßige Axilladissektion“

Trotz mangelnder Evidenz wird bei vielen Brustkrebskranken auch dann auf die Axilladissektion verzichtet, wenn nach neoadjuvanter Chemotherapie isolierte Tumorzellen in Sentinellymphknoten nachgewiesen werden. Eine internationale Kohortenstudie stützt dieses Vorgehen.

Krankenkasse muss für Präimplantationsdiagnostik generell nicht zahlen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nicht invasive Pränataltests unter bestimmten Bedingungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Daraus lässt sich aber kein Anspruch auf eine Präimplantationsdiagnostik ableiten. Warum diese weiterhin nicht erstattet wird und welche Begründung das Gericht gibt, lesen Sie hier.

Urteil: Alle guten Dinge sind drei, außer bei Kinderwunschbehandlungen?

Laut Gesetz besteht nach drei erfolglosen Behandlungsversuchen kein Anspruch mehr auf Kostenbeteiligung seitens der Krankenkasse. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg urteilte nun darüber, ob Paare mit unerfülltem Kinderwunsch nach drei erfolglosen Versuchen erneut einen Zuschuss verlangen können, wenn eine neue Methode angewandt wird.

Update Gynäkologie

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