Erschienen in:
01.10.2005 | Originalien
Sind sog. Schlittenversuche mit der Leiche nach österreichischem Recht zulässig?
Gutachten, erstellt im Auftrag der Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz
verfasst von:
Prof. Dr. E. Bernat
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2005
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Zusammenfassung
Schlittenversuche mit der Leiche sind im österreichischen Recht weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Nach Auffassung des Verfassers dürfen sie jedenfalls durchgeführt werden, wenn die Person, die verstorben ist, ihre Einwilligung zu Lebzeiten erteilt hat, oder wenn ihre nächsten Angehörigen einwilligen. Ohne Zustimmung einer dieser Personen ist die Durchführung des Schlittenversuchs rechtswidrig, es sei denn, es gelingt der Beweis, dass dieser Versuch die Potenz hat, einen der Organentnahme, der gebotenen Obduktion oder der anatomischen Sezierung der Leiche annähernd entsprechenden Nutzen zu erzielen.