Erschienen in:
02.11.2016 | Kardiopulmonale Reanimation | Originalien
Todesfeststellung und Reanimationsabbruch im Notarztdienst
verfasst von:
F. T. Fischer, I. Kutschka, S. N. Kunz, C. Grove, S. J. Lochner
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Notarzt und Rettungsassistenzpersonal sind regelmäßig mit kritischen sowie eng miteinander verknüpften Problemen bei Reanimationen, Reanimationsabbrüchen und der Todesfeststellung konfrontiert. Entscheidungen für oder gegen eine Reanimation, für den Reanimationsabbruch und die Todesfeststellung gehören zu einem Grenzgebiet der Medizin, das auch rechtsmedizinische Aspekte beinhaltet.
Ziel der Arbeit
Es sollte erfasst werden, nach welchen Kriterien im Notarztdienst der Tod festgestellt bzw. Reanimationen abgebrochen wurden und wie die Dokumentation dieser Diagnosen und der therapeutischen Entscheidungen erfolgt.
Material und Methode
Zur Erhebung der Daten wurden Akten der Staatsanwaltschaft München I zu nichtnatürlichen und ungeklärten Todesfällen aus dem Zeitraum vom Januar 2015 bis zum Oktober 2015 gesichtet.
Ergebnisse
In den meisten Fällen wurde der Tod regelrecht durch sichere Todeszeichen festgestellt. Allerdings wurden in einer relativ hohen Zahl der Fälle keine sicheren Todeszeichen im Detail dokumentiert. Bei den Begründungen zum Abbruch von Reanimationsmaßnahmen ist auffällig, dass die Zeitdauer der Reanimation am häufigsten genannt wurde, jedoch wird diese nur in knapp der Hälfte auch genau dokumentiert. Häufig wurde ebenfalls nicht dokumentiert, ob nach einem Reanimationsabbruch sichere Todeszeichen eingetreten waren. Die im Zusammenhang mit Patientenverfügungen vorgefundenen Konstellationen von unterlassenen Maßnahmen und deren Begründungen erwiesen sich als erheblich verbesserungswürdig.
Schlussfolgerung
Im Rahmen dieser retrospektiven Studie wurden mehrere problematische Aspekte aufgezeigt, die – prospektiv gesehen – in der Notfallmedizin besser gehandhabt werden sollten. Sie betreffen die Bedeutung der frühen Laienreanimation zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls, die erforderliche bessere Dokumentation von sicheren Todeszeichen und den Umgang mit Patientenverfügungen.