Erschienen in:
29.01.2018 | Editorial
Stationsäquivalente Behandlung als Chance für die Versorgung
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
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Ausgabe 1/2018
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Auszug
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der Gesetzgeber mit dem § 115d Kliniken mit regionaler Versorgungsverpflichtung eingeräumt, anstelle der vollstationären Behandlung die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) erbringen zu können. Zugleich eröffnete er die Chance, „in geeigneten Fällen“ — insbesondere wenn dies der Behandlungskontinuität dient oder aus Gründen der Wohnortnähe sachgerecht ist — Leistungen an ambulante Träger zu delegieren. Die Selbstverwaltung hat eine Vereinbarung zur stationsäquivalenten Leistung getroffen, in denen die Bedingungen des häuslichen Umfeldes, des Behandlungsteams, der Umfang der Patientenkontakte und die Anforderungen an die Beauftragung von weiteren Leistungserbringern sowie an die Dokumentation festgelegt wurden. Eine differenzierte Leistungsbeschreibung bietet der seit dem 1. Januar 2018 anwendbare OPS-Kode 9-701. StäB kann somit als sinnvolle Variante genutzt werden, die die Behandlungsmöglichkeiten flexibilisiert und das therapeutische Spektrum für bestimmte Patientengruppen und Krankheitsverläufe erweitert. …