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Erschienen in: Der Nervenarzt 11/2021

14.04.2021 | Sucht | Konsensuspapiere

Neuregelung des § 64 StGB aus psychiatrischer Sicht – Positionspapier einer Task-Force der DGPPN

verfasst von: Prof. Dr. Jürgen L. Müller, Felix M. Böcker, Beate Eusterschulte, Matthias Koller, Jutta Muysers, Thomas Pollmächer

Erschienen in: Der Nervenarzt | Ausgabe 11/2021

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Zusammenfassung

In Deutschland geschehen jedes zweite Körperverletzungsdelikt und etwa jedes vierte Sexualdelikt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Unbehandelte Substanzkonsumstörungen sind ein Risikofaktor für weitere Straftaten. § 64 StGB regelt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für Straftäter in Folge eines Hangs zur Einnahme berauschender Substanzen im Übermaß. Die bisherige Regelung steht in der Kritik, weil zu viele Patienten zugewiesen würden, das Angebot oftmals die falschen Personen bekämen, die Behandlung häufig nicht erfolgreich beendet wird und das Angebot zu viele Ressourcen verbrauche. Eine Reform der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) muss aus psychiatrischer Sicht den medizinethischen Prinzipien, insbesondere dem Respekt vor der Autonomie des Patienten, dem Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit und der ärztlichen Berufsordnung gerecht werden. Die Unterbringung nach § 64 StGB muss auf die Behandlung von Menschen mit klinisch relevanten Substanzkonsumstörungen beschränkt werden. Entscheidend für die Erfolgsaussicht einer psychiatrischen Suchtbehandlung sind die Behandlungsbereitschaft und Selbstbestimmung bei Aufnahme in die Klinik. Um die Therapie von behandlungsfremden Einflüssen des Strafvollstreckungsrechts zu entlasten, sollte bei Antritt der Behandlung bereits so viel Strafe verbüßt sein, dass die Unterbringung nur noch dem Behandlungs- und Resozialisierungszweck und dem Ziel dient, das Risiko weiterer substanzmittelbedingter Straftaten zu senken. Der Begriff „Entziehungsanstalt“ sollte ersetzt werden durch die angemessenere Bezeichnung „Forensische Klinik für Abhängigkeitserkrankungen“.
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Literatur
1.
Zurück zum Zitat MBO‑Ä (Muster‑)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO‑Ä 1997 –*) in der Fassung der Beschlüsse des 121. Ärztetages 2018in Erfurt geändert durch Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer am 14. Dez. 2018 MBO‑Ä (Muster‑)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO‑Ä 1997 –*) in der Fassung der Beschlüsse des 121. Ärztetages 2018in Erfurt geändert durch Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer am 14. Dez. 2018
2.
Zurück zum Zitat ICD-10 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. 10. Revision. Version 2019 ICD-10 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. 10. Revision. Version 2019
3.
Zurück zum Zitat Radde S, Majic T, Gutwinski S (2020) Abhängigkeitserkrankungen und Suchtbehandlung in Deutschland. In: Müller J, Koller M (Hrsg) Reformansätze zur Unterbringung nach § 64 StGB. Der zweischneidige Erfolg der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Kohlhammer, Stuttgart, S 103–136 Radde S, Majic T, Gutwinski S (2020) Abhängigkeitserkrankungen und Suchtbehandlung in Deutschland. In: Müller J, Koller M (Hrsg) Reformansätze zur Unterbringung nach § 64 StGB. Der zweischneidige Erfolg der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Kohlhammer, Stuttgart, S 103–136
4.
Zurück zum Zitat Radtke H (2020) Bemerkungen auf der Grundlage der Rechtsprechung. In: Müller J, Koller M (Hrsg) Reformansätze zur Unterbringung nach § 64 StGB. Der zweischneidige Erfolg der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Kohlhammer, Stuttgart, S 57–83 Radtke H (2020) Bemerkungen auf der Grundlage der Rechtsprechung. In: Müller J, Koller M (Hrsg) Reformansätze zur Unterbringung nach § 64 StGB. Der zweischneidige Erfolg der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Kohlhammer, Stuttgart, S 57–83
5.
Zurück zum Zitat Statistisches Bundesamt (2018) Strafverfolgungsstatistik. Fachserie 10 Reihe 3 Statistisches Bundesamt (2018) Strafverfolgungsstatistik. Fachserie 10 Reihe 3
Metadaten
Titel
Neuregelung des § 64 StGB aus psychiatrischer Sicht – Positionspapier einer Task-Force der DGPPN
verfasst von
Prof. Dr. Jürgen L. Müller
Felix M. Böcker
Beate Eusterschulte
Matthias Koller
Jutta Muysers
Thomas Pollmächer
Publikationsdatum
14.04.2021
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
Sucht
Sucht
Erschienen in
Der Nervenarzt / Ausgabe 11/2021
Print ISSN: 0028-2804
Elektronische ISSN: 1433-0407
DOI
https://doi.org/10.1007/s00115-021-01109-w

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