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Erschienen in: Die Radiologie 7/2019

09.05.2019 | Telemedizin | Informationstechnologie und Management

Gesetzlich geregelte Teleradiologie: Umsetzung der datenschutzrechlichen Anforderungen

verfasst von: Dr. B. Schütze, M. Kämmerer

Erschienen in: Die Radiologie | Ausgabe 7/2019

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Zusammenfassung

Mit Wirksamwerden des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), welche die Röntgenverordnung (RöV) zum 31.12.2018 „ablöste“, änderte sich wenig an den teleradiologiespezifischen Anforderungen. Allerdings gelten auch für die Teleradiologie die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Zunächst ist jede Verarbeitung von Gesundheitsdaten verboten, wenn kein Erlaubnistatbestand vorhanden ist. Sodann müssen die in Art. 5 DS-GVO festgelegten Grundsätze nachweislich eingehalten werden, Patienten müssen informiert werden, die Sicherheit der Daten gewährleistet werden usw. Grundlegend muss geklärt werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Zusammenarbeit zwischen dem versorgenden Krankenhaus und dem Teleradiologen erfolgt: Ist es eine eigenständige Behandlung durch den Teleradiologen selbst? Oder ist es eher eine gemeinsame Verarbeitung im Sinne der DS-GVO? Werden neue Technologien z. B. zur Datenübertragung über eine Cloud-Anwendung genutzt, muss ggf. eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgen. Wenngleich viele Anforderungen der DS-GVO allein schon durch die teleradiologischen Anforderungen adressiert werden, d. h. bei einer genehmigten Teleradiologie viele Anforderungen der DS-GVO schon umgesetzt sind, bleiben noch einige Punkte, die man sich genauer ansehen sollte.
Fußnoten
2
Z. B. durch § 22 Abs. 2 BDSG.
 
3
Erwägungsgrund 91 DS-GVO führt aus, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht als umfangreich gilt, wenn die Verarbeitung personenbezogene Daten von Patienten oder von Mandanten betrifft und durch einen einzelnen Arzt, sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufes oder Rechtsanwalt erfolgt.
 
Literatur
8.
Zurück zum Zitat Moos F (Hrsg) (2018) Datennutzungs- und Datenschutzverträge: Muster, Klauseln, Erläuterungen, 2. Aufl. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln Moos F (Hrsg) (2018) Datennutzungs- und Datenschutzverträge: Muster, Klauseln, Erläuterungen, 2. Aufl. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
11.
Zurück zum Zitat Wagner SM, Bode C (2007) Empirische Untersuchung von SC-Risiken und SC-Risikomanagement in Deutschland. In: Vahrenkamp R, Siepermann C (Hrsg) Risikomanagement in Supply Chains: Gefahren abwehren, Chancen nutzen, Erfolg generieren. Erich Schmidt Verlag, Berlin Wagner SM, Bode C (2007) Empirische Untersuchung von SC-Risiken und SC-Risikomanagement in Deutschland. In: Vahrenkamp R, Siepermann C (Hrsg) Risikomanagement in Supply Chains: Gefahren abwehren, Chancen nutzen, Erfolg generieren. Erich Schmidt Verlag, Berlin
14.
Zurück zum Zitat Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. (bvitg), Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DK, Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. (2019) EU-Verordnung 2016/679: Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DS-GVO. http://ds-gvo.gesundheitsdatenschutz.org/html/dsfa.php. Zugegriffen: 26. Febr. 2019 Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. (bvitg), Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.  (DK, Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. (2019) EU-Verordnung 2016/679: Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DS-GVO. http://​ds-gvo.​gesundheitsdaten​schutz.​org/​html/​dsfa.​php. Zugegriffen: 26. Febr. 2019
Metadaten
Titel
Gesetzlich geregelte Teleradiologie: Umsetzung der datenschutzrechlichen Anforderungen
verfasst von
Dr. B. Schütze
M. Kämmerer
Publikationsdatum
09.05.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Radiologie / Ausgabe 7/2019
Print ISSN: 2731-7048
Elektronische ISSN: 2731-7056
DOI
https://doi.org/10.1007/s00117-019-0536-3

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