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Erschienen in: Psychotherapeut 2/2020

Open Access 11.02.2020 | Psychotherapie | Psychotherapie aktuell

Thesen zu Zukunft und Verfahrensvielfalt in psychotherapeutischer Forschung, Aus- und Weiterbildung

verfasst von: Prof. Dr. Bernhard Strauß

Erschienen in: Die Psychotherapie | Ausgabe 2/2020

Zusammenfassung

Die vom Gesetzgeber im vergangenen Jahr verabschiedete Reform der Psychotherapieausbildung hat zur Folge, dass die bestehenden Psychologie-Bachelor- und Psychologie-Master-Studiengänge an die neuen Regelungen angepasst werden müssen. Dadurch werden auch neue Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Psychotherapie geschaffen. Bei der Frage, wie die Psychotherapie der Zukunft aussehen soll, wird kaum ein Thema so kontrovers diskutiert wie die Rolle der Verfahrensvielfalt in Forschung, Aus- und Weiterbildung. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie und der Fakultätentag Psychologie haben aus diesem Anlass Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Psychotherapierichtungen und Interessensgruppen zu einem konstruktiven Dialog eingeladen. Als Ergebnis dieses Symposiums wurden die sog. Osnabrücker Thesen zur Zukunft der Psychotherapie formuliert. Zusätzlich wurden erste Ideen zusammengetragen, wie sich Aspekte der Verfahrensvielfalt strukturell weiterentwickeln lassen.

Editorische Vorbemerkung

Die vom Gesetzgeber im vergangenen Jahr verabschiedete Reform der Psychotherapieausbildung hat zur Folge, dass die bestehenden Psychologie-Bachelor- und Psychologie-Master-Studiengänge an die neuen Regelungen angepasst werden müssen. Dadurch werden auch neue Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Psychotherapie geschaffen. Bei der Frage, wie die Psychotherapie der Zukunft aussehen soll, wird kaum ein Thema so kontrovers diskutiert wie die Rolle der Verfahrensvielfalt in Forschung, Aus- und Weiterbildung.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie und der Fakultätentag Psychologie haben aus diesem Anlass Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Psychotherapierichtungen und Interessensgruppen (einschließlich Vertreterinnen und Vertretern medizinischer Verbände, des Wissenschaftlichen Beirats, der Bundesärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer; Abb. 1) am 24. und 25.10.2019 zu einem konstruktiven Dialog eingeladen. Als Ergebnis dieses Symposiums wurden 20 Thesen zur Zukunft der Psychotherapie formuliert, die im Anhang dargestellt sind. Zusätzlich wurden erste Ideen zusammengetragen, wie sich Aspekte der Verfahrensvielfalt strukturell weiterentwickeln lassen.
Nachfolgend werden die sog. Osnabrücker Thesen wiedergegeben, einschließlich der Angaben zu jenen Personen, die an dem Dialog teilgenommen haben. Hier wird deutlich, dass sich nicht alle dazu durchringen konnten, die Thesen zu unterzeichnen – teilweise aus inhaltlichen Gründen, teilweise weil sie Gruppierungen repräsentieren, deren Zustimmung zu dem Papier kurzfristig gar nicht einzuholen gewesen wäre.
Wichtig ist der Hinweis, dass die im Anhang gelisteten Ideen keineswegs einen Diskussionskonsens darstellen, sondern als Anregung für weitere Diskussionen gedacht sind, die gern auch in der Zeitschrift Psychotherapeut im Sinne von Leserbriefen oder Stellungnahme willkommen sind.
Für die Herausgeber: Bernhard Strauß

Osnabrücker Thesen zur Psychotherapie

Verabschiedet im Schloss zu Osnabrück, 25.10.20191 – Ergebnis des Symposiums „Zukunft und Vielfalt der Psychotherapie“.
Präambel.
Das Symposium „Zukunft und Vielfalt der Psychotherapie“ wurde vom Fakultätentag Psychologie und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie organisiert. Zielsetzung war es, prominente Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Psychotherapierichtungen und Interessensgruppen zu einem konstruktiven Dialog über Zukunft und Vielfalt der Psychotherapie einzuladen und nach Möglichkeit konsentierte Thesen zu erarbeiten. Anlässlich der Reform des Psychotherapeutengesetzes und der damit verbundenen kontroversen Diskussionen um die Verfahrensvielfalt in der psychotherapeutischen Forschung, Aus- und Weiterbildung wurde die Notwendigkeit eines solchen Dialogs deutlich. Aus den Diskussionen des Symposiums gingen hervor:
  • die hier vorgestellten Thesen zu „Zukunft und Vielfalt in der Psychotherapie“,
  • ein Anhang, der erste zusammengestellte Möglichkeiten zur Förderung von zukunftsrelevanten Themen und eines therapeutischen Pluralismus auflistet. Diese Vorschläge stellen keine konsentierten Abschlusspositionen dar, sondern eine Sammlung zum Beginn einer weiterzuführenden Diskussion zur Entwicklung der Vielfalt der Psychotherapie in Forschung, Aus- und Weiterbildung.

Vision

1.
Die Zukunft der Psychotherapie hat begonnen: Es besteht jetzt eine große Chance, das Feld fachlich weiterzuentwickeln.
 
2.
Im Jahr 2050 sollte die Entwicklung eines gemeinsamen „core knowledge“ (Kompetenzen, Wissen, Methodik) und einer gemeinsamen Sprache in der Psychotherapie fortgeschritten sein.
 
3.
Um das zu erreichen, ist die kontinuierliche und systematische Zusammenarbeit unterschiedlich spezialisierter Kollegen/Kolleginnen in Forschung, Praxis und Ausbildung wichtig.
 
4.
Psychotherapieverfahren (im Sinne der Psychotherapierichtlinie) haben ihre historische Bedeutung und können zur Orientierung sinnvoll sein. Eine zu enge Definition von Verfahrensgrenzen ist für eine wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung (Ausbildung, Forschung, Versorgung) der Psychotherapie nicht hilfreich.
 
5.
Vielfalt in der Entwicklung der Psychotherapie ist wichtig und förderungswürdig.
 

Forschung und Versorgung

6.
In der psychotherapeutischen Praxis und Forschung ist eine stärkere Orientierung an der funktionalen Gesundheit/Teilhabe (im Sinne der Internationalen Klassifikation der funktionalen Gesundheit, Behinderung und Gesundheit [International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF] der WHO) wichtig.
 
7.
Die Angebots- und Anreizstrukturen der Psychotherapie sollten sich stärker am Versorgungsbedarf ausrichten.
 
8.
Es wird eine stärkere Orientierung auf bislang vernachlässigte Gruppen nahegelegt, insbesondere Menschen mit chronischen (körperlichen) Erkrankungen, Menschen mit körperlichen und intellektuellen Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen im höheren Lebensalter, dissoziale Jugendliche, Kleinstkinder, bildungsferne Schichten, Heimbewohner, Bewohner (anderer) geschlossener Einrichtungen.
 
9.
Informationen/Daten aus Routineversorgung, Modellprojekten und Implementierungsforschung sollen verstärkt als Quelle der Weiterentwicklung genutzt werden. In der Psychotherapie sollten mehr größere Verbundprojekte angestrebt werden.
 
10.
Forschung zu differenzieller Indikationsstellung/Bedarfsfeststellung ist sinnvoll und sollte spezifisch gefördert werden (Wer braucht was wann für wie lange? Was sind Prädiktoren, Mediatoren und Moderatoren von Therapieverläufen?)
 
11.
Der Austausch zwischen psychologischer Grundlagen‑, Diagnostik- und Interventionsforschung sollte gestärkt werden.
 
12.
Der Austausch zwischen Psychotherapieforschung und -praxis (Forschungspraxen, Prävention, Rehabilitation) sollte gestärkt werden.
 

Aus‑, Fort- und Weiterbildung

13.
Aus- und Weiterbildung sollen zum lebenslangen Lernen befähigen.
 
14.
In Studium, Weiter- und Fortbildung ist die Orientierung an der wissenschaftlichen Empirie notwendig.
 
15.
Digitalisierung und neue Technologien haben eine zunehmende Bedeutung und müssen in der Psychotherapie verstärkt berücksichtigt werden. Kompetenzen, Chancen und Risiken sind in der Aus- und Weiterbildung zu vermitteln.
 
16.
Bei Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen ist eine höhere kulturelle Diversität wünschenswert und förderungswürdig. Psychotherapie ist in vielen Fällen eine interkulturelle Begegnung, sodass die Aus‑, Fort- und Weiterbildungen in der Psychotherapie dies berücksichtigen sollen.
 
17.
Inter- und transdisziplinäre Teamarbeit sowie die Kompetenzen in sozialrechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen sind in der Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen.
 
18.
Die Kompetenz zur Selbstreflexion, auch in der Wissenschaft und bei den Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen in Klinik und Praxis ist ein wichtiges Aus- und Weiterbildungsziel.
 
19.
Die wissenschaftliche Evidenzlage, einschließlich bestehender Stärken und Schwächen/Lücken, ist zu allen anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden in der Aus- und Weiterbildung sachlich korrekt und nach vergleichbaren wissenschaftlichen Kriterien darzustellen2.
 

Allgemeines

20.
Es werden „vertrauensbildende Maßnahmen“ bei der Strukturentwicklung der zukünftigen Aus- und Weiterbildungsstätten (Uni-Institute für Psychologie/Psychotherapie; Weiterbildungsinstitute für Psychotherapie) zwischen allen Beteiligten nahegelegt.
 
Gesprächsleitung
Prof. Dr. C. Antoni Prof. (Vorsitzender des Fakultätentags)
Dr. W. Rief (wiss. Co-Chair)
Prof. Dr. B. Strauß PD (wiss. Co-Chair)
Dr. H. Vogel (Schriftführer)
Unterzeichner
Prof. Sylke Andreas (Klagenfurt; psychodyn. Verfahren); Prof. Harald Baumeister (Ulm, neue Medien in der Psychotherapie); Prof. Christina Bermeitinger (Hildesheim; Psychotherapie als Teil des Psychologiestudiums); Prof. Markus Bühner (München; Psychotherapie als Teil des Psychologiestudiums); Prof. Franz Caspar (Bern; Individualisierung in der Psychotherapie); Prof. Cornelia Exner (Leipzig; klinische Neuropsychologie); Dr. Gordon Feld (ZI Mannheim, Nachwuchswissenschaftler); Prof. Thomas Heidenreich (Esslingen; neue Verfahren); PD Dr. Christina Hunger-Schoppe (Heidelberg; systemische Therapie); Katharina Janzen (Studierende; Psychologie-Fachschaften-Konferenz [PsyFaKo]); Luisa Jungheim (Studierende; PsyFaKo); Prof. Christine Knaevelsrud (Berlin; neue Medien in der Psychotherapie); Prof. Wolfgang Lutz (Trier; allgemeine Wirkfaktoren); Prof. Jürgen Margraf (Bochum; kogn. Verhaltenstherapie); Prof. Andreas Mühlberger (Regensburg, neue Medien in der Psychotherapie); Dr. Rüdiger Retzlaff (systemische Therapie im Kindes- und Jugendalter, Heidelberg); Prof. Silvia Schneider (Bochum; kognitive Verhaltenstherapie im Kindes- und Jugendalter); Prof. Elisabeth Schramm (Freiburg; neue Verfahren); Prof. Svenja Taubner (Heidelberg; psychodyn. Therapie, neue Verfahren); Prof. Brunna Tuschen-Caffier (Freiburg; kognitive Verhaltenstherapie).
MitdiskutantInnen
Prof. Cord Benecke (Kassel; psychodyn. Hochschullehrer); Dr. Ulrike Borst (Konstanz; systemische Therapie; vor dem Treffen erkrankt); Dr. med. Heidrun Gitter (Bundesärztekammer); Prof. Sabine Herpertz (Heidelberg; Psychotherapie in der Psychiatrie/Medizin); Prof. Gereon Heuft (Ärztlicher Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie); Prof. Johannes Kruse (Gießen/Marburg; Psychotherapie in der Psychosomatik/Medizin); Dr. Dietrich Munz (Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer [BPtK]), Dr. Helene Timmermann (Hamburg; psychodynamische Therapie im Kindes- und Jugendalter; Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten [VAKJP])
Anhang: Zu diesem Schreiben gehört ein Anhang, der erste zusammengestellte Möglichkeiten zur Förderung von zukunftsrelevanten Themen und eines therapeutischen Pluralismus auflistet.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

B. Strauß gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden vom Autor keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access. Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

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Anhänge

Anhang

Zu den „Osnabrücker Thesen zur Psychotherapie“ – „Mehr Vielfalt im Psychotherapiestudium“

Ideen zur Umsetzung für die nächsten 5 Jahre3

In verschiedenen Arbeitsgruppen (AG1–5) wurden während der Veranstaltung am 24. und 25.10.2019 Ideen dazu zusammengetragen, wie eine dynamische Weiterentwicklung und ein Pluralismus insbesondere im zukünftigen Studium zur Approbation in Psychotherapie gefördert werden können. Diese Ideen wurden von der unterzeichnenden Steuerungsgruppe zusammengeführt, geordnet und in konkrete Anregungen überführt. Dabei stand im Mittelpunkt, Formulierungen zu wählen, die zu einer Berücksichtigung motivieren, sowie Impulse für die Umsetzung zu setzen, ohne eine Wertung vorzunehmen. Deshalb stellen diese Vorschläge keine konsentierten Abschlusspositionen dar, sondern eine Sammlung zum Beginn einer weiterzuführenden Diskussion zur Entwicklung der Vielfalt der Psychotherapie in Forschung, Aus- und Weiterbildung.
Folgende Themengruppen werden vorgestellt:
  • Lehre in den unterschiedlichen Behandlungsverfahren, -methoden und Neuentwicklungen,
  • weitere Lehrschwerpunkte, Kooperationen,
  • Dozentinnen und Dozenten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Hochschulambulanzen,
  • Förderprogramme.
Wichtig ist uns folgender Hinweis: Ein Studium mit dem Abschluss einer Approbation muss neben einem Verfahrens- und Methodenpluralismus auch zahlreiche weitere Ausbildungsinhalte abdecken. Da diese Aspekte jedoch in der Fachdiskussion zwischen Kammern, Verbänden und Universitätsvertretungen besonders viel Aufmerksamkeit finden, wurden sie für den Anhang zum Thesenpapier in den Mittelpunkt gestellt. Letztlich nahmen wir die Diskussion in Osnabrück so wahr, dass vom Teilnehmerkreis zum einen ein kompletter Verzicht auf die Verfahrensspezifität als nichtzielführend bewertet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Psychotherapierichtlinie. Zum anderen wurden aber auch Forderungen nach Professuren zu allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren an allen Ausbildungsstandorten in den nächsten Jahren als nichtumsetzbar angesehen, auch wenn dies die Universitätsinstitute nicht von der Verantwortung entbindet, eine fachlich qualifizierte Lehre der Basiskompetenzen in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden zu gewährleisten.
Prof. Dr. C. Antoni, Prof. Dr. W. Rief, Prof. Dr. B. Strauß, PD Dr. H. Vogel

Lehre in den unterschiedlichen Behandlungsverfahren, -methoden und Neuentwicklungen

1. Erstellung eines detaillierten Katalogs mit inhaltlichen und wissenschaftlichen Lehrinhalten für die einzelnen Behandlungsansätze, insbesondere für aktuell universitär noch wenig repräsentierte wissenschaftlich fundierte Therapieverfahren, -methoden und Neuentwicklungen, durch akademisch qualifizierte Verfahrensrepräsentantinnen und -repräsentanten. Ein solcher Katalog mit Lehrinhalten kann allen Lehrenden zur Verfügung gestellt werden (AG1).
2. Wissenschaftliche Bewertung von den einzelnen Therapieansätzen nach vergleichbaren Prinzipien. Leitlinienempfehlungen (z. B. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften [AWMF], Deutsche Gesellschaft für Psychologie [DGPs], National Institute for Health and Care Excellence [NICE], American Psychological Association [APA]) sollten hierzu berücksichtigt, können aber auch durch neuere wissenschaftliche Ergebnisse ergänzt werden. Die wissenschaftliche Bewertung zu allen Ansätzen soll nicht nur eine Darstellung von Stärken, sondern auch von Schwächen und Forschungslücken berücksichtigen, was dem Ziel, das allgemeine Wissen über Psychotherapie („core knowledge“) zu mehren und Psychotherapie als (selbst-)kritische Wissenschaft aufzufassen, dienen soll (Plenum).

Weitere Lehrschwerpunkte, Kooperationen

3. Verbesserter Austausch und Kooperation zwischen Medizin und Psychologie: An vielen Universitäten haben in der (klinischen) Psychologie Lehrende eine Fachkunde in Ansätzen der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT), während in der Medizin (Psychosomatik, z. T. medizinische Psychologie und Psychiatrie) Lehrende oftmals eine Fachkunde in psychodynamischen oder anderen Verfahren haben (AG4, AG5).
4. Vernetzung auch mit anderen psychosozialen und Versorgungsinstitutionen und Professionen (z. B. Sozialarbeiter/-innen, Lehrer/-innen, Juristen/Juristinnen u. a.; AG2).
5. Umfassende Kompetenzen in den Bereichen Forschungsmethodik und psychologischen Grundlagen als eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung wissenschaftlich fundierter Psychotherapieansätze in Forschung und Praxis. Diese für einen wissenschaftlich fundierten Heilberuf wichtigen Kompetenzen sollten deshalb nicht nur von angehenden Forscherinnen und Forschern, sondern auch von praktizierenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beherrscht werden (AG2).
6. Ausreichende Kompetenzen zur Nutzung neuer Medien in der Therapie. Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sollen die entsprechenden digitalen Entwicklungen mitgestalten. Eine Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Informatikern kann eine wertvolle Ergänzung darstellen (AG2).
7. Die Ausbildung soll zur lebenslangen Fort- und Weiterbildung motivieren, um sicherzustellen, dass kontinuierlich neue Erkenntnisse in das praktische Handeln integriert werden (AG2).

Dozentinnen und Dozenten; Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

8. Beteiligung von Dozentinnen/Dozenten mit unterschiedlichen Fachkunden und unterschiedlichen Schwerpunkten an der Lehre und Forschung an einem Standort (AG1, AG3, AG5).
9. Vergabe von Lehraufträgen: Insbesondere in den Umstellungsphasen auf die neuen Studiengänge ist die Vergabe von Lehraufträgen vermutlich unumgänglich. Es sollte jedoch bedacht werden, dass Lehrbeauftragte oftmals wenig in die Lehre- und Forschungsteams eingebunden sind, möglicherweise unzureichend über aktuelle wissenschaftliche Befunde informiert sind, und dass die durch sie vertretenen Bereiche dadurch wissenschaftlich auch weniger stimuliert werden. Außerdem sind übliche Vergütungen bei Lehraufträgen oftmals nicht konkurrenzfähig mit den Einkünften niedergelassener Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten (AG3, AG5, Plenum).
10. Bevorzugte Besetzung neuer Stellen an einer Universität auf unterschiedlicher Ebene (Professur, Juniorprofessur, Mitarbeiterstellen) durch Personen mit bislang unterrepräsentierter Fachkunde, denen auch eine wissenschaftliche Weiterqualifikation ermöglicht wird. Personen mit bislang unterrepräsentierter Fachkunde können in bestehende Arbeitsgruppen integriert werden, auch wenn dort bislang primär andere Verfahren beforscht wurden. Dadurch sind ein enger fachlicher Austausch sowie hohe wissenschaftliche Qualität erreichbar (AG3, AG4, AG5)
11. Förderung von Promotionen (und anderen wissenschaftlichen Qualifikationen) durch Personen mit unterschiedlichen Verfahrensorientierungen, die parallel zur Weiterbildung erfolgen (AG3, AG4, AG5).
12. Allgemeine Ausschreibungen für Professuren in klinischer Psychologie/Psychotherapie ohne Verfahrensbindung. Die Besetzung solcher Professuren sollte primär nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen; niemand sollte wegen der erworbenen spezifischen Fachkunde benachteiligt werden (AG3; Plenum). Bei allgemeinen Ausschreibungen für Professuren in klinischer Psychologie und Psychotherapie könnte eher eine Beschreibung von Bereichen und Aufgaben vorgenommen werden, anstatt eine Verfahrensvertiefung zu fordern. In den Auswahlkommissionen könnte eine wohlwollende Prüfung von Bewerberinnen/Bewerbern erfolgen, die in Verfahren ausgebildet sind, die noch wenig im Fachbereich vertreten sind (Komplementierung; Vermeidung von Kompetenzdopplungen) (AG3).
13. Sicherstellung/Befragung bei Bewerbungsverfahren, dass eine offene Einstellung zu anderen Verfahren und Methoden besteht, für die die Bewerberin/der Bewerber keine Weiterbildung oder Vertiefungsqualifikation hat (AG5).
14. Verfahrens- oder methodenspezifische Ausschreibungen von Professuren: Die Ausschreibung von Junior- oder Seniorprofessuren kann eine Alternative sein, sofern eine Neuausschreibung von Professuren zu Psychotherapieverfahren, -methoden oder Neuentwicklungen, die an den Universitäten bisher nicht gut repräsentiert sind, nicht möglich erscheint. Vor Ausschreibungen von Professuren wird eine Analyse der Bewerbungslage unter Berücksichtigung der Berufbarkeit empfohlen (AG3, AG4, Plenum).
15. Zusätzliche Professuren zur Profilbildung des Instituts, z. B. bei Schwerpunkten wie klinische Neuropsychologie oder digitale Medien. Diese können wiederum auch Bezüge zum Lehr- und Forschungsprofil in anderen Master-Programmen des Standorts aufweisen (AG4).
16. Differenzierung über die Universitäten hinweg: Unterschiedliche Universitäten/Institute können auch unterschiedliche Schwerpunkte haben (AG5).

Hochschulambulanzen

17. Enge Vernetzung der Lehre mit den Hochschulambulanzen und deren Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen: Dies erscheint besonders wertvoll, um entsprechende Erfahrungen für die Lehre nutzen zu können. In der Ambulanz muss auch die Möglichkeit bestehen, neue Entwicklungen (Techniken, Methoden), etwa im Sinne von Heilversuchen, einzusetzen, um Neuentwicklungen zu ermöglichen und wissenschaftlich abzusichern (AG2).
18. Mitarbeit von Personen mit verschiedenen Fachkunden in den Hochschulambulanzen (AG5).

Förderprogramme

19. Initiierung eines Förderprogramms für Professuren, die unterrepräsentierte Bereiche der Psychotherapie vertreten (z. B. über Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF] oder Bundesministerium für Gesundheit [BMG] oder Stiftungen). Ein solches Programm könnte eine gewisse Anzahl von Professuren umfassen. Universitäten sollten sich um Professuren bewerben können, indem sie nachweisen, dass die avisierte Psychotherapieexpertise der Professur bislang am Standort nicht vertreten ist, aber einen bedeutsamen Zugewinn in Forschung und Lehre darstellen würde (AG5, Plenum).
20. Besondere Förderung von Forschungsinitiativen, die Zusammenhänge und Kombinationsmöglichkeiten unterschiedlicher Behandlungsansätze untersuchen sowie integrative Konzepte weiterentwickeln (Plenum).
Fußnoten
1
Zwar nicht bewusst so geplant, aber bemerkenswert: Diese Sitzung fand am Gedenktag zum Abschluss des Westfälischen Friedens in Osnabrück zur Beendigung des 30-jährigen (Glaubens‑)Krieges (1648) statt.
 
2
Mögliche Maßnahmen zur Unterstützung dieses Prozesses: s. Anhang.
 
3
Version: 15.11.2019.
 
Metadaten
Titel
Thesen zu Zukunft und Verfahrensvielfalt in psychotherapeutischer Forschung, Aus- und Weiterbildung
verfasst von
Prof. Dr. Bernhard Strauß
Publikationsdatum
11.02.2020
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Psychotherapie
Erschienen in
Die Psychotherapie / Ausgabe 2/2020
Print ISSN: 2731-7161
Elektronische ISSN: 2731-717X
DOI
https://doi.org/10.1007/s00278-020-00399-w

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