Erschienen in:
01.11.2006 | Übersicht
Verbot der Eizellspende
Ist es medizinisch, psychologisch oder ethisch gerechtfertigt?
verfasst von:
Prof. Dr. H. Kentenich, I. Utz-Billing
Erschienen in:
Gynäkologische Endokrinologie
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Ausgabe 4/2006
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Zusammenfassung
Eizellspende, Präimplantationsdiagnostik, Leihmutterschaft, therapeutisches Klonen sowie die Schaffung von embryonalen Stammzellen sind in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Der größte Teil der in diesem Gesetz enthaltenen Untersagungen betrifft den Embryo, da der Gesetzgeber den frühen Schutz dieses menschlichen Lebens gewährleisten möchte. Der Umgang mit Eizellen sollte jedoch in ähnlicher Weise geregelt werden wie der mit Spermien, da es sich um Gameten (und nicht um Embryonen) handelt. Am Beispiel der Eizellspende sollte hinterfragt werden, ob ein Verbot aus medizinischer, psychologischer und ethischer Sicht sinnvoll ist. Medizinisch gesehen ist die Eizellspende ein erfolgreiches Verfahren mit Geburtenraten von 25–40%/Zyklus. Bezüglich des Follow-up der Kinder, der Paare sowie der Eltern-Kind-Beziehung gibt es keine bedenklichen Einwände. Aus ethischer Sicht sind Vor- und Nachteile einer offeneren und liberalen Handhabung zu diskutieren. Aus medizinischer, psychologischer und ethischer Sicht erscheint es nicht gerechtfertigt, das Verbot der Eizellspende in Deutschland aufrecht zu erhalten.