Erschienen in:
01.12.2018 | Berufspolitik
Versicherung darf auf Behandlungsfehler hinweisen
verfasst von:
Andrea Schannath
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
|
Ausgabe 12/2018
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Auszug
KÖLN — Eine private Krankenversicherung darf den Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler des Arztes hinweisen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Die Versicherung hatte gegenüber der Patientin die Erstattung der Behandlungskosten unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass der Zahnarzt beim Setzen eines Zahnimplantats den Wurzelrest nicht vollstôndig entfernt habe. Daher sei kein dauerhafter Behandlungserfolg zu erwarten. Der Zahnmediziner sah durch diese, nach seiner Auffassung offensichtlich unrichtigen Aussage seine ärztliche Reputation in Fachkreisen und das Patientenverhältnis beschädigt. Daher beantragte er, der Versicherung diese Behauptung gerichtlich untersagen zu lassen. Er scheiterte aber — auch in der zweiten Instanz. …