Erschienen in:
01.07.2006 | Standpunkt
Was ändert sich für die Rheumatologie im G-DRG-System 2006?
verfasst von:
Dr. A. Liedtke-Dyong, W. Fiori, H.-J. Lakomek, J. L. Hülsemann, N. Köneke, W. Liman, N. Roeder
Erschienen in:
Zeitschrift für Rheumatologie
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Ausgabe 4/2006
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Zusammenfassung
Durch die erneut umfassende Überarbeitung des G-DRG-Fallpauschalenkatalogs 2006 wird eine nochmals exaktere Darstellung insbesondere spezialisierter Leistungen möglich. Die neu eingeführte DRG I97Z (Rheumatologische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe) erlaubt eine sachgerechtere Darstellung der Behandlungsrealität rheumatologischer Fachkliniken und -abteilungen in Deutschland. Durch die spezifischere Abbildung kann der finanzielle Druck, der aus der zunehmend Budget-wirksamen Umverteilung im zweiten Jahr der Konvergenzphase resultiert, abgemildert werden. Voraussetzung ist, dass sich die betroffenen Krankenhäuser mit der Fallmengenplanung und Kalkulation unbewerteter DRGs für die Entgeltverhandlung 2006 auseinandersetzen.
Darüber hinaus werden die weiteren relevanten Änderungen des neuen DRG-Systems im Bereich der Zusatzentgelte, der Abrechnungsregeln und der Kodierung vorgestellt und ihre Bedeutung für rheumatologische Kliniken diskutiert.