Erschienen in:
25.10.2016 | Psychoanalyse | Editorial
Wer macht eigentlich noch Langzeittherapie und warum?
verfasst von:
Prof. Dr. Svenja Taubner, Cord Benecke
Erschienen in:
Die Psychotherapie
|
Ausgabe 6/2016
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Auszug
In der deutschen Richtlinienpsychotherapie besteht nach wie vor, im Kontrast zu vielen anderen Gesundheitssystemen, die Möglichkeit, kassenfinanzierte Langzeitpsychotherapien (LZT) durchzuführen. Dabei sind die Definitionen sehr divers, wie lang eine LZT eigentlich ist. Gabbard (
2010) definiert aus US-amerikanischer Perspektive, dass eine Therapie, die länger als 24 Sitzungen oder 6 Monate andauert, als LZT bezeichnet werden kann. Dies steht nicht wirklich im Einklang mit der deutschen Richtlinienpsychotherapie, bei der 25 Stunden als Kurzzeittherapie (KZT) gelten. Für die psychodynamische LZT liegen Definitionen zwischen 3 Monaten und 20 Jahren vor (Lamb
2005). Psychotherapieforscher haben zur Vereinheitlichung vorgeschlagen, als LZT diejenigen Therapien zu bezeichnen, die 50 Sitzungen umfassen und mindestens ein Jahr andauern (Crits-Christoph und Barber
2000). Die Psychotherapierichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) schließlich definiert eine LZT über eine Sitzungsdauer von mindestens 45 Sitzungen. …