Erschienen in:
01.10.2007 | CME Weiterbildung • Zertifizierte Fortbildung
Zyanidvergiftung
verfasst von:
Dr. T. Stimpfl, M. Grassberger, H. Andresen
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2007
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Zusammenfassung
Zyanidvergiftungen kommen selten vor. Es handelt sich zumeist um Suizide, die dann oft von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die Zugang zu Zyaniden haben, ausgeführt werden. Da verschiedene zyanidhaltige Substanzen in großem Maßstab industriell Verwendung finden, sind sie leichter verfügbar, als man vermuten würde. Schon in der Klinik besteht die Gefahr des „Nichterkennens“, aber auch die Sektionsbefunde sind recht unspezifisch, damit kann eine Zyanidvergiftung leicht übersehen werden. Wegen der Möglichkeit des postmortalen Abbaus von Zyanid sollten im Verdachtsfall sowohl die Sektion und Probennahme, aber auch die chemisch-toxikologische Analyse so rasch wie möglich erfolgen. Die Sektionsdiagnose „Zyanidvergiftung“ stützt sich im Wesentlichen auf 3 Punkte: Hinweise aus der Auffindungssituation, Bittermandelgeruch des Magens und anderer Organe (Cave: Vergiftungsgefahr!), „düsterrote“ Färbung der Intestinalschleimhaut, vorwiegend des Magens. Unter bestimmten Umständen können aber einzelne oder alle genannten Indizien fehlen! Bei der Interpretation der Ergebnisse ist die mögliche Bildung bzw. der mögliche Abbau von Zyanid im Zeitraum zwischen Tod und Sektion bzw. Probennahme und Analyse zu berücksichtigen.