Erschienen in:
05.01.2024 | Assistierte Reproduktion | Leitthema
Je mehr Eizellen, desto besser? Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung der assistierten Reproduktion
verfasst von:
Dr. med. Daniel Fehr, M.Sc., Dr. med. Christoph Grewe
Erschienen in:
Gynäkologische Endokrinologie
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Ausgabe 1/2024
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Zusammenfassung
Die assistierte Reproduktion ermöglicht auf immer effektivere Weise die Erfüllung eines bislang versagten Kinderwunschs. Der technische Aufwand zur Durchführung ist aufgrund der steigenden technischen, juristischen und behördlichen Anforderungen allerdings erheblich. Auch ethische Fragestellungen beeinflussen den Therapieablauf, da die langfristige Verwendung der entstehenden Embryonen bedacht werden muss. Angesichts einer sich verändernden Arbeitswelt mit zunehmendem Fachkräftemangel, steigenden Materialkosten und begrenztem finanziellen Spielraum sowohl der Patienten als auch der Kostenträger und Leistungserbringer ist eine Effizienzsteigerung zwingend erforderlich. Das medizinische Ziel – der Transfer eines Embryos von guter morphologischer Qualität – ist auch mit einer begrenzten Anzahl zu behandelnder Eizellen möglich, ohne den Behandlungserfolg zu beeinträchtigen. Die Entstehung weiterer befruchteter Eizellen zur späteren Nutzung erhöht die Chance auf eine Schwangerschaft in einer folgenden Therapie. Ein Transfer aus kryokonservierten Eizellen oder Embryonen ist in aller Regel deutlich schonender und ermöglicht gegebenenfalls auch die Erfüllung eines sekundär unerfüllten Kinderwunschs nach bereits erfolgreicher künstlicher Befruchtung. Obwohl sich die Anlage einer individuellen Fruchtbarkeitsreserve für die Patienten lohnt, besteht gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung kein Anspruch auf Übernahme der damit verbundenen Kosten, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betroffenen bedeutet. Bei den pauschal vergüteten Therapien stehen daher optimale Kernleistungen im Vordergrund, um möglichst vielen Patienten Zugang zu den eingeschränkten Ressourcen des öffentlichen Gesundheitssektors, aber auch der medizinischen Leistungserbringer zu ermöglichen.