Erschienen in:
01.06.2005 | Aktuelles
Autonomie am Lebensende — Patientenverfügungen
Bericht der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz
verfasst von:
Dr. A. T. May
Erschienen in:
Ethik in der Medizin
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Ausgabe 2/2005
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Auszug
Im Jahr 2004 wurden von unterschiedlichen Gremien wichtige Berichte und Stellungnahmen zu Fragen der Abfassung, der Verbindlichkeit und der Reichweite von Patientenverfügungen veröffentlicht. Den Auftakt machte im April 2004 die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz (vgl. dazu [
13]). Es folgte im Juni 2004 der Bericht der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ des Bundesministeriums der Justiz. Die Enquetekommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestages veröffentlichte in ihrem Zwischenbericht eine Stellungnahme zu Patientenverfügungen am 13.09.2004 (Bundestags-Drucksache 15/3700; vgl. [
21]), und der Nationale Ethikrat führte im Jahr 2004 zwei öffentliche Tagungen zum Thema durch; aber eine angekündigte Stellungnahme wurde bislang (März 2005) nicht veröffentlicht. Im November 2004 hat dann das Bundesministerium der Justiz auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts [
6] zur Stellungnahme an Fachkreise verschickt. Ein offizieller Gesetzesentwurf sollte nach ursprünglicher Planung im Frühjahr 2005 in das Bundeskabinett und danach ins Parlament eingebracht werden. Die Gesetzesinitiative wird nun nicht mehr vom Bundesministerium der Justiz als Regierungsentwurf verfolgt, sondern die Abgeordneten sollen ohne Fraktionszwang über Gruppenanträge aus der Mitte des Bundestages entscheiden. Erste Signale hierzu wurden in der Debatte des Deutschen Bundestages vom 10.03.2005 (Plenarprotokoll 15/163) sichtbar. …