Einleitung
Die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI) ist eine Therapieoption für Patient*innen, die an höhergradiger Schallempfindungsschwerhörigkeit leiden und bei denen das CI im Vergleich zu anderen Therapieformen ein besseres Versorgungsergebnis erwarten lässt [
5]. Bei der invasiven Therapieform des CI ist es daher von großer Bedeutung, die postoperativ erwartbare Sprachverständlichkeit bereits bei Indikationsstellung möglichst genau abschätzen zu können.
Am Anfang der CI-Versorgung waren die Möglichkeiten der präoperativen Differenzialdiagnostik limitiert, da die Indikation i. d. R. nur bei beidohriger, vollständiger funktioneller Taubheit gestellt wurde [
8]. Auch wenn in den letzten Dekaden zunehmend Patient*innen mit funktionellem Restgehör mit einem CI versorgt wurden, verwundert es kaum, dass Prädiktionsstudien mit großen Fallzahlen [
1,
17,
21] anamnestische, ätiologische und chirurgische Faktoren als stärkste Einflussgrößen identifiziert haben: Ein eventuell vorhandenes Restgehör spielte in diesen Arbeiten eine eher untergeordnete Rolle. Blamey et al. [
1] identifizierten 5 Faktoren, die einen wesentlichen Einfluss auf die zu erwartende Sprachverständlichkeit haben:
-
die Dauer der Ertaubung,
-
das Alter bei Einsetzen einer hochgradigen Schwerhörigkeit,
-
das Alter zum Zeitpunkt der CI-Versorgung,
-
die Ätiologie und
-
die Hörerfahrung mit CI.
Die Entwicklungen in Technik, Audiologie, Chirurgie und Rehabilitation [
4,
7,
12,
15,
16,
19,
22‐
26,
29] führten im letzten Jahrzehnt zu besseren Versorgungsergebnissen. Infolgedessen wurden bei Hörgeräteträger*innen mit noch nutzbarer Sprachverständlichkeit eine CI-Indikation gestellt, deren Versorgungsergebnis das der Hörgeräteversorgung deutlich übertreffen konnte. Somit spielt die sehr genaue Vorhersage der absehbar zu erreichenden Sprachverständlichkeit eine gewichtige Rolle bei der Versorgung dieser Patient*innen. Bei erheblichem Resthörvermögen, hierzulande bis hin zu 60%iger monauraler Einsilberverständlichkeit bei 65 dB
SPL mit bestangepasstem Hörgerät, EV
65(HG), gewinnen verlässliche Prognosen auf Basis präoperativer Befunde für Indikationsstellung, Beratung und Qualitätskontrolle verstärkt an Bedeutung [
20,
28].
Hoppe et al. [
18] zeigten, dass eine individuelle Prognose der erreichbaren Sprachverständlichkeit nach CI-Versorgung möglich ist. In dieser Studie wurde ein generalisiertes lineares Modell (GLM) angewendet. Dieses GLM basiert auf der präoperativ gemessenen, maximalen Einsilberverständlichkeit (mEV), der EV
65(HG) und dem Lebensalter bei Implantation. Hoppe et al. [
18] weisen auch auf die große Variabilität der Daten hin. Jedoch lassen sich trotz dieser Variabilität auch für den Einzelfall anwendbare, klinisch relevante Aussagen ableiten [
18,
20]. So erreichen bzw. übertreffen 3 Viertel der untersuchten CI-Träger*innen die Vorhersage innerhalb eines Fensters von −12 Prozentpunkten (pp) [
18]. Eine weitergehende und detaillierte Analyse hinsichtlich möglicher Ursachen für die gefundene Variabilität fand dort nicht statt. Hierfür bietet sich die Kombination des GLM mit den Ergebnissen einer Arbeit von Blamey et al. [
1] an. Sie zeigten, dass bestimmte Ätiologien einen tendenziell negativen Einfluss auf das Versorgungsergebnis haben können. Würde man Patient*innen mit den dort beschriebenen negativ wirkenden Ätiologien aus der Modellbildung ausschließen, muss zwangsläufig der Teil der Variabilität, welcher sich durch extrinsische Faktoren erklären ließe, größer werden. Sollten also Patient*innen in dieser Population unterhalb der Vorhersage liegen, haben spezielle Aspekte der CI-Anpassung, der Rehabilitation und der Prozesskontrolle sicher einen stärkeren Einfluss: Die Differenzen zur Vorhersage werden sich weitgehend mit den Daten aus der klinisch-audiologischen Evaluation der Prozessoreinstellungen begründen lassen.
So ist es dann das Ziel dieser Arbeit, den Zusammenhang zwischen postoperativer Einsilberverständlichkeit und deren präoperativer Prognose zu untersuchen. Zur Analyse dieser Variabilität dienen weitere klinisch-audiologisch obligate Parameter, wie die Hörfeldskalierung und die Ermittlung des Hörverlusts für Zahlen. Obiger Argumentation folgend wurden Patient*innen mit einer Ätiologie, deren Einfluss ein unterdurchschnittliches Versorgungsergebnis erwarten lässt, ausgeschlossen. In der Folge tritt der Einfluss möglicher extrinsischer Faktoren in der Studienpopulation deutlicher hervor.
Material und Methoden
Einschlusskriterien und Probanden
Die Einschlusskriterien zur retrospektiven Datenauswertung waren wie folgt definiert:
-
Alter zum Zeitpunkt der CI-Versorgung mindestens 18 Jahre,
-
Ätiologie, deren mittlerer Prozentrang nach Blamey et al. (Fig. 6; [
1]) ≥ 0 % lag,
-
Hörsturz, genetisch, M. Menière, Otosklerose, unbekannt, akustisches Trauma, verschiedene,
-
präoperative Daten vorhanden:
-
unversorgte mEV,
-
EV65(HG),
-
audiometrische Befunde zum Zeitpunkt 6 Monate nach Erstanpassung vorhanden:
-
Hörverlust für Zahlwörter (HVZ),
-
Freiburger Einsilbertest in Ruhe im Freifeld bei 50/65/80 dBSPL,
-
monaurale Sprachverständlichkeitsschwelle L50 im Störschall mit dem Oldenburger Satztest (OLSA),
-
Hörfeldskalierung in den Frequenzen 250/500/1000/2000/4000 Hz,
-
schriftliche Einwilligung der Patient*innen in die anonyme Datenverarbeitung der Daten aus der klinischen Routine.
Explizit ausgeschlossen wurden Fälle mit den Ätiologien Ototoxizität, Labyrinthitis, chronische Otitis media, Meningitis, Felsenbeinfraktur, Schwannome, auditorische Synaptopathie und Neuropathie, deren Versorgungsergebnis nach Blamey et al.[
1] vergleichsweise unterdurchschnittlich bleiben.
In diese Studie wurden 29 CI-Versorgungen an 28 Patient*innen (12 männlich, 16 weiblich) eingeschlossen. Bei einer bilateral-sequenziellen CI-Versorgung konnten beide Seiten in die Auswertung eingeschlossen werden. Die Versorgungen gruppierten sich in 13 linksseitige und 16 rechtsseitige Versorgungen. Das mittlere Alter zum Zeitpunkt der CI-Versorgung betrug 59,3 Jahre (min. 30 Jahre, max. 81 Jahre). Eine Selektion nach CI-Hersteller erfolgte nicht. Die jeweilige Anzahl pro CI-Hersteller ist in Tab.
1 aufgelistet.
Tab. 1
Anzahl eingeschlossener Cochlea-Implantat(CI)-Versorgungen pro Hersteller
Fa. Advanced Bionics (Stäfa, Schweiz) | 3 |
Fa. Cochlear (Sydney, Australien) | 19 |
Fa. MED-EL (Innsbruck, Österreich) | 7 |
Präoperative Vorhersage des Versorgungsergebnisses in Ruhe
Zur Abschätzung der individuellen Einsilberverständlichkeit mit CI in Ruhe bei 65 dB
SPL, EV
65(CI), nach einer Tragedauer von etwa 6 Monaten aus den präoperativen audiometrischen Daten erfolgte die Berechnung nach Gl.
1 [
18]. Dieser Vorhersagewert soll im Weiteren als Hoppe-Score bezeichnet werden. Die nötigen Koeffizienten (β-Werte) sind in Tab.
2 gelistet.
$$\mathrm{EV}_{65}\left(\mathrm{CI}\right)\left[\mathrm{{\%}}\right]=\frac{100}{1+e^{-\left(\beta _{0}+\beta _{1}\cdot \mathrm{mEV}+\beta _{2}\cdot \text{Alter}+\beta _{3}\cdot \mathrm{EV}_{65}(\mathrm{HG})\right)}}$$
(1)
Tab. 2
Koeffizienten zur Berechnung des Hoppe-Scores nach Gl.
1 [
18]
β0 | 0,84 | – |
β1 | 0,012 | 1/% |
β2 | −0,0094 | 1/Jahr |
β3 | 0,0059 | 1/% |
Audiometrische Messungen mit CI
Alle audiometrischen Messungen erfolgten in Räumen, welche den Anforderungen aus der Normreihe DIN EN ISO 8253 vollumfänglich genügten. An allen Messplätzen war das Audiometer MA55 (Fa. MAICO Diagnostics GmbH, Berlin, Deutschland) installiert. Die verwendeten Kopfhörer waren DT48 (Fa. beyerdynamic GmbH & Co. KG, Heilbronn, Deutschland) oder PD-95 (Fa. Holmberg GmbH & Co. KG, Berlin, Deutschland). Durch die regelmäßigen messtechnischen Kontrollen (MTK) und hörerabhängige Freifeldentzerrung können Ergebnisabweichungen zwischen den verwendeten Kopfhörern vernachlässigt werden.
Zur präoperativen Sprachaudiometrie mit Hörgerät im freien Schallfeld wurde der Lautsprecher 8020D (Fa. GENELEC®, Iisalmi, Finnland) verwendet. Alle postoperativen audiometrischen Messungen mit CI im freien Schallfeld erfolgten unter Verwendung des Lautsprechers LAB-251 (Fa. Westra Elektroakustik GmbH, Wertingen, Deutschland).
Sprachaudiometrie in Ruhe
Die Messungen der Sprachverständlichkeit in Ruhe erfolgte mit dem Freiburger Sprachtest [
14] der sich aus einem Zahlen- und Einsilbertest zusammen setzt. Die präoperative Messung der mEV erfolgte seitengetrennt über Kopfhörer. Die mEV ergibt sich als prozentuales Maximum aus der gemessenen Diskriminationsfunktion des Freiburger Einsilbertests. Die EV
65(HG) wurde mit dem Freiburger Einsilbertest im freien Schallfeld mit einer Entfernung zum Lautsprecher von 1 m und einer frontalen Schalleinfallsrichtung gemessen. Eventuell auftretende Überhöreffekte wurden durch die allgemein übliche Vertäubung über Kopfhörer unterbunden.
Im Rahmen der postoperativen Evaluation der Sprachaudiometrie in Ruhe erfolgte die Messung des HVZ und der Einsilberverständlichkeit für die Sprachschallpegel 50/65/80 dB
SPL. Dieses Vorgehen ist an der Einrichtung des Erstautors klinischer Standard und wurde bereits mehrfach beschrieben [
9,
11].
Hörfeldskalierung
Zur Darstellung der überschwelligen Dynamik mit CI kann eine Hörfeldskalierung nach DIN ISO 16832 [
6] gemessen werden. Diese Hörfeldskalierung wurde mit dem Oldenburger Messprogramm OMA (HörTech gGmbH, Oldenburg, Deutschland) in der Version 1.5.5.0 adaptiv gemessen [
2]. Wie in einer Arbeit von Dziemba et al. [
11] beschrieben, können aus der Hörfeldskalierung durch Regression Kurven gleich lauter Hörempfindung für den gemessenen Frequenzbereich ermittelt werden. Für die Darstellung der Lautheitskategorien wurde eine 11-stufige Skala – sehr leise (5 CU, „categorial unit“, kategoriale Einheit), leise (15 CU), mittel (25 CU), laut (35 CU), sehr laut (45 CU) und zu laut (50 CU) – verwendet.
Um die Bestimmung der frequenzspezifischen Hörschwelle mit CI unabhängig von der Steilheit der Pegel-Lautheits-Funktion zu gestalten, wurde die Hörschwellenbestimmung aus der Hörfeldskalierung nach Rader et al. [
25] angewendet.
Die Extraktion der Rohdaten aller Messungen erfolgte mit einem proprietären Softwaremodul der Fa. Merz Medizintechnik GmbH (Reutlingen, Deutschland).
Sprachaudiometrie im Störschall
Der OLSA ist ein Matrixtest nach dem Vorbild von Hagermann [
13], der für deutsche Sprache adaptiert, optimiert und für Messungen im Störschall in einer Referenzsituation evaluiert wurde [
30‐
32]. Mit dem OLSA können prozentuale Sprachverständlichkeitsschwellen (SVS) im Störschall adaptiv gemessen werden. Die adaptive Messung einer 50%-Sprachverständlichkeitsschwelle (L
50) im Störschall erfolgt dabei durch Variation des Darbietungspegels eines Signalanteils (Sprache oder Störschall), wobei das jeweils andere Signal (Störschall oder Sprache) im Darbietungspegel fixiert bleibt [
3]. Entsprechend eigener Untersuchungen [
9] wurde bei monauraler Sprachaudiometrie im Störschall mit dem OLSA das Sprachsignal im Pegel bei 65 dB
SPL fixiert gehalten. Aus der Differenz von Sprachschallpegel und dem Pegel im L
50 ergibt sich der maximal zulässige Störschallpegel an der SVS im Störschall als „acceptable noise level“ (ANL).
Die postoperative monaurale Messung des ANL mit CI erfolgte mit dem Oldenburger Messprogramm OMA (Fa. HörTech gGmbH, Oldenburg, Deutschland) in der Version 1.5.5.0. Die Methodik bei allen Messungen erfolgte entsprechend dem hausinternen Standard in Analogie zu Dziemba et al. [
9].
Diskussion
In der vorliegenden Studie wurde ein Modell zur Vorhersage der Sprachverständlichkeit nach Cochlea-Implantation auf eine ausgewählte Population von CI-Träger*innen angewendet. Patient*innen mit potenziell negativem Einfluss der Ätiologie auf das Versorgungsergebnis (nach Blamey et al. [
1]) wurden ausgeschlossen, um mögliche anpassungsbedingte Ursachen für Abweichungen von der prognostizierten Sprachverständlichkeit zu untersuchen.
Es wurde gezeigt, dass die Variabilität der Ergebnisse ihre Ursache zu einem beträchtlichen Teil in potenziell optimierbarer Einstellung der CI-Systeme, besonders im Bereich schwellennaher Lautheit, findet.
In den 6‑Monats-Daten findet sich keine Korrelation zwischen vorhergesagter und gemessener Einsilberverständlichkeit, Abb.
1a. Das wichtige Ergebnis ist hier, dass sich durch Hinzunahme einfacher Daten aus der audiometrischen Evaluation 55 % der Variabilität der Versorgungsergebnisse erklären lassen. Das GLM aus Gl.
1 wurde auf diese Weise von einem Vorhersagemodell zu einem Erklärungsmodell nach Gl.
2 transformiert. Der signifikante Einfluss der postoperativ gemessenen Größen, hier HVZ und Kurven gleicher Lautheitskategorie, bzw. der nichtsignifikante Einfluss anderer Größen auf die erreichte Einsilberverständlichkeit birgt jedoch einen möglichen Fehlschluss. In einem Modell, welches post hoc die Variabilität der Ergebnisse „erklären muss“, gibt es 2 Möglichkeiten der Interpretation. Sobald ein Faktor, wie etwa ein Anpass-Parameter, nahezu identisch in der untersuchten Population auftritt, kann selbiger zu keinem signifikanten Testergebnis für die Erklärung der Variabilität führen. Diese Eigenschaft der Analyse mittels GLM ist nicht gleichzusetzen mit einem Bedeutungsverlust eben dieses Faktors. So würde dann erst eine nicht mehr optimale Einstellung eines bestimmten Faktors die entsprechende Variabilität in den Ergebnissen verursachen und somit vom erweiterten GLM als signifikante Einflussgröße identifiziert werden. In dieser Untersuchung hatte z. B. die eingestellte Dynamik des CI-Systems laut erweitertem GLM keinen signifikanten Einfluss auf die Einsilberverständlichkeit. Augenscheinlich erklären die geringen Abweichungen in der mittellaut empfundenen Kategorie (25 CU) die gefundenen Unterschiede im Sprachverstehen nicht, entweder aufgrund einer hinreichend guten diesbezüglichen Einstellung der Systeme oder aufgrund unzureichender Fallzahlen. So zeigen die schwellennahen Ergebnisse der Hörfeldskalierung in Abb.
2 in Gruppe 2 über den gesamten Frequenzbereich, dass erst bei zu hohen Pegeln eine Hörbarkeit erreicht wird und sich diese im Bereich 1–4 kHz auch signifikant von Gruppe 1 unterscheidet. Bei den Ergebnissen der mittellauten Hörfeldskalierung ist das Bild hingegen uneinheitlich. In Gruppe 2 wird eine Lautheit von 25 CU in den tiefen Frequenzen bei geringeren Pegeln als in Gruppe 1 erreicht, während die Lautheit von 25 CU in den hohen Frequenzen erst bei höheren Pegeln erreicht wird. Eine mögliche Interpretation wäre, dass die in der CI-Anpassung abgefragte Gesamtlautheit bei Gruppe 2 überwiegend durch die tieffrequenten Signalanteile erreicht wird, hingegen die hochfrequenten Anteile in Gruppe 2 tendenziell weniger zur Gesamtlautheit beitragen als in Gruppe 1. In Anbetracht des Frequenzgehalts der informationstragenden Konsonanten ist dieser Befund eine potenzielle Erklärung für das unterschiedliche Sprachverstehen von Gruppe 1 und 2. Allein die zu geringen Fallzahlen lassen hier keine belastbare Aussage zu. Zukünftige Studien in einer größeren Population sind eine Möglichkeit, diese eventuell systematischen Gründe für niedrigeres Sprachverstehen zu bestätigen bzw. auszuschließen.
Ein GLM der hier beschriebenen Art lässt sich im Rahmen der CI-Versorgung unterschiedlich einsetzen. zum einen für die Vorhersage des Versorgungsergebnisses, zum anderen im Rahmen der postoperativen Qualitätssicherung. Ersteres beruht auf präoperativ messbaren Einflussfaktoren, die eine gewisse Allgemeingültigkeit haben, und somit auf Patientenpopulationen verschiedener Einrichtungen und nach entsprechender Adaptation auch Länder anwendbar sind. Die zweite, hier vorgestellte Anwendung beschränkt sich zunächst in ihrer Gültigkeit auf Prozesse innerhalb einer Einrichtung oder u. U. auf eine spezielle Population. Prozessbedingte Abweichungen vom vorhergesagten Ergebnis bzw. deren Ursachen könnten durchaus nur auf einzelne Einrichtungen zutreffen. Es wäre auch denkbar, dass eine CI-Population mit eng umschriebenen, speziellen Eigenschaften (z. B. Hyperakusis, Tinnitus oder unzureichende Compliance) andere erklärende Faktoren herausstellt. Das aus den vorliegenden Daten abgeleitete GLM bietet eine Möglichkeit, systematische Ursachen für unterschrittene Vorhersagewerte zu erkennen und entsprechende multidisziplinäre Maßnahmen im Rahmen der CI-Folgetherapie einzuleiten. Diese Maßnahmen waren nicht Teil dieser Beobachtungsstudie, bieten jedoch begründete, systematische (!) Ansätze zur Verbesserung der Versorgungsqualität. Der Ausschluss präoperativ nicht abzusehender Einschränkungen des Versorgungsergebnisses durch (noch) nicht diagnostizierbare retrocochleäre Hörstörungen sollte zukünftig durch geeignete Messmethoden von reinen Anpassungsdefiziten getrennt werden. Eine Möglichkeit stellt die objektive Hörbahndiagnostik mittels elektrophysiologischer Methoden dar [
10,
18,
19].
Einhaltung ethischer Richtlinien
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien. Diese retrospektive Datenauswertung wurde durch die Ethikkommission an der Universitätsmedizin Greifswald positiv beschieden (BB~173/21).
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