Erschienen in:
28.06.2021 | Demenz | CME Zertifizierte Fortbildung
Einwilligungsfähigkeit von Menschen mit Demenz
Einblicke in die S2k-AWMF-Leitlinie 108 – 001
verfasst von:
Prof. Dr. Julia Haberstroh, Dr. Valentina A. Tesky, Prof. Dr. med. Johannes Pantel
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2021
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Zusammenfassung
Menschen mit Demenz sind häufig auf medizinische und pflegerische Maßnahmen angewiesen und werden regelmäßig mit diesbezüglichen Entscheidungen konfrontiert. In der Praxis besteht jedoch oft Unsicherheit darüber, ob ein Mensch mit Demenz einwilligungsfähig ist, welches Prozedere beim Einholen einer informierten Einwilligung zu durchlaufen ist, wie adäquat informiert werden kann und wie Einwilligungsfähigkeit ggf. hergestellt werden kann. In der S2k-Leitlinie „Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen“ (koordiniert durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, AWMF-Registernr. 108 – 001) wurden die relevanten medizinischen, rechtlichen, ethischen und psychologischen Anforderungen erstmals auf dem aktuellen Stand zusammengefasst und in Form strukturierter Handlungsempfehlungen für die Praxis erschlossen. Der vorliegende Beitrag ermöglicht einen Ein- und Überblick in bzw. über die wichtigsten Empfehlungen der Leitlinie.