Erschienen in:
01.09.2011 | Medizinrecht - Berichte
„Ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“
Tagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) in Augsburg
verfasst von:
Dipl. iur. K. Waller
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 9/2011
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Auszug
Vom 17. bis 18.06.2011 fand unter der Leitung von
Prof. Dr. Henning Rosenau (Juristische Fakultät Augsburg) die Fachtagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) der Universität Augsburg zum Thema „Ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“ statt. Die in der Fachwissenschaft bereits seit Langem bestehende Diskussion um die Einführung eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes hat im letzten Jahr durch mehrere (höchst-)richterliche Entscheidungen neue Impulse erhalten: So erklärte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Präimplantationsdiagnostik (PID) für grundsätzlich zulässig und „eine eindeutige gesetzliche Regelung der Materie für wünschenswert“.
1 Außerdem entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dem Verfahren S.H. et al gegen Österreich, dass das Verbot der Eizellspende konventionswidrig ist.
2 Im gleichen Jahr stellte das Oberlandesgericht Rostock fest, dass eine nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) strafbare postmortale Befruchtung nur dann vorliegt, wenn der Samenspender bereits zum Zeitpunkt der Imprägnierung der Eizelle verstorben ist.
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