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Erschienen in: Die Gynäkologie 9/2011

01.09.2011 | Medizinrecht - Berichte

„Ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“

Tagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) in Augsburg

verfasst von: Dipl. iur. K. Waller

Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 9/2011

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Auszug

Vom 17. bis 18.06.2011 fand unter der Leitung von Prof. Dr. Henning Rosenau (Juristische Fakultät Augsburg) die Fachtagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) der Universität Augsburg zum Thema „Ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“ statt. Die in der Fachwissenschaft bereits seit Langem bestehende Diskussion um die Einführung eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes hat im letzten Jahr durch mehrere (höchst-)richterliche Entscheidungen neue Impulse erhalten: So erklärte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Präimplantationsdiagnostik (PID) für grundsätzlich zulässig und „eine eindeutige gesetzliche Regelung der Materie für wünschenswert“.1 Außerdem entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dem Verfahren S.H. et al gegen Österreich, dass das Verbot der Eizellspende konventionswidrig ist. 2 Im gleichen Jahr stellte das Oberlandesgericht Rostock fest, dass eine nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) strafbare postmortale Befruchtung nur dann vorliegt, wenn der Samenspender bereits zum Zeitpunkt der Imprägnierung der Eizelle verstorben ist.3
Fußnoten
1
BGH, Urteil v. 06.07.2010 – Az.: 5 StR 386/09, MedR 2010, 844 ff. (m. Anm. Schumann). Dazu auch Krüger/Gollnick, Der Gynäkologe 2010, 955 ff.
 
2
EGMR, Urteil v. 01.04.2010 – Appl. 57.813/2000, RdM 2010, 85 ff. (m. Anm. Bernat) = ÖJZ 2010, 684 ff. Zu dieser Entscheidung auch Bernat, Der Gynäkologe 2011, 230 ff.
 
3
OLG Rostock, Urteil v. 07.05.2010 – Az.: 7 U 67/09, MedR 2010, 874 ff. Dazu auch Schmidt-Recla, Der Gynäkologe 2010, 784 f.
 
4
BÄK, (Muster-)Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion, Novelle 2006, Deutsches Ärzteblatt 2006, Heft 20, A 1392 ff., A 1400.
 
5
Im Unterschied zur Embryospende wird unter der Embryoadoption die Abgabe bereits vorhandener überzähliger Embryonen verstanden, die anderenfalls irgendwann verworfen werden würden.
 
6
OGH, RdM 2011, 96 ff. (m. Anm. Bernat).
 
Metadaten
Titel
„Ein zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“
Tagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) in Augsburg
verfasst von
Dipl. iur. K. Waller
Publikationsdatum
01.09.2011
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Gynäkologie / Ausgabe 9/2011
Print ISSN: 2731-7102
Elektronische ISSN: 2731-7110
DOI
https://doi.org/10.1007/s00129-011-2845-0

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