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Open Access 04.04.2024 | Originalien

Einfluss von mobilen Erstversorgungstrupps auf die Versorgungsqualität präklinischer Notfallpatienten in einem „Hotspot“-Areal einer Großstadt

verfasst von: Dr. med. Orkun Özkurtul, David Bräuning, Sandra Otto, Kalle Heitkötter, Andreas Becht, Michael Brüls, Bernd Braun, Andre Nohl, Thomas Tremmel

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin

Zusammenfassung

Hintergrund

Niedrigprioritäre Hilfeersuchen – sogenannte Low-code-Einsätze – machen einen erheblichen Teil der Einsätze im Rettungsdienst in sogenannten Hotspot-Arealen einer Großstadt aus. Ziel unserer Arbeit war es, die im Rahmen des Projekts „Altstadtwache Düsseldorf“ angewendete Dringlichkeitseinschätzung von Erstversorgungstrupps zu bewerten, eine mögliche Fehleinschätzung zu erfassen und die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität zu untersuchen.

Material und Methoden

Im Rahmen des Projekts wurde begleitend eine prospektive monozentrische Beobachtungsstudie durchgeführt. Es wurden Erstversorgungstrupps (EVT) eingesetzt, die zentral stationiert waren und parallel zum Regelrettungsdienst alarmiert wurden. Einsatzzeiten waren die zu erwartenden Hochfrequenzphasen an Frei- und Samstagen von 19 bis 1 Uhr des Folgetags. Der Erhebungszeitraum erstreckte sich über drei Monate von 12/2022 bis 02/2023.

Ergebnisse

Im Untersuchungszeitraum von 12/2022 bis 02/2023 wurden 257 Einsätze im Hotspot-Areal der Düsseldorfer Altstadt disponiert. 85 Einsätze wurden ausgeschlossen. Von den 162 Primäreinsätzen waren 10 Fehleinsätze (6 %). Aus der Grundpopulation wurden zwei Gruppen gebildet. Gruppe A waren 83 (55 %) Patienten, die ins Krankenhaus transportiert wurden. Häufigstes Transportmittel war der KTW, der eigens hierfür vorgehalten wurde, mit 44 (29 %) Transporten, gefolgt von RTW-Transporten mit 32 (21 %).

Schlussfolgerung

Durch die korrekte Einschätzung der Erkrankungs- oder Verletzungsschwere können höherwertige Rettungsmittel des Regelrettungsdiensts in den Abendstunden von Wochenenden durch sinnvollen Einsatz eines Krankentransportwagens oder anderer Versorgungsstrukturen geschont und die Arbeitsbelastung durch Bagatelleinsätze in Hotspot-Arealen verhindert werden.

Graphic abstract

Hinweise
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Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.

Einleitung

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Einsatzzahlen der rettungsdienstlichen Versorgung seit Jahren stetig zunehmen [1]. Im Jahr 2022 wurden allein in Düsseldorf 156.170 Notrufe durch die Feuer- und Rettungsleitstelle disponiert, was eine Steigerung um 2,5 % der Alarmierungen im Vergleich zum Vorjahr darstellt [2]. Niedrigprioritäre Hilfeersuchen – sogenannte Low-code-Einsätze – machen einen nicht unerheblichen Teil der Einsätze im Rettungsdienst aus [3, 4]. Hotspot-Areale sind durch hochfrequentierte Besucherströme und einen hohen Unterhaltungs- und Freizeitwert – insbesondere in den Abendstunden des Wochenendes – mit überregionaler Bedeutung und Publikumsverkehr gekennzeichnet. Sie stellen gleichermaßen die präklinische Notfallversorgung wegen erhöhter Einsatzaufkommen mit niedrigprioritären Einsätzen operativ-taktisch vor große Herausforderungen und setzen die Einsatzkräfte auf Dauer hohen Beanspruchungen aus. Ein solches Hotspot-Areal stellt die Altstadt der Stadt Düsseldorf dar. Zu den häufigen Erkrankungsbildern gehören Alkoholintoxikationen und geringfügige chirurgische Verletzungen. Diese Erkrankungen und Verletzungen erfordern nicht immer die Ressource Rettungswagen oder ein Notarzteinsatzfahrzeug. Auch anderweitiges rettungsdienstliches Personal, das in der Anwendung einer einfachen medizinischen Dringlichkeitseinschätzung analog dem Manchester Triage System (MTS) unterwiesen ist, kann diese Art von Hilfeersuchen beurteilen und zielgerichtet die korrekte Ressourcenallokation ermöglichen [5, 6]. Durch die inflationäre Disposition von Rettungswagen in den Hotspot resultiert ein zunehmendes Akzeptanzproblem von gut ausgebildeten Notfallsanitätern und zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitsbelastung mit den bekannten Begleitproblemen [79]. Bereits in den 1980er-Jahren wurde zur Entlastung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten auf dem Oktoberfest eine „Wache“ zur Vorsichtung und Patientendisposition eingeführt [10]. Daher hat die Feuerwehr Düsseldorf im Rahmen eines Pilotprojekts ein Entlastungskonzept im Bereich der Altstadt erstellt, um eine Reduzierung von Bagatelleinsätzen für den kommunalen Rettungsdienst unter Beibehaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen. Welche Auswirkungen diese Maßnahmen insgesamt auf die medizinische Versorgung von Notfallpatienten haben können, ist bisher nicht bekannt. Zudem ist bisher wenig bekannt, ob die Hochwertressource RTW oder NEF unter zwingender Vermeidung eines medizinischen Qualitätsverlusts in diesem Einsatzszenario geschont werden kann. Unklar bleibt bisher, welche medizinische Versorgungsschwerpunkte ein Hotspot aufweisen kann und ob diese mit den Ressourcen eines geringerwertigen Rettungsmittels wie eines Krankentransportwagens oder durch Aufklärung und Beratung quasi präventiv vermieden werden kann.

Material und Methoden

Studiendesign

Im Rahmen einer prospektiv monozentrischen Beobachtungsstudie wurde ein an das DIVI-Protokoll angelehntes und um die Dringlichkeitseinschätzung ergänztes Protokoll erstellt, das verpflichtend zur Patientendokumentation von den eingesetzten Kräften auszufüllen war.

Einsatztaktik und Führungsmittel

Es wurden Erstversorgungstrupps (EVT) eingesetzt, die immer aus 2 Personen bestanden, wobei mindestens eine die Qualifikation Rettungssanitäter hatte. Sie waren an einem zentralen Punkt stationiert und wurden entweder parallel zum Regelrettungsdienst oder alleine durch die Rettungsleitstelle durch Funkmeldeempfänger alarmiert, um eine schnelle fußläufige Erreichbarkeit sicherzustellen. Ein hochwertiges Rettungsmittel wie ein RTW wurde bei entsprechender Indikation durch den Leitstellendisponenten parallel zu den EVT vor Ort primär eingesetzt. Es befanden sich immer zwei EVT auf der Wache. Die Entscheidung, ob ein RTW oder EVT eingesetzt wurde, lag beim Leitstellendisponenten, der sich wiederum an gängige Indikationskataloge hielt. Die Alarmierung erfolgte bei über 95 % der Fälle durch die Leitstelle. Vereinzelt wurden die EVT von Polizei oder „bystanders“ auf dem Rückweg von Einsätzen angesprochen. In einer solchen Situation wurde dann durch die Rettungsleitstelle nach Rücksprache ein Einsatz im Einsatzleitsystem eröffnet und zugeordnet.

Einsatzzeiten

Die Einsatzzeiten waren limitiert auf frei- und samstags von 19 bis 1 Uhr, also in Zeiten, in denen ein erwartbar hohes Einsatzaufkommen mit Bagatelleinsätzen zu erwarten war. Jedes Hilfeersuchen wurde einer qualifizierten medizinischen Versorgung zugeführt, außer der Hilfeersuchende lehnte eine Behandlung ab oder verweigerte die Mitfahrt. Im Regelrettungsdienst ohne „Altstadtwache“ wäre fast ausnahmslos ein RTW zum Hilfeersuchen geschickt worden. Im Zweifel wurde immer ein höherwertiges Rettungsmittel entsandt.

Einwilligungsfähigkeit und Transportverweigerung

Die Verweigerung wurde unter Berücksichtigung der Einwilligungsfähigkeit anhand einer Checkliste (Abb. 1) geprüft. Wenn gemäß der Checkliste der Patient geschäftsfähig war, wurde darauf verzichtet, ein weiteres Rettungsmittel nachzufordern bzw. den Patienten zu transportieren. Ein Aufklärungsbogen stand ebenfalls zur Verfügung. Wurde festgestellt, dass ein Patient geschäftsfähig war, wurde dem Patienten empfohlen, sich in die nächste ärztliche Behandlung zu begeben, falls erforderlich in Begleitung von Angehörigen.

Dringlichkeitseinschätzung

Zur klinischen Bewertung des Hilfeersuchenden wurde eine 5‑gliedrige Dringlichkeitseinschätzung – ähnlich dem Manchester Triage System – verwendet, die sich bereits in vorhergehenden Studien als anwendbar herausgestellt hat [6]. Ergänzend wurde ein Krankentransportwagen (KTW) bereitgestellt, um diesen im Falle einer entsprechenden Indikation nutzen zu können. Letzterer wurde durch die EVT selbst besetzt und konnte anstatt eines höherwertigen Rettungsmittels eingesetzt werden. Wurde der Patient als „dringlich“ eingeschätzt, erfolgte die unmittelbare Nachalarmierung bzw. der Transport wurde initiiert. In Fällen bei denen die EVT primär eingesetzt wurden und die Einschätzung „nicht dringlich“ war, aber eine Behandlung erforderlich sahen, wurde das entsprechende Rettungsmittel nachgefordert oder der Transport bei „nicht dringlichen“ Fällen mittels KTW vor Ort durchgeführt.

Qualitätssicherungsmaßnahmen

Als Qualitätssicherungsmaßnahme wurde ergänzend hierzu ein Notfallsanitäter mit der Zusatzqualifikation Gruppenführer der Feuerwehr als Einsatzleiter und „Brückenkopf“ zur Feuerwehrleitstelle vor Ort zentral eingesetzt, um bei medizinisch-organisatorischen Fragestellungen die EVT zu koordinieren und mit der Leitstelle abzustimmen. Ergänzend hierzu bestand eine 24-stündige oberärztliche Bereitschaft als zusätzliche medizinische Hochwertressource, die im Sinne einer telefonischen Zuschaltung jederzeit kontaktiert werden konnte. Zudem bestand die Möglichkeit, mit einem für die EVT bestimmten KTW einen Transport bei entsprechender Indikation eigenverantwortlich durchzuführen. Eingeschlossen wurden alle Einsätze, die von EVT der Altstadtwache durchgeführt wurden, bei denen Patientenprotokolle sowie ein Sammelregisterprotokoll vorlagen.

Studiendurchführung

Der Erhebungszeitraum erstreckte sich über drei Monate von 12/2022 bis 02/2023. Es erfolgte eine deskriptive Auswertung für kategoriale Variablen sowie Mittelwerte (±Standardabweichung) für kontinuierliche Daten. Es wurden zwei Gruppen gebildet. Gruppe A waren Patienten, die transportiert wurden, während die Gruppe B nicht transportierte Patienten darstellt. Für die weitere statistische Auswertung kamen parametrische Testverfahren zur Anwendung (t-Test und Chi2-Test), bei unabhängigen ordinalskalierten Variablen der Mann-Whitney-U-Test, bei nominalskalierten der Fisher-Test. Die Auswertung erfolgte mit RStudio (PBC, 2023.06.1, Build 524). Die Studie wurde der Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein vorgelegt (136/2023).

Ergebnisse

Im Untersuchungszeitraum von 12/2022 bis 02/2023 wurden 257 Einsätze im Hotspot-Areal der Düsseldorfer Altstadt disponiert. 85 Einsätze wurden ausgeschlossen, da sie Sekundäreinsätze waren, die Protokolle nicht ausgefüllt wurden oder andere Gründe zum Ausschluss vorlagen. Von den 162 Primäreinsätzen waren 10 Fehleinsätze (6 %). Aus der Grundpopulation wurden zwei Gruppen gebildet. Gruppe A waren 83 (55 %) Patienten, die transportiert wurden. Häufigstes Transportmittel war der KTW, also die Selbstdurchführung der Einsätze durch EVT, mit 44 (29 %) Transporten, gefolgt von RTW-Transporten mit 32 (21 %). Den kleinsten Anteil hatten die Einsätze mit RTW und NEF bei lediglich 7 Transporten (5 %). 45 % der Patienten wurden nach den o. g. Kriterien „ambulant“ versorgt und mussten demnach nicht transportiert werden. In 44 (29 %) Fällen wurde eine Einwilligungsfähigkeit dokumentiert und entsprechend der Checkliste entlassen. Allerdings wurde nur in 10 Fällen die Behandlungsverweigerung mit Unterschrift und Patientendaten dokumentiert. In 46 Fällen gab es keine Dokumentation. Die Überschneidung geschieht, weil Einwilligungsfähigkeit und Behandlungsverweigerung separat dokumentiert wurden, sodass sich Doppelungen und damit eine Diskrepanz ergeben kann (Abb. 2). Hinsichtlich der beiden Populationen lassen sich keine signifikanten Altersunterschiede nachweisen (Gruppe A 28 ± 16 vs. Gruppe B 31 ± 19 Jahre, p = 0,62). Der Anteil der Frauen in der Gruppe A lag bei 68 % (n = 57) und in der Gruppe B bei 47 % (n = 32). Der erste medizinische Kontakt („first medical contact“) lag in Gruppe A bei 4,2 ± 2,5 min und in Gruppe B bei 4,4 ± 3,1 min. Die weiteren demografischen Daten können Tab. 1 entnommen werden. Während die Parameter RRsys, Puls und Atemfrequenz in den unterschiedlichen Gruppen nur geringe Unterschiede zeigen, war die GCS in Gruppe A – also bei den transportierten Patienten (M = 13, SD = 2,1) – signifikant schlechter (p < 0,012). Von den insgesamt 100 dokumentierten Dringlichkeitseinschätzungen waren 74 Patienten der Gruppe A und 26 Patienten der Gruppe B zugeordnet. Während „nicht dringliche“ Einsätze in der Gruppe B mit 19 (73 %) erwartungsgemäß überproportional vertreten waren, lagen sie bei Gruppe A lediglich bei 10 (13 %) Patienten vor. Bei „normal“ klassifizierten Einsätzen waren in Gruppe A 38 (51 %) und in Gruppe B 7 (27 %) Patienten dokumentiert. „Dringliche“, „sehr dringliche“ und mit „Lebensgefahr“ kategorisierte Patienten wurden ausnahmslos der Gruppe A zugeordnet und transportiert. Um die Dringlichkeitseinschätzung der beiden Gruppen besser darzustellen, wurden die Daten der einzelnen Gruppen in zwei Diagrammen zusammengefasst (Abb. 3). Der Test nach Fisher der Variable Dringlichkeitseinschätzung zeigte einen hochsignifikanten Zusammenhang hinsichtlich der Schwere der Erkrankung und der Durchführung eines Transports in Gruppe A (p < 0,001**). Hinsichtlich der Erkrankungsentitäten zeigte sich die Gruppe der „Intoxikationen“ sowohl bei Frauen als auch bei Männern am größten. Eine anschauliche Darstellung lässt sich in Abb. 4 erkennen. Hinsichtlich der Verletzungen zeigte sich ein gemischtes Bild aus Prellungen, Frakturen und Wunden, wohingegen Männer in der Gruppe der Frakturen deutlich überwogen (Abb. 5). Damit dominieren die Erkrankungsbilder der Intoxikationen sowie chirurgische Einsatzindikationen in der Reihenfolge Wunden, Frakturen und Prellungen. Der Anteil der minderjährigen Patienten unter 18 Jahren betrug mit 6 (8 %) Fällen weniger als erwartet. Ein inzidenteller Nebenbefund im Freitext der Protokolle ist die Verdachtsdiagnose der KO-Tropfen-Einnahme. Hier wurde bei 7 Personen (3 %) weiblichen Geschlechts (MW = 24 Jahre, SD = 7,27) der Verdacht protokolliert, von denen 6 transportiert wurden.
Tab. 1
Demografische Daten der Studienpopulation
Demografische Daten
Gruppe A
Gruppe B
Gesamt
p-Wert
n
83
69
152
 
Alter (Jahre)
28 ± 16
31 ± 19
29 ± 19
n. s.
Weiblich, n (%)
57 (68 %)
32 (47 %)
89 (59 %)
n. s.
Erkrankung, n (%)
58 (70 %)
32 (46 %)
90 (59 %)
p < 0,05*
Verletzung, n (%)
21 (25 %)
23 (34 %)
44 (29 %)
n. s.
FMCo in min, MW ± SD
4,2 ± 2,5
4,4 ± 3,1
4,3 ± 2,7
n. s.
RRsys, MW ± SD
126 ± 38
119 ± 21
121 ± 26
n. s.
Puls, MW ± SD
94 ± 20
100 ± 36
94 ± 24
n. s.
GCS, MW ± SD
13 ± 2,1
14 ± 0,2
14 ± 1,8
p < 0,05*
Atmung
15 ± 2,5
14 ± 3,3
14 ± 2,8
n. s.
Gruppe A = Transport, Gruppe B = ambulant, FMCo = „first medical contact“
*= signifikant
Tab. 2
Dokumentierte Dringlichkeitseinschätzung
Dringlichkeit (n=100)
Gruppe A
Gruppe B
Gesamt
n
74
26
100
„Nicht dringlich“
10 (13 %)
19 (73 %)
29 (29 %)
„Normal“
38 (51 %)
7 (27 %)
45 (45 %)
„Dringlich“
22 (30 %)
0
22 (22 %)
„Sehr dringlich“
3 (4 %)
0
3 (3 %)
„Lebensgefahr“
1 (1 %)
0
1 (1 %)

Diskussion

Hotspot-Areale und ihre Herausforderungen

Anhand der Düsseldorfer Altstadt konnten wir die medizinische Versorgung und die Notwendigkeiten von Rettungsmittelressourcen in einem Hotspot-Areal abbilden und analysieren. Neben der rein quantitativen Auswertung der RTW- und NEF-Einsätze des Regelrettungsdiensts war es Ziel dieser Studie, die qualitative Versorgungssituation durch die EVT mit und ohne KTW und des oben beschriebenen Einsatzkonzepts zu erfassen und eine mögliche medizinische Unterversorgung durch nicht hinreichende Ressourcenallokation zu untersuchen. Eine Gefahr der Unterversorgung bestand derweil zu keinem Zeitpunkt, da der Regelrettungsdienst bei entsprechender Indikation durch den Leitstellendisponenten stets mitalarmiert wurde.

Einsatz des Manchester Triage System (MTS)

Zur Erfassung der medizinischen Dringlichkeit eines Transports wurde die Einschätzung nach dem Manchester Triage System (MTS) eingesetzt. Timm et al. konnten anhand einer monozentrisch-prospektiven Beobachtungsstudie nachweisen, dass nach Schulung mit einer an MTS angelehnten und für den Rettungsdienst adaptierten Einschätzung im Vergleich zur klinischen Einschätzung keine signifikanten Unterschiede bestanden [6]. Bisher gibt es allerdings wenig Evidenz für die Überlegenheit eines präklinischen Tools zur optimierten Ressourcenallokation, wie ein systematisches Review von Lidal et al. zu bedenken gibt [11]. Überhaupt gibt es für die korrekte Disposition von Einsatzmitteln keine valide Evidenz [1214]. In einer vergleichenden Analyse präklinischer mit klinischen Daten zur Dringlichkeit einer notfallmedizinischen vs. ambulant fachärztlichen Behandlung hätte die Notfallversorgung um 1 % der Gesamtpatientenzahl entlastet werden können [15]. Dennoch gibt es einsatztaktische Schwerpunkte in Hotspot-Arealen mit einem Überwiegen an niedrigprioritären Einsätzen.

Ressourcenallokation

Patienten wurden grundsätzlich einer medizinischen Einrichtung vorgestellt, sofern sie den Transport nicht ablehnten. Der Transport wurde in ca. einem Drittel der Fälle durch einen KTW durchgeführt, da es sich hierbei um stabile Nichtnotfallpatienten handelte. 21 % wurden mit dem RTW transportiert. Ohne EVT wären alle Hilfeersuchen durch einen RTW bedient worden. Es lagen in über 60 % Intoxikationen, zumeist Alkoholintoxikationen vor. Unter den Verletzungen waren Frakturen, Wunden und Prellungen dominierend, wobei die Behandlung der Frakturen nur einmal die Ressource RTW und NEF erforderte. Einfache Maßnahmen zur Transportfähigkeit wie die Immobilisation oder das schlichte Wiederaufrichten eines alkoholisierten Patienten waren die häufigsten Maßnahmen bei diesen Patienten. Insgesamt wurden 55 % aller Patienten sichtungsadaptiert transportiert. In der Dringlichkeitseinschätzung zeigte sich ein hochsignifikanter Unterschied zwischen den beiden Gruppen, die befördert oder nicht befördert wurden (p < 0,001). Alle Patienten, die „dringlich“ und kritischer eingeschätzt waren, wurden ausnahmslos transportiert. Nur grün kategorisierte Patienten verblieben nach entsprechender Aufklärung und Feststellung der Geschäftsfähigkeit vor Ort. Der Rettungsdienst der Stadt Köln konzipierte zur besseren Adjustierung der adäquaten rettungsdienstlichen Ressource innerhalb eines vordefinierten Zeitfensters ein 7‑stufiges Versorgungssystem (gestuftes Versorgungssystem [GVS]) mit entsprechend hinterlegten Einsatzmitteln und Reaktionszeitintervallen. Bei weniger medizinisch dringlichen Einsätzen – definiert als ein „hilfsbedürftiger Patient“ außerhalb des häuslichen Umfelds – wurde ein KTW als ausreichend bewertet und ist nach den Rettungsgesetzen einiger Länder auch als solches vorgesehen. Sie kamen zu ähnlichen Ergebnissen. Bei 30 % der Einsätze zeigte sich, das ein KTW für eine hinreichende Versorgung unter Berücksichtigung einer möglichen Verschlimmerung des Zustands ausgereicht hätte [8]. Maulick et al. haben in einer retrospektiven monozentrischen Beobachtungsstudie nach Einführung von Notfall-KTW für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Oldenburg die adaptierte Dispositionshäufigkeit zu niedrigprioritären Einsätzen, in denen allenfalls Maßnahmen des Basic Life Support Anwendung finden sollten, untersucht und festgestellt, dass dadurch 8 % aller RTW-Einsätze für die zielgerichtete Zuordnung zu lebensbedrohlichen Notfällen geschont werden konnten [16]. In unserer Arbeit konnten wir durch korrekte Ressourcenallokation ca. 71 % der Rettungswagen anderweitig einsetzen oder schonen. Eine weitere Erkenntnis ist die sozioökonomische Struktur der Patienten in einem Hotspot-Areal. Hier zeigte sich im Gesamtkollektiv mit 29 ± 19 Jahren auch im Vergleich der beiden Gruppen kein signifikanter Unterschied. Es kann daher angenommen werden, dass der „Altstadtpatient“ überwiegend ein berufstätiger Erwachsener weiblichen Geschlechts ohne relevante Vorerkrankungen oder Verletzungen ist. Demnach erscheint das sogenannte Rauschtrinken („Binge-Drinking“) in unserer Population nicht zwangsläufig als Phänomen Adoleszenter, sondern könnte auch Ausdruck einer Post-COVID-19-Pandemie-bedingten Zunahme des Alkoholkonsums sein, die auch in der weltweiten Literatur beschrieben wird [17]. Entgegen den Erwartungen war der Anteil der minderjährigen Patienten bei 8 % (n = 6), obwohl bereits frühere Arbeiten auf die Akkumulation intoxikierter Adoleszenter in innerstädtischen Vergnügungsmeilen hinweisen [18]. Allerdings kommt limitierend hinzu, dass das Karnevalswochenende im Beobachtungszeitraum nicht berücksichtigt wird, um eine adäquate Abbildung der Bevölkerungsstruktur für den Regelrettungsdienst darzustellen. Alkoholintoxikationen als Unterform psychiatrischer Notfälle kommen im Rettungsdienst in ca. 5 % aller Notfälle vor [19]. In unserer Studie lag der Anteil der Intoxikationen bei über 60 %. Wir konnten in unserer Gruppe einen signifikanten Unterschied der Glasgow Coma Scale (GCS) beider Gruppen zuungunsten der Gruppe A beobachten. Diese waren häufiger mit einer schlechten Vigilanz aufgefallen und wurden mit dem entsprechenden Rettungsmittel transportiert. Gleichermaßen findet sich hier auch eine leichte Unschärfe, da es nur bedingt möglich ist, aus den qualitativen Merkmalen der Dringlichkeitseinschätzung eine Aussage bei Patienten mit einem Alkoholabusus zu treffen. Die GCS wurde für die Bewertung von Schädel-Hirn-Traumen (SHT) entwickelt und entsprechend umfangreich validiert. Jedoch ist eine 1:1-Übertragung auf einen alkoholintoxikierten Patienten nicht möglich und auch die Indikation zur entsprechenden Notfallintubation bei jedem Alkoholintoxikierten wegen schlechtem GCS ist kritisch zu werten [20]. Nichtsdestotrotz zeigt sich die GCS als Surrogatparameter für die kritische Erkrankung eines Patienten sinnvoll und geboten. Den Autoren ist keine Arbeit bekannt, die sich mit der spezifischen Fragestellung der Versorgungssituation in Hotspot-Arealen mit medizinischen Notfällen und einer entsprechenden Ressourcenallokation beschäftigt hat. Wir konnten zeigen, dass eine suffiziente Erstversorgung durch rettungsdienstlich geschultes Personal anhand einer Dringlichkeitseinschätzung nach dem MTS möglich ist, ohne einen Qualitätsverlust durch inadäquate Ressourcenallokation in Kauf nehmen zu müssen. Der Einsatz von EVT reduziert die Einsatzfrequenz und schont dadurch Material und Personal von Rettungswagen, die dann für lebensbedrohliche Einsätze verfügbar sind.

Präventive Aufklärung und medikolegale Aspekte

Der Einsatz standardisierter Checklisten zur Erfassung der Geschäftsfähigkeit ist gemeinsam mit der Transportablehnung ein medikolegales Instrument, das dem Rettungsdienstpersonal zur Verfügung steht. Zudem erscheint der Einsatz eines erfahrenen koordinierenden Mitarbeitenden – insbesondere zur Gewährleistung des Qualitätsmanagements – in Leitungsfunktion und als zentraler Ansprechpartner neben der 24 h-Oberarzt-Bereitschaft Rettungsdienst als eine wichtige Ergänzung zum oben genannten Konzept. Gleichwohl sind die Autoren der Auffassung, dass eine generelle Übertragung auf das gesamte Stadtgebiet unzulässig und methodisch inadäquat wäre. Dieses Konzept zeigt die Möglichkeiten des ressourcenschonenden Einsatzes von Rettungsmitteln in urbanen Hotspot-Arealen mit spezifischen erwartbaren Erkrankungsbildern und dementsprechend erforderlichen Einsatzmitteln.

Limitationen

Wie bereits oben erwähnt sind einige Limitationen zu berücksichtigen. Wie bei allen prospektiven Arbeiten besteht die Gefahr eines Beobachtungs-Bias mit den entsprechenden Folgen in der Analyse der Daten. Zudem kommt hinzu, dass es zu einer Akkumulation der Daten durch das Karnevalswochenende kommen kann, da neben der rettungsdienstlichen Versorgung auch ein sanitätsdienstlicher Einsatzabschnitt mit eigenen umfassenden Limitationen in dem Bereich zugegen war. Zudem kam es an dem Karnevalswochenende zu Überschneidungen, da bereits einen Tag zuvor sanitätsdienstliche Einsatzkräfte zugegen waren. Diese waren nicht in den Regelrettungsdienst eingebunden. Falls in diesem Fall ein Einsatz entstand und ein Rettungsmittel an eine Unfallhilfsstelle entsandt wurde, haben wir dies als Sekundärtransport definiert und aus der Studie wegen oben beschriebener Verzerrungseffekte ausgeschlossen. Der monozentrische Charakter der Arbeit könnte sich im Ergebnis von anderen Städten ähnlicher Größenordnung wegen lokaler Gegebenheiten unterscheiden. Zudem besteht eine gewisse Unschärfe, weil die Indikation zur Entsendung der Rettungsmittel letztlich im Ermessen des Leitstellendisponenten gelegen hat, der sich wiederum nach gängigen Indikationskatalogen der Bundesärztekammer gerichtet hat.

Fazit

Zusammenfassend konnten wir zeigen, dass es möglich ist, durch Einsatz von Erstversorgungstrupps in Hotspot-Arealen sicher und ohne Qualitätsverlust eine Dringlichkeitseinschätzung nach dem MTS zu etablieren und dieser Einschätzung entsprechend ein adäquates Rettungsmittel zu dislozieren. Zweitens wurden dadurch höherwertige Rettungsmittel des Regelrettungsdiensts in den Abendstunden von Wochenenden durch sinnvollen Einsatz eines Krankentransportwagens geschont und Arbeitsbelastung durch Bagatelleinsätze verhindert. Drittens konnte durch eine strukturierte Aufklärung mit einer Checkliste über mögliche Sekundärschäden von Patienten, die den Transport ablehnten, eine medikolegale und haftungsrechtliche Sicherheit geschaffen werden.
Weitere prospektive Studien sind erforderlich, um genauere Aussagen über die Anwendbarkeit dieses Einsatzkonzepts zu entwickeln und Ressourcen indikationsgerecht besser einzusetzen.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

O. Özkurtul, D. Bräuning, S. Otto, K. Heitkötter, A. Becht, M. Brüls, B. Braun, A. Nohl und T. Tremmel geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Literatur
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Metadaten
Titel
Einfluss von mobilen Erstversorgungstrupps auf die Versorgungsqualität präklinischer Notfallpatienten in einem „Hotspot“-Areal einer Großstadt
verfasst von
Dr. med. Orkun Özkurtul
David Bräuning
Sandra Otto
Kalle Heitkötter
Andreas Becht
Michael Brüls
Bernd Braun
Andre Nohl
Thomas Tremmel
Publikationsdatum
04.04.2024
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-024-01317-2

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