Dermatologische Therapie mit ionisierenden Strahlen
Die Behandlung von Hautkrankheiten mit ionisierenden Strahlen ergänzt das physikalisch-therapeutische Arsenal des Dermatologen, setzt aber entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten voraus, die nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben und nachzuweisen sind. Näheres regeln die Ausführungsbestimmungen zur Novelle der Röntgenverordnung beziehungsweise der Strahlenschutzverordnung. Die Ausführungen in diesem Kapitel sind zwar primär für Dermatologen verfasst, die weiterhin Röntgenweichstrahltherapie betreiben, andererseits jedoch auch für diejenigen von Interesse, die diese Therapieoption an die Strahlentherapeuten und Radioonkologen abgegeben haben. Denn auch in diesem Fall sind Kenntnisse der Anwendung ionisierender Strahlung bei dermatologischen Erkrankungen erforderlich, um den Patienten auch voll umfänglich über die therapeutischen Alternativen im konkreten Einzelfall aufklären zu können, insbesondere bei wesentlichen Kontraindikationen für einen operativen Eingriff.