Zusammenfassung
Entsteht bei der Anwendung von POCT ein Personenschaden, bestimmt sich die Haftung nach den allgemein für Medizinprodukte geltenden Bestimmungen. Als Adressaten von Schadensersatzansprüchen kommen vor allem Hersteller, Betreiber und Anwender in Betracht. Hierbei geht es im Kern um einen Ausgleich des verletzten Integritätsinteresses. Darunter versteht man das Interesse eines Vertragspartners an der Unversehrtheit seiner außerhalb der vertraglichen Beziehung liegenden Rechtsgüter, hier also der körperlichen Unversehrtheit. Diese Haftungsebene ist gesetzlich reguliert. Dem Geschädigten stehen vertragliche und außervertragliche (deliktische) Schadensersatzansprüche zu. Anders als für Arzneimittel gibt es für die Produkthaftung von Medizinprodukteherstellern kein besonderes Haftungsregime. Für die Anwender- und Betreiberhaftung gelten ebenfalls die allgemeinen Regeln (BGB, ProdHaftG).