Erschienen in:
12.04.2018 | Pflege | Originalien
Hautkrebsscreening und Behandlungskosten
Inanspruchnahme des Hautkrebsscreenings und Kosten der Hautkrebsbehandlung bei organtransplantierten Patienten
verfasst von:
D. Jäckel, N. I. Schlothauer, H. Zeeb, G. Wagner, M. M. Sachse
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Ausgabe 7/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund
Organtransplantierte Patienten unterliegen einem bis zu 250-fach erhöhten Hautkrebsrisiko. Mit der vorliegenden Arbeit wurden die Inanspruchnahme des Hautkrebsscreenings und die Kosten der Hautkrebsbehandlung unter den organtransplantierten Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven ermittelt und der Bedarf an Hautkrebspräventionsschulungen abgeleitet.
Methodik
Es wurden die Anzahl organtransplantierter Menschen (ICD Code Z94.0-4) mit und ohne Hautkrebsanamnese (ICD Code C43/C44), die Inanspruchnahme von dermatologischen Leistungen, die Kosten für Behandlungen mit der Diagnose Z94.0-4 ohne bzw. mit C43/C44-Codierung ausgewertet. Die Analysen wurden für die Jahre 2009 bis 2014 mithilfe der AOK-Abrechnungssysteme durchgeführt.
Ergebnisse
Zwischen 2009 und 2014 wurden 231 organtransplantierte Versicherte erfasst. Bis Mitte 2014 erkrankten 20 % dieser Versicherten an Hautkrebs, die mittlere Inzidenz lag bei 2,76 % pro Jahr. Im Mittel gingen 43 % mindestens 1‑mal pro Jahr zum Hautarzt. Ein Hautkrebsscreening erhielten durchschnittlich nur 15 % pro Jahr. Bei 29 % der organtransplantierten Menschen ohne Hautkrebsanamnese wurde die Haut weder von einem Hautarzt noch im Rahmen eines hausärztlichen Hautkrebsscreenings untersucht. Es wurden 17 stationäre Fälle organtransplantierter Personen mit der Hauptdiagnose C43/C44 ermittelt. Durch diese entstanden Kosten in Höhe von 54.707 € (im Mittel ca. 3200 € pro Fall).
Schlussfolgerungen
Die erhöhte Hautkrebsinzidenz und die damit verbundenen Behandlungskosten weisen auf einen Bedarf an Hautkrebspräventionsschulungen hin.