Erschienen in:
14.02.2017 | Infektionen der Vagina | Industrieforum
Geänderte Kennzeichnung der Packungsgrößen
verfasst von:
red
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 1/2017
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Auszug
_ Seit 1. Februar 2017 haben sich bei Gynoflor® die Normgrößen der Packungen geändert: Die bisherige Packung N1 mit sechs Tabletten besitzt keine N-Kennzeichnung mehr. Eine Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (Erstattungsfähigkeit) ist auch ohne N-Kennzeichnung weiterhin gegeben, da der Inhalt dieser Packung unterhalb der größten definierten Packungsgröße liegt. Die frühere Packung N2 mit 12 Tabletten hat die Packungsgröße N1 erhalten. Auch hier besteht die Erstattungsfähigkeit unverändert weiter. Eine N2-Normgröße gibt es nicht mehr. Grundlage ist der Beschluss des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vom 19.12.2016 unter Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). …