Skip to main content
Erschienen in: Der Nervenarzt 5/2022

Open Access 07.09.2021 | Intoxikationen | Originalien

Zusammenhang zwischen Substanzkonsum und Zwangsmaßnahmen auf psychiatrischen Stationen

verfasst von: Dr. med. Felix Betzler, Ariadne Brandt, Andreas Heinz, Henrik Walter

Erschienen in: Der Nervenarzt | Ausgabe 5/2022

Zusammenfassung

Ziel der Studie

Im Zuge der Minimierungsabsichten von Zwangsmaßnahmen ist ein gutes Verständnis für deren Einflussfaktoren elementar. Die vorliegende Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen Substanzkonsum und der Anwendung von Zwangsmaßnahmen.

Methoden

Alle im Jahr 2019 durchgeführten Zwangsmaßnahmen der akutpsychiatrischen Stationen der Charité Campus Mitte wurden untersucht, mit Fokus auf den Zusammenhang mit Substanzgebrauchsstörungen.

Ergebnisse

Bei 106 Fällen (92 Patienten) von insgesamt 1232 Behandlungsfällen (1131 Patienten) wurden Zwangsmaßnahmen angewendet, vorwiegend Unterbringung nach PsychKG (94) und nach BGB (21), seltener Isolation (23) oder Fixierung (18). Bei einem Drittel der Zwangsbehandlungsfälle lag eine akute Intoxikation, bei zwei Dritteln eine Substanzgebrauchsstörung in der Vorgeschichte vor, in beiden Fällen am häufigsten von Alkohol und/oder Cannabis. In der Gesamtzahl aller Behandlungsfälle hingegen (1232) lag die Anzahl von Intoxikationen bei 9 % und allgemein von Substanzgebrauchsstörungen bei 36 %.

Schlussfolgerung

Die vorliegende Arbeit belegt die klinisch bekannte Assoziation zwischen Intoxikationen und dem Einsatz von Zwangsmaßnahmen.
Hinweise
QR-Code scannen & Beitrag online lesen

Hintergrund

Während eines Aufenthaltes in stationären Psychiatrien werden in Deutschland bei etwa 8 % der Patienten eine oder mehrere Zwangsmaßnahmen angewendet. Mit 28 % ist ein relevanter Teil dieser Patienten wegen einer Suchterkrankung in Behandlung – und somit die zweithäufigste Gruppe, direkt nach Patienten mit einer Störung aus dem schizophrenen Formenkreis (etwa 31 % der Fälle). Dabei gehören die (körperliche) Fixierung und die räumliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit bei Unterbringung innerhalb einer geschlossenen Station zu den am häufigsten angewendeten Zwangsmaßnahmen. Dies ergab sich in einer aktuellen Studie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), in der alle Zwangsmaßnahmen innerhalb 8 psychiatrischer Kliniken in Deutschland während einer 3‑monatigen Zeitspanne dokumentiert wurden [1]. Unklar hingegen bleibt trotz dieser Zahl, ob Suchterkrankungen mit Zwangsmaßnahmen in Verbindung stehen, da diese Diagnosen in vielen psychiatrischen Versorgungskliniken generell zu den häufigsten Diagnosen zählen.
Zwangsmaßnahmen werden in Deutschland gesetzlich reglementiert. Zuletzt sorgte das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für die verpflichtende Einhaltung engmaschigerer juristischer Beurteilung und Dokumentation bei Zwangsmaßnahmen und somit für die Stärkung der Menschenrechte psychiatrischer Patienten mit einer bundesweit einheitlichen Regelung [4].
Zwangsmaßnahmen können für Betroffene eine psychisch und somatisch belastende und leider oft auch traumatisierende Erfahrung darstellen [15, 20]. Gleichzeitig können Sie bei strenger Indikationsstellung das letzte und einzige Mittel sein, Patienten, Mitpatienten und auch Mitarbeiter in psychiatrischen Kliniken vor körperlichen oder psychischen Schäden zu bewahren. Zahlreiche Arbeiten der letzten Jahre beschäftigen sich mit den Auswirkungen und Möglichkeiten einer Reduktion von Zwangsmaßnahmen, welche das Bestreben einer modernen psychiatrischen Praxis widerspiegeln, Zwangsmaßnahmen auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken [14]. An der Berliner Charité, in Kooperation mit anderen Kliniken, wurden mehrere Interventionen zu der Reduktion, dem subjektiven Erleben und dem Verarbeiten von Zwangsmaßnahmen untersucht [6, 7, 1824, 27, 30].
Eine Besonderheit der Berliner Allgemeinbevölkerung, welche sie von Kleinstädten, aber teilweise auch anderen deutschen Großstädten unterscheidet, ist unter anderem eine deutliche höhere Rate an Substanzkonsum im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt [16]. Zudem existiert in Berlin eine international bekannte und ausgeprägte Partyszene und Berlin wird deshalb in den Medien nicht selten als „Partyhauptstadt Europas“ bezeichnet [11]. Auch der Substanzkonsum innerhalb der Partyszene liegt deutlich über dem anderer deutscher Städte und zeigt auch im internationalen Vergleich mit anderen Großstädten hohe Prävalenzen [2, 26]. Der Zusammenhang von Alkoholkonsum und anderen Substanzgruppen mit aggressivem Verhalten (Selbst- und Fremdaggression) ist bekannt und gut beschrieben [12]. Zudem gibt es einen Zusammenhang zwischen Substanzkonsum und akuten psychotischen Zustandsbildern, die wiederum mit aggressivem Verhalten in Verbindung stehen können [9]. Entsprechend kann vermutet werden, dass sich die höhere Rate an Alkoholkonsum und anderer Substanzen in den Zahlen der durchgeführten Zwangsmaßnahmen in einem Krankenhaus der Maximalversorgung mit Einzugsgebiet im Zentrum der Stadt widerspiegelt.
Vor dem Hintergrund der Minimierungsabsichten von Zwangsmaßnahmen ist somit ein besseres Verständnis des Einflusses akuter Intoxikationen einerseits sowie vorbestehender Substanzgebrauchsstörungen andererseits notwendig. Die vorliegende Auswertung untersucht die in unserem Hause durchgeführten Zwangsmaßnahmen im Hinblick auf akute Intoxikationen sowie dem Vorliegen von Abhängigkeitserkrankungen oder Substanzmissbrauch in der Vorgeschichte der betroffenen Patienten. Hierfür wurden Zwangsmaßnahmen aus dem Jahr 2019, die auf den Akutstationen im Campus Mitte der Charité Universitätsmedizin Berlin durchgeführt wurden, systematisch ausgewertet.

Methodik

Die für diesen Bericht erhobenen Daten stammen aus der schriftlichen Dokumentation (Dokumentationsbögen für Zwangsmaßnahmen, in denen u. a. Art, Grund und Dauer der Maßnahme dokumentiert werden sowie Entlassberichte und zusätzliche Dokumente wie z. B. Rettungsstellenscheine, Verlaufsberichte oder sonstige Dokumentationen durch Personal) aller Maßnahmen der Akutstationen der psychiatrischen Abteilung der Charité Campus Mitte aus dem Jahr 2019. Hierbei wurden a) Unterbringung nach BGB (§ 1906 Abs. 1, Bundesrecht), b) Unterbringung nach PsychKG (Berliner Landesrecht), c) Stationsgebot (d. h. Aufenthalt nur auf Station, auch Ausgang in Garten untersagt), d) räumliche Isolation, e) Fixierung, f) Zwangsmedikation und g) sonstige Zwangsmaßnahmen unterschieden. Zusätzliche Patientendaten und Informationen zur Begründung der Maßnahmen, zu aktuellen und früheren Diagnosen, zum Behandlungsverlauf und der Liegedauer sowie zum Substanzkonsum wurden aus den im Krankenhausdokumentationssystem hinterlegten digitalen Patientenakten und ärztlichen Entlassbriefen ergänzt. Dabei wurden auch Patienten berücksichtigt, bei denen eine oder mehrere Zwangsmaßnahmen bei mehreren stationären Aufenthalten durchgeführt wurden. Daher erscheinen in den folgenden Analysen mehr Fälle als Patienten.

Ergebnisse

Stichprobe

Wir analysierten alle Fälle, in denen die Informationen für unsere Fragestellungen (u. a. Daten zum Substanzkonsum) komplett vorlagen (85 % aller Fälle mit Zwangsmaßnahmen). Entsprechend konnten bei 106 Fällen (entspricht 92 Patienten) von insgesamt 1232 Behandlungsfällen (1131 Patienten) im Jahr 2019 eine oder mehrere Zwangsmaßnahmen ermittelt werden. Im Schnitt hatten die Patienten ein Alter von 42,4 Jahren, wobei der jüngste Patient 18 und der älteste Patient 93 Jahre alt waren. Dabei war die Geschlechterverteilung mit 45 (48,9 %) weiblichen Patientinnen relativ gleich. Im jeweiligen Fall betrug die durchschnittliche Liege- und stationäre Behandlungsdauer 36,2 Tage (SD = 55,5). Im Mittel wurde(n) die Zwangsmaßnahme(n) nach 5,3 Tagen (SD = 13,0) nach Aufnahme eingeleitet – wobei in 56,6 % der Fälle die Maßnahme(n) direkt am Aufnahmetag eingesetzt wurde und in weiteren 13,2 % der Fälle am darauffolgenden Tag.
Meist wurden pro Fall eine (54,7 %) oder zwei (27,4 %) Zwangsmaßnahmen zur Behandlung eingesetzt. Das Maximum waren 6 Maßnahmen bei einem einzigen Fall. Am häufigsten wurde die Unterbringung nach PsychKG ausgesprochen, gefolgt von Isolation, der Unterbringung nach BGB, der körperlichen Fixierung und Stationsgebot. Nur vereinzelt erfolgte die Zwangsmedikation oder die Wegnahme (und Aufbewahrung) von Gegenständen, wie z. B. Feuerzeugen oder großer Bargeldsummen (Abb. 1). Zwangsmaßnahmen nach rechtfertigendem Notstand nach StGB kamen nicht zum Einsatz (ausgewertet wurden jedoch auch nur Fälle innerhalb psychiatrischer Stationen, bei denen die Zwangsmaßnahmen über PsychKG und BGB abgedeckt waren, während auf somatischen Stationen oder in den Rettungsstellen häufiger Maßnahmen über den rechtfertigenden Notstand erfolgen). In etwa 53,8 % der Fälle wurde der Patient durch die Polizei und/oder Feuerwehr vorgestellt, meist im Zusammenhang mit eigen- oder fremdgefährdenden Fehlhandlungen außerhalb der Klinik.

Übersicht der Diagnosen

Grundsätzlich gab ein Großteil (63 %) der Patienten an, eine Vorgeschichte mit Substanzkonsum, -missbrauch oder -abhängigkeit zu haben. Dabei wird deutlich, dass von allen dokumentierten Substanzgebrauchsstörungen vor allem eine akute Alkoholintoxikation oder ein Einfluss von Cannabinoiden am häufigsten mit einer der durchgeführten Zwangsmaßnahmen zusammenfiel.
Alle Patienten erhielten mindestens eine, meist jedoch mehrere Diagnosen aus dem Bereich der psychischen Störungen. Es ist zu beachten, dass aufgrund hoher Komorbiditätsraten von weitaus mehr Diagnosen als Fällen berichtet wird.
Am häufigsten vertreten bei der Durchführung einer oder mehrerer Zwangsmaßnahmen waren Diagnosen des schizophrenen Formenkreises (ICD-10 : F2, n = 52 Diagnosen), gefolgt von Störungen aus dem Kreis der Substanzgebrauchsstörungen (ICD-10 : F1, n = 36 Diagnosen). Diagnosen aus dem Bereich der organischen Störungen (ICD-10 : F0, n = 5 Diagnosen) waren selten, Diagnosen aus dem Bereich Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren gab es keine (ICD-10: F5). Erwartungsgemäß zeigten sich hohe Komorbiditätsraten, am häufigsten war die Kombination einer F2-Diagnose mit einer F1-Diagnose (32,7 % der Patienten). Entsprechend fand sich in den ärztlichen Dokumentationen der jeweiligen Fälle häufig eine substanzinduzierte psychotische Episode oder auch Erstmanifestationen einer manischen Episode nach Drogenkonsum. Die Verteilung der Störungsgruppen ist in Abb. 2 dargestellt.

Muster des Substanzkonsums

Bei 30 der insgesamt 106 Fälle (28,3 %) lag eine akute Substanzintoxikation vor, welche entweder durch Aussagen des jeweiligen Patienten bestätigt und/oder durch Alkoholatemtests oder Urinproben verifiziert werden konnte (Abb. 3). Dabei wird deutlich, dass Alkohol- und Cannabiskonsum bei weitem am häufigsten vorlagen (jeweils 34,4 % entsprechend je 11 Fällen). Die Einnahme von Stimulanzien wie (Meth‑)Amphetamin war am zweithäufigsten (18,8 % = 6 Fälle). Gar nicht vertreten waren die akute Einnahme von Sedativa oder Hypnotika und die Einnahme flüchtiger Lösungsmittel z. B. GHB oder GBL. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Nachweis dieser Substanzen innerhalb eines Blut- oder Urinscreenings nur maximal 12 h nach der Einnahme möglich ist [13]. Dies könnte maßgeblich zum Fehlen der Substanzgruppe innerhalb dieser Statistik beitragen.
Kritisch zu betrachten sind die Fälle (n = 21, entsprechend 19,8 % aller Fälle), in denen eine Aussage des Patienten oder eine medizinische Untersuchung zum Konsum verweigert wurde, wir aber teilweise klinisch den Verdacht auf eine Substanzintoxikation hatten. Zum Teil war die Exploration durch den Zustand des Patienten (fehlende Kooperation, erhöhte Agitiertheit und Aggression etc.) nicht möglich. Diese Fälle, zu denen keine Daten über aktuellen Konsum vorlagen oder erhoben werden konnten, enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Fälle von Substanzintoxikation, sodass die Häufigkeitsangaben in dieser Arbeit als konservativ (zu niedrig) einzuschätzen sind.
Bei vielen Patienten lag darüber hinaus Alkohol- und/oder Substanzkonsum in der Vergangenheit vor (Abb. 4). So gab es nur 39 Fälle, in denen kein Konsum in der Vorgeschichte dokumentiert wurde, 67 Fälle berichteten von regelmäßigem Substanzkonsum (Substanzabusus oder -abhängigkeit) in der Vorgeschichte. Etwa die Hälfte davon gab an, regelmäßig Alkohol konsumiert zu haben (34 Fälle) und etwas über ein Drittel konsumierte regelmäßig Cannabis (27 Fälle). Hinsichtlich anderer Substanzen gaben fast 3‑mal so viele Patienten eine Vorgeschichte mit regelmäßigem Stimulanzienkonsum an (15 Fälle), wie die, die akut bei Behandlung damit intoxikiert waren. Viele der Patienten hatten während früherer Behandlungen an der Charité aufgrund ihres Konsums Diagnosen einer Substanzgebrauchsstörung erhalten – unter anderem auch Diagnosen des multiplen Substanzgebrauch (F19). Bei 30 der 67 Fälle (44,8 %) mit positiver Substanzvorgeschichte wurde mehr als eine Substanz nachgewiesen oder benannt. Zwar sind die Angaben zu Mengen und Häufigkeit des vergangenen Konsums generell zu grob oder lückenhaft dokumentiert, um damit weitere statistische Auswertungen durchzuführen, allerdings lässt sich anhand der ärztlichen Dokumentationen ableiten, dass der Gebrauch einer oder mehrerer Substanzen häufig mit psychotischen Symptombildern assoziiert war.

Bezug zur Gesamtzahl der Behandlungsfälle

Was die Gesamtzahl der Behandlungsfälle klinikweit betrifft, zeigt sich ein deutlich kleinerer Anteil akuter Intoxikationen (112 von insgesamt 1232 Fällen, entsprechend 9 % – wobei hier die o. g. Zahlen der Fälle mit Zwangsmaßnahme als Teilgröße enthalten sind).
Die Häufigkeit der F1-Diagnosen hingegen liegt mit 438 Fällen, in denen eine Substanzgebrauchsstörung als Haupt- und/oder Nebendiagnose kodiert wurde, klinikweit bei ca. einem Drittel (36 %).

Diskussion

Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie gelten sowohl in der Praxis als auch in der Forschung als persönlich sehr belastende Behandlungsmethode der letzten Wahl [15, 20]. In der Literatur besteht Einigkeit darüber, dass eine hohe Aggressionsbereitschaft sowie Diagnosen aus dem Bereich der organischen Störungen und/oder des schizophrenen Formenkreises mit der Durchführung von Zwangsmaßnahmen statistisch signifikant assoziiert sind [1, 10, 25]. Hinsichtlich des Zusammenhangs mit der Diagnose einer Substanzgebrauchsstörung findet sich eine heterogene Datenlage, in der Mehrheit wird jedoch kein Zusammenhang beschrieben. Während Walker und Kollegen (2019) in einer Metaanalyse unter Erwachsenen mit F1-Diagnose insgesamt sogar ein reduziertes Risiko für Zwangsmaßnahmen beschreiben [29], liegt bei ihrer Analyse von Jugendlichen mit F1-Diagnose hingegen ein erhöhtes Risiko vor [28]. Eine andere Arbeit aus der Schweiz differenziert nach Art der Substanz und findet bei Alkoholabhängigkeit (bei Frauen) ein erhöhtes, bei sonstigen Substanzen hingegen ein erniedrigtes Risiko [5].
Im Rahmen der psychiatrischen Stationen der Charité Berlin Campus Mitte war der Einsatz einer oder mehrerer Zwangsmaßnahmen bei Patienten mit einer Diagnose aus dem Bereich der schizophrenen und sonstigen psychotischen Störungen (F2) mit 52 Fällen (49 %) am häufigsten vertreten. Die zweithäufigste Diagnosegruppe war die Gruppe der Substanzgebrauchsstörungen (F1) mit 36 Fällen (34 %) – oft in Form einer Komorbidität. Der Anteil an Patienten mit F1-Diagnose fällt im Vergleich zu anderen Studien aus dem europäischen Raum relativ hoch aus: So wurden in einer groß angelegten Studie im Zentrum für Psychiatrie in Südwürttemberg, einer im ländlichen Bereich gelegenen Einrichtung, alle Zwangsmaßnahmen des Jahres 2007 dokumentiert. Aus den insgesamt 576 Fällen, in denen eine Zwangsmaßnahme eingesetzt wurde, hatten dort nur 2,6 % eine Substanzgebrauchsstörung [10]. Im Bericht von Adorjan und Kollegen, in dem deutschlandweit Daten von 8 Kliniken ausgewertet wurden, darunter auch Universitätskliniken [1], wiesen wiederum prozentual 28 % der betroffenen Patienten eine Substanzgebrauchsstörung auf.
Die Prävalenzen variieren also deutlich – hierzu sind unterschiedliche Gründe denkbar. Zum einen ist der Substanzkonsum in Berlin höher als im bundesdeutschen Durchschnitt und Berlin gilt als Metropole, die für ihre Feierkultur und entsprechenden Substanzgebrauch bekannt ist. Innerhalb der Großstadt ist eine erhöhte Präsenz und Verfügbarkeit von Substanzen sowie die Entwicklung von Subkulturen und Drogenszenen im Vergleich zu ländlicheren Gegenden beschrieben [2, 16], was sich aus o. g. Gründen vermutlich auch in den Zwangsmaßnahmen und deren Ursachen widerspiegelt. Während die akute Intoxikation von Alkohol sowie Cannabis in unserer Stichprobe besonders relevant war, hatte auch ein Großteil der Patienten in ihrer Vorgeschichte Substanzen eingenommen (darunter Kokain, Halluzinogene und Stimulanzien). Dabei lagen die jeweiligen Prävalenzen pro Substanzgruppe weit über dem Durchschnitt innerhalb der deutschen Population: In einer epidemiologischen Studie gaben z. B. 0,6 % der deutschen Allgemeinbevölkerung an, in den letzten 12 Monaten Kokain eingenommen zu haben. Die Lebenszeitprävalenz der repräsentativen Stichprobe lag bei 2,5 % [17]. Innerhalb unserer vorliegenden psychiatrischen (selektiven) Stichprobe gaben demgegenüber 7,5 % der Fälle an, Kokain konsumiert zu haben oder erhielten im Vorfeld eine Diagnose aus dem Bereich (F14.xx). Hingegen wurde nur bei 1 % der Gesamtzahl der Behandlungsfälle eine solche Diagnose dokumentiert. Diese Gegenüberstellung kann jedoch nur als Orientierung dienen, da die Zwangsbehandlungsfälle umfassender analysiert wurden (händische Durchsicht der Verlaufsdokumentationen, Arztbriefe, sonstiger Dokumentationen) als durch die maschinelle Auswertung der Behandlungsdaten für die Gesamtzahl der Fälle, unter denen sich ggf. Fälle befinden, bei denen z. B. ein probatorischer Kokainkonsum in der Vorgeschichte angegeben, jedoch nicht als Diagnose erfasst wurde (Prävalenz vs. Diagnose).
Überdies werden die oben berichteten Prävalenzschwankungen der Zwangsmaßnahmen auch durch die klinische Schwerpunktsetzung der jeweiligen Krankenhäuser sowie durch das Dokumentationsverhalten der Mitarbeiter beeinflusst.
Es muss bei der Diagnosenverteilung unter Zwangsmaßnahmefällen jedoch auf die limitierte Aussagekraft hingewiesen werden, da der Anteil von F1-Diagnosen in der Gesamtzahl der Behandlungsfälle in den meisten psychiatrischen Versorgungskliniken zu den häufigsten Diagnosen zählt. Dies ist auch in unserer Klinik der Fall (zweithäufigste Diagnose nach F3-Diagnosen) und die Zahl der F1 als Haupt- und/oder Nebendiagnose ist an sich häufig zu finden (36 % aller Behandlungsfälle). Noch aussagekräftiger scheint das gehäufte Auftreten akuter Intoxikationen im Zusammenhang mit Zwangsbehandlungen zu sein, welches unter den Zwangsbehandlungsfällen deutlich höher liegt als in der Gesamtzahl der klinikweiten Behandlungsfälle (28 % vs. 9 %).
Bemerkenswert ist hierbei der hohe Anteil an Cannabisintoxikationen unter den von Zwangsmaßnahmen betroffenen Patienten, da Cannabiskonsum unter psychisch gesunden Probanden eher zu einer Verringerung der Aggressivität führt, im Gegensatz zu Alkoholkonsum, bei dem eine erhöhte Aggressivität zu beobachten ist [8]. Denkbar ist bei den vorliegenden Ergebnissen, dass der hohe Anteil von Patienten mit Diagnosen aus dem schizophrenen Formenkreis die prominente Rolle von Cannabis in der Gruppe der substanzkonsumassoziierten Zwangsmaßnahmen erklärt, da bei dieser Personengruppe ein Cannabiskonsum zu einer Verstärkung der psychotischen Symptomatik führen kann [9], was wiederum in erhöhter Aggressivität und dadurch bedingter Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen münden könnte. Inwieweit synthetische Cannabinoide, die oftmals viel potenter sind als herkömmliche Cannabisprodukte, diesbezüglich eine Rolle spielen, lässt sich durch die vorliegenden Daten nicht beantworten, da die Erfassung solcher Substanzen zu unscharf ist: Diese Substanzen obliegen den Angaben in der Anamnese oder sonstigen Hinweisen (Fremdanamnese, Identifizierung durch beschriftete Tütchen etc.), da sie nur in seltenen Fällen durch herkömmliche Screeninginstrumente detektiert werden [3]. Des Weiteren kann ein Teil der Zwangsmaßnahmen (insbesondere die, die nicht am Aufnahmetag stattfanden, sondern in den Folgetagen) möglicherweise auch durch den Wegfall des Substanzkonsums erklärt werden im Sinne von Craving und damit verbundener Steigerung der Aggressivität.
Ein limitierender Aspekt der vorliegenden Arbeit ist, dass lediglich eine Assoziation von Substanzkonsum und Zwangsmaßnahmen dargestellt ist – ein kausaler Zusammenhang ist damit nicht direkt nachweisbar. Zudem ist die Stichprobengröße zwar ausreichend für eine veranschaulichende deskriptive Darstellung der Ergebnisse, nicht aber für eine Analyse der Daten anhand statistischer Verfahren. Da es sich um eine retrospektive Auswertung handelt, konnten nur die ohnehin dokumentierten Basisparameter berücksichtigt werden. Zukünftige Studien mit prospektivem Design und größerer Stichprobe könnten hierzu verlässlichere Aussagen treffen. Zudem ist die Aussagekraft eines Hauptparameters der vorliegenden Arbeit (vorliegen einer F1-Diagnose) aus oben beschriebenen Gründen eingeschränkt. Bei dem Vergleich zwischen Zwangsbehandlungsfällen und der Gesamtzahl der Behandlungsfälle ist zu beachten, dass die Zwangsbehandlungsfälle eine Teilgröße der Gesamtzahl der Fälle sind. Letztlich untersucht die vorliegende Arbeit auch nur die Fälle einer einzelnen Klinik. Regionale Unterschiede und eine unterschiedliche thematische Ausrichtung bleiben hierdurch unberücksichtigt.
Zusammenfassend haben wir Hinweise auf einen Zusammenhang von Zwangsmaßnahmen mit Substanzkonsum, insbesondere mit akuten Intoxikationen gefunden, wobei Alkohol und Cannabis dominieren. Allerdings muss diese prominente Rolle ins Verhältnis zu den ohnehin hohen Prävalenzen dieser beiden Substanzen in der Allgemeinbevölkerung gesetzt werden. In Relation zur Prävalenz kommt daher auch den Stimulanzien/Kokain proportional eine hohe Bedeutung zu. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass die Minimierungsabsichten von Zwangsmaßnahmen selbst bei voller Ausschöpfung vermutlich nicht ausreichen, um die intoxikationsbedingten Zwangsmaßnahmen gänzlich vermeiden zu können [6, 7, 18]. Indes ist bei dem hohen Anteil von Intoxikationen eine Erweiterung des Fokus zwangspräventiver Interventionen auf den Bereich Substanzkonsum sinnvoll und sollte Gegenstand weiterer Minimierungsbemühungen sein. Zudem sollte sich der Aspekt prominent in der Information und Psychoedukation der betroffenen Patientenklientel wiederfinden. Insbesondere bei psychiatrischen Patienten mit F2-Diagnose zeigen sich im klinischen Alltag häufig Bagatellisierungstendenzen gegenüber einem subjektiv „beruhigenden Effekt“ von Cannabis. Wenngleich dies bei gesunden Probanden tatsächlich beschrieben ist, weisen die vorliegenden Daten darauf hin, dass Cannabisintoxikationen bei Vorerkrankten bezüglich Zwangsmaßnahmen eine negative Rolle zukommen könnte.

Fazit für die Praxis

Der Zusammenhang von Intoxikationen und Substanzgebrauchsstörungen mit dem Einsatz von Zwangsmaßnahmen verdeutlicht die Wichtigkeit dieses Aspekts in der Psychoedukation der entsprechenden Patientenklientel – insbesondere im Hinblick auf den hohen Anteil der Cannabisintoxikationen unter den oft komorbid psychotisch betroffenen Fällen und der häufig beobachteten Bagatellisierungstendenz unter psychisch erkrankten Patienten.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

F. Betzler, A. Brandt, A. Heinz und H. Walter geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Es handelt sich um eine retrospektive, anonyme Analyse von Behandlungsdaten. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

Unsere Produktempfehlungen

Der Nervenarzt

Print-Titel

Aktuelles Fachwissen aus Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und PsychosomatikThemenschwerpunkt mit praxisnahen BeiträgenCME-Fortbildung in jedem Heft 12 Hefte pro Jahr Normalpreis 344,70 € We ...

e.Med Interdisziplinär

Kombi-Abonnement

Für Ihren Erfolg in Klinik und Praxis - Die beste Hilfe in Ihrem Arbeitsalltag

Mit e.Med Interdisziplinär erhalten Sie Zugang zu allen CME-Fortbildungen und Fachzeitschriften auf SpringerMedizin.de.

e.Dent – Das Online-Abo der Zahnmedizin

Online-Abonnement

Mit e.Dent erhalten Sie Zugang zu allen zahnmedizinischen Fortbildungen und unseren zahnmedizinischen und ausgesuchten medizinischen Zeitschriften.

Weitere Produktempfehlungen anzeigen
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Adorjan K, Steinert T, Flammer E et al (2017) Coercive measures in German hospitals for psychiatry and psychotherapy : a pilot study by the DGPPN to evaluate a uniform assessment instrument. Nervenarzt 88:802–810CrossRef Adorjan K, Steinert T, Flammer E et al (2017) Coercive measures in German hospitals for psychiatry and psychotherapy : a pilot study by the DGPPN to evaluate a uniform assessment instrument. Nervenarzt 88:802–810CrossRef
2.
Zurück zum Zitat Betzler F, Ernst F, Helbig J et al (2019) Substance use and prevention programs in Berlin’s party scene: results of the SuPrA-study. Eur Addict Res 25:283–292CrossRef Betzler F, Ernst F, Helbig J et al (2019) Substance use and prevention programs in Berlin’s party scene: results of the SuPrA-study. Eur Addict Res 25:283–292CrossRef
3.
Zurück zum Zitat Betzler F, Heinz A, Kohler S (2016) Synthetic drugs – an overview of important and newly emerging substances. Fortschr Neurol Psychiatr 84:690–698CrossRef Betzler F, Heinz A, Kohler S (2016) Synthetic drugs – an overview of important and newly emerging substances. Fortschr Neurol Psychiatr 84:690–698CrossRef
4.
Zurück zum Zitat Bverfg (2018) Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018, – 2 BvR 309/15 -, Rn. 1–131. Bverfg (2018) Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018, – 2 BvR 309/15 -, Rn. 1–131.
5.
Zurück zum Zitat Christen L, Christen S (2005) Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken der Schweiz. Gesundheitsobservatorium S, Neuchâtel Christen L, Christen S (2005) Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken der Schweiz. Gesundheitsobservatorium S, Neuchâtel
6.
Zurück zum Zitat Cibis ML, Wackerhagen C, Muller S et al (2017) Comparison of aggressive behavior, compulsory medication and absconding behavior between open and closed door policy in an acute psychiatric ward. Psychiatr Prax 44:141–147PubMed Cibis ML, Wackerhagen C, Muller S et al (2017) Comparison of aggressive behavior, compulsory medication and absconding behavior between open and closed door policy in an acute psychiatric ward. Psychiatr Prax 44:141–147PubMed
7.
Zurück zum Zitat Czernin K, Bermpohl F, Heinz A et al (2020) Effects of the psychiatric care concept „Weddinger Modell“ on mechanical coercive measures. Psychiatr Prax 47:242–248CrossRef Czernin K, Bermpohl F, Heinz A et al (2020) Effects of the psychiatric care concept „Weddinger Modell“ on mechanical coercive measures. Psychiatr Prax 47:242–248CrossRef
8.
Zurück zum Zitat De Sousa Fernandes Perna EB, Theunissen EL, Kuypers KP et al (2016) Subjective aggression during alcohol and cannabis intoxication before and after aggression exposure. Psychopharmacology 233:3331–3340CrossRef De Sousa Fernandes Perna EB, Theunissen EL, Kuypers KP et al (2016) Subjective aggression during alcohol and cannabis intoxication before and after aggression exposure. Psychopharmacology 233:3331–3340CrossRef
9.
Zurück zum Zitat Degenhardt L, Saha S, Lim CCW et al (2018) The associations between psychotic experiences and substance use and substance use disorders: findings from the world health organization world mental health surveys. Addiction 113:924–934CrossRef Degenhardt L, Saha S, Lim CCW et al (2018) The associations between psychotic experiences and substance use and substance use disorders: findings from the world health organization world mental health surveys. Addiction 113:924–934CrossRef
10.
Zurück zum Zitat Flammer E, Steinert T, Eisele F et al (2013) Who is subjected to coercive measures as a psychiatric inpatient? A multi-level analysis. Clin Pract Epidemiol Ment Health 9:110–119CrossRef Flammer E, Steinert T, Eisele F et al (2013) Who is subjected to coercive measures as a psychiatric inpatient? A multi-level analysis. Clin Pract Epidemiol Ment Health 9:110–119CrossRef
12.
Zurück zum Zitat Ghossoub E, Adib SM, Maalouf FT et al (2019) Association between substance use disorders and self-and other-directed aggression: an integrated model approach. Aggr Behav 45:652–661CrossRef Ghossoub E, Adib SM, Maalouf FT et al (2019) Association between substance use disorders and self-and other-directed aggression: an integrated model approach. Aggr Behav 45:652–661CrossRef
13.
Zurück zum Zitat Hagenbuch F (2016) GBL/GHB – noch der neue Kick? Das Wichtigste für die Praxis im Überblick. Landesärztekammer Baden-Württemberg, Hagenbuch F (2016) GBL/GHB – noch der neue Kick? Das Wichtigste für die Praxis im Überblick. Landesärztekammer Baden-Württemberg,
14.
Zurück zum Zitat Hirsch S, Steinert T (2019) Measures to avoid coercion in psychiatry and their efficacy. Dtsch Arztebl Int 116:336–343PubMedPubMedCentral Hirsch S, Steinert T (2019) Measures to avoid coercion in psychiatry and their efficacy. Dtsch Arztebl Int 116:336–343PubMedPubMedCentral
15.
Zurück zum Zitat Kersting XK, Hirsch S, Steinert T (2019) Physical harm and death in the context of coercive measures in psychiatric patients: a systematic review. Front Psychiatry 10:400CrossRef Kersting XK, Hirsch S, Steinert T (2019) Physical harm and death in the context of coercive measures in psychiatric patients: a systematic review. Front Psychiatry 10:400CrossRef
16.
Zurück zum Zitat Kraus L, Pabst A, Gomes De Matos E et al (2014) Epidemiologischer Suchtsurvey 2012 – Repräsentativerhebung zum Gebrauch und Missbrauch psychoaktiver Substanzen bei Jugendlichen und Erwachsenen in Berlin – einschließlich Kurzbericht und Tabellenband. IFT – Institut für Therapieforschung, München Kraus L, Pabst A, Gomes De Matos E et al (2014) Epidemiologischer Suchtsurvey 2012 – Repräsentativerhebung zum Gebrauch und Missbrauch psychoaktiver Substanzen bei Jugendlichen und Erwachsenen in Berlin – einschließlich Kurzbericht und Tabellenband. IFT – Institut für Therapieforschung, München
17.
Zurück zum Zitat Kraus L, Pfeiffer-Gerschel T, Pabst A (2008) Cannabis und andere illegale Drogen: Prävalenz, Konsummuster und Trends. Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurveys 2006. Sucht 54:16–25CrossRef Kraus L, Pfeiffer-Gerschel T, Pabst A (2008) Cannabis und andere illegale Drogen: Prävalenz, Konsummuster und Trends. Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurveys 2006. Sucht 54:16–25CrossRef
18.
Zurück zum Zitat Lang UE, Walter M, Borgwardt S et al (2016) Über die Reduktion von Zwangsmaßnahmen durch eine „offene Türpolitik. Psychiat Prax 43:299–301CrossRef Lang UE, Walter M, Borgwardt S et al (2016) Über die Reduktion von Zwangsmaßnahmen durch eine „offene Türpolitik. Psychiat Prax 43:299–301CrossRef
19.
Zurück zum Zitat Mahler L, Mielau J, Heinz A et al (2019) Same, same but different: how the interplay of legal procedures and structural factors can influence the use of coercion. Front Psychiatry 10:249CrossRef Mahler L, Mielau J, Heinz A et al (2019) Same, same but different: how the interplay of legal procedures and structural factors can influence the use of coercion. Front Psychiatry 10:249CrossRef
20.
Zurück zum Zitat Mielau J, Altunbay J, Gallinat J et al (2016) Subjective experience of coercion in psychiatric care: a study comparing the attitudes of patients and healthy volunteers towards coercive methods and their justification. Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci 266:337–347CrossRef Mielau J, Altunbay J, Gallinat J et al (2016) Subjective experience of coercion in psychiatric care: a study comparing the attitudes of patients and healthy volunteers towards coercive methods and their justification. Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci 266:337–347CrossRef
21.
Zurück zum Zitat Mielau J, Altunbay J, Heinz A et al (2017) Coercive interventions in psychiatry: prevention and patients’ preferences. Psychiatr Prax 44:316–322CrossRef Mielau J, Altunbay J, Heinz A et al (2017) Coercive interventions in psychiatry: prevention and patients’ preferences. Psychiatr Prax 44:316–322CrossRef
22.
Zurück zum Zitat Mielau J, Altunbay J, Lehmann A et al (2018) The influence of coercive measures on patients’ stances towards psychiatric institutions. Int J Psychiatry Clin Pract 22:115–122CrossRef Mielau J, Altunbay J, Lehmann A et al (2018) The influence of coercive measures on patients’ stances towards psychiatric institutions. Int J Psychiatry Clin Pract 22:115–122CrossRef
23.
Zurück zum Zitat Nienaber A, Heinz A, Rapp MA et al (2018) Influence of staffing levels on conflicts in inpatient psychiatric care. Nervenarzt 89:821–827CrossRef Nienaber A, Heinz A, Rapp MA et al (2018) Influence of staffing levels on conflicts in inpatient psychiatric care. Nervenarzt 89:821–827CrossRef
24.
Zurück zum Zitat Schneeberger AR, Kowalinski E, Frohlich D et al (2017) Aggression and violence in psychiatric hospitals with and without open door policies: a 15-year naturalistic observational study. J Psychiatr Res 95:189–195CrossRef Schneeberger AR, Kowalinski E, Frohlich D et al (2017) Aggression and violence in psychiatric hospitals with and without open door policies: a 15-year naturalistic observational study. J Psychiatr Res 95:189–195CrossRef
25.
Zurück zum Zitat Steinert T, Martin V, Baur M et al (2007) Diagnosis-related frequency of compulsory measures in 10 German psychiatric hospitals and correlates with hospital characteristics. Soc Psychiatry Psychiatr Epidemiol 42:140–145CrossRef Steinert T, Martin V, Baur M et al (2007) Diagnosis-related frequency of compulsory measures in 10 German psychiatric hospitals and correlates with hospital characteristics. Soc Psychiatry Psychiatr Epidemiol 42:140–145CrossRef
26.
Zurück zum Zitat Tränkner S, Betzler F (2020) Club drug use around the world – a systematic review. In prep Tränkner S, Betzler F (2020) Club drug use around the world – a systematic review. In prep
27.
Zurück zum Zitat Von Haebler D, Montag C (2019) Selbstbestimmung mit Nebenwirkungen: Erfahrungen und Desiderate für eine zwangsarme Psychiatrie. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 13:22–35CrossRef Von Haebler D, Montag C (2019) Selbstbestimmung mit Nebenwirkungen: Erfahrungen und Desiderate für eine zwangsarme Psychiatrie. Forens Psychiatr Psychol Kriminol 13:22–35CrossRef
28.
Zurück zum Zitat Walker S, Barnett P, Srinivasan R et al (2021) Clinical and social factors associated with involuntary psychiatric hospitalisation in children and adolescents: a systematic review, meta-analysis, and narrative synthesis. Lancet Child Adolesc Health. https://doi.org/10.1016/S2352-4642(21)00089-4 Walker S, Barnett P, Srinivasan R et al (2021) Clinical and social factors associated with involuntary psychiatric hospitalisation in children and adolescents: a systematic review, meta-analysis, and narrative synthesis. Lancet Child Adolesc Health. https://​doi.​org/​10.​1016/​S2352-4642(21)00089-4
29.
Zurück zum Zitat Walker S, Mackay E, Barnett P et al (2019) Clinical and social factors associated with increased risk for involuntary psychiatric hospitalisation: a systematic review, meta-analysis, and narrative synthesis. Lancet Psychiatry 6:1039–1053CrossRef Walker S, Mackay E, Barnett P et al (2019) Clinical and social factors associated with increased risk for involuntary psychiatric hospitalisation: a systematic review, meta-analysis, and narrative synthesis. Lancet Psychiatry 6:1039–1053CrossRef
30.
Zurück zum Zitat Wullschleger A, Vandamme A, Ried J et al (2019) Standardized Debriefing of Coercive Measures on Psychiatric Acute Wards: A Pilot Study. Psychiatr Prax 46:128–134CrossRef Wullschleger A, Vandamme A, Ried J et al (2019) Standardized Debriefing of Coercive Measures on Psychiatric Acute Wards: A Pilot Study. Psychiatr Prax 46:128–134CrossRef
Metadaten
Titel
Zusammenhang zwischen Substanzkonsum und Zwangsmaßnahmen auf psychiatrischen Stationen
verfasst von
Dr. med. Felix Betzler
Ariadne Brandt
Andreas Heinz
Henrik Walter
Publikationsdatum
07.09.2021
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Intoxikationen
Erschienen in
Der Nervenarzt / Ausgabe 5/2022
Print ISSN: 0028-2804
Elektronische ISSN: 1433-0407
DOI
https://doi.org/10.1007/s00115-021-01181-2

Weitere Artikel der Ausgabe 5/2022

Der Nervenarzt 5/2022 Zur Ausgabe

Demenzkranke durch Antipsychotika vielfach gefährdet

23.04.2024 Demenz Nachrichten

Wenn Demenzkranke aufgrund von Symptomen wie Agitation oder Aggressivität mit Antipsychotika behandelt werden, sind damit offenbar noch mehr Risiken verbunden als bislang angenommen.

Weniger postpartale Depressionen nach Esketamin-Einmalgabe

Bislang gibt es kein Medikament zur Prävention von Wochenbettdepressionen. Das Injektionsanästhetikum Esketamin könnte womöglich diese Lücke füllen.

„Psychotherapie ist auch bei sehr alten Menschen hochwirksam!“

22.04.2024 DGIM 2024 Kongressbericht

Die Kombination aus Medikamenten und Psychotherapie gilt als effektivster Ansatz bei Depressionen. Das ist bei betagten Menschen nicht anders, trotz Besonderheiten.

Auf diese Krankheiten bei Geflüchteten sollten Sie vorbereitet sein

22.04.2024 DGIM 2024 Nachrichten

Um Menschen nach der Flucht aus einem Krisengebiet bestmöglich medizinisch betreuen zu können, ist es gut zu wissen, welche Erkrankungen im jeweiligen Herkunftsland häufig sind. Dabei hilft eine Internetseite der CDC (Centers for Disease Control and Prevention).

Update Psychiatrie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.