Erschienen in:
01.08.2009 | Kasuistiken
Liegezeiteingrenzung anhand postmortaler Verletzungen
verfasst von:
Prof. Dr. M.A. Verhoff, M. Heyne, K. Kreutz, F. Ramsthaler
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2009
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Zusammenfassung
Ein einzelnes Schädelfragment wurde von einem spielenden Kind aufgefunden. Die Ermittlungen ergaben eine mögliche Verbringung von einem Friedhof im Rahmen eines Erdaushubs vor 4 bis 5 Jahren. Die Dekompositionszeichen an dem Schädelfragment waren nicht geeignet, mit hinreichender Sicherheit ein forensisch relevantes postmortales Intervall (FRPMI) auszuschließen. Das Knochenfragment wies jedoch allseits Zeichen von postmortalen Verletzungen auf, die sehr stark an Bergungsartefakte durch einen Bagger erinnerten. Nach den makroskopischen und stereomikroskopischen Untersuchungen musste zwischen der Entstehung der postmortalen Verletzungen und dem Auffinden ein weiteres Zeitintervall im Erdlager vergangen sein. Diese Untersuchungsergebnisse stützten die Hypothese der Ermittlungen, und das postmortale Intervall konnte auf eine Dauer zwischen 51 und 59 Jahren eingegrenzt werden.