Erschienen in:
01.09.2011 | Originalien und Übersichten
MRSA in Blutkulturen in Frankfurter Krankenhäusern 2010
Ergebnisse der Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz und Vorschläge zu ihrer Verbesserung
verfasst von:
PD. Dr. U. Heudorf, U. Otto, R. Gottschalk
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 9-10/2011
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Zusammenfassung
Seit dem 01.07.2009 sind MRSA-Nachweise in Blut- und Liquorkulturen gemäß Labormeldepflichtverordnung nach § 7 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Mit der Ausweitung der Meldepflicht war die Erwartung verbunden, dass die nach dem Infektionsschutzgesetz vorhandenen Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, nosokomiale Infektionen zu verhüten und zu bekämpfen, gestärkt werden; insbesondere kann die infektionshygienische Überwachung zielgerichteter erfolgen (Bundesratsdrucksache 299/09). Gemäß Falldefinition sind nicht nur MRSA-Nachweise zu melden, sondern auch weitere klinische Daten, wie zum Beispiel Sepsis, Fieber, Fremdkörper etc., zu ermitteln. Anhand der dem Frankfurter Gesundheitsamt bekannt gewordenen Meldedaten aus den Frankfurter Krankenhäusern des Jahres 2010 wurde überprüft, inwieweit die Meldepflicht diesen Erwartungen tatsächlich gerecht wird. Im Jahre 2010 wurden dem Amt 58 MRSA-Nachweise in Blutkulturen aus Frankfurter Kliniken bekannt, 10 davon waren nicht an das für die Klinik zuständige Gesundheitsamt, sondern fälschlicherweise an andere Gesundheitsämter gemeldet worden, die für den Wohnort der Patienten zuständig waren. Bezogen auf die Pflegetage in den 17 Frankfurter Krankenhäusern ergibt sich hieraus eine MRSA-Rate von 0,0360/1000 Pflegetage (Spannweite 0 bis 0,109/1000 Pflegetage). Die meisten Infektionen wurden aus den großen Krankenhäusern gemeldet (>100.000 Patiententage), die höchste Inzidenz (0,0416/1000 Patiententage) wurde aus den kleinen Kliniken (<50.000 Patiententage) berichtet. 13 (22,4%) der Blutkulturen wurden bereits am Aufnahmetag abgenommen; es handelte sich dabei um mitgebrachte Fälle. 90% der Patienten mit MRSA-positiven Blutkulturen hatten Fieber, 80% ein septisches Krankheitsbild und 34% eine Pneumonie. Fremdkörper (zentrale Venenkatheter, PEG etc.) waren bei 60% dieser Patienten vermerkt. Im Rahmen des MRE-Netzes Rhein-Main wurden weitere Parameter zum Screening, zur MRSA-Risikobewertung und zum Hygienemanagement erfragt. 32 (55%) der Patienten waren am Aufnahmetag als MRSA-Risikopatient eingestuft worden, zumeist wegen Krankenhausaufenthalt (71%) und Antibiotikatherapie (52%) in der Anamnese. Bei 53% der Patienten wurde ein Aufnahmescreening durchgeführt und die Patienten isoliert mit der Folge, dass signifikant weniger Kontaktpatienten untersucht und/oder isoliert werden mussten. Schlussfolgerung: Um eine Verbesserung der Surveillance nosokomialer Infektionen sowie der Infektionsüberwachung zu erreichen, sollen die Laboratorien intensiv darauf hingewiesen werden, dass die Meldung gegenüber „dem für den Einsender zuständige(n) Gesundheitsamt erfolgen“ muss. Nur so ist es möglich, epidemiologisch nutzbare Surveillance-Daten zu erhalten. Außerdem sollten Angaben zum Hygienemanagement (Screening, Isolierung, Risikoeinstufung) pflichtgemäß erhoben werden. Dann eignen sich die Daten als Indikator für den Erfolg von Präventionsbemühungen gegen die Weiterverbreitung von MRSA.