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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 9-10/2011

01.09.2011 | Originalien und Übersichten

MRSA in Blutkulturen in Frankfurter Krankenhäusern 2010

Ergebnisse der Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz und Vorschläge zu ihrer Verbesserung

verfasst von: PD. Dr. U. Heudorf, U. Otto, R. Gottschalk

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 9-10/2011

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Zusammenfassung

Seit dem 01.07.2009 sind MRSA-Nachweise in Blut- und Liquorkulturen gemäß Labormeldepflichtverordnung nach § 7 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Mit der Ausweitung der Meldepflicht war die Erwartung verbunden, dass die nach dem Infektionsschutzgesetz vorhandenen Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, nosokomiale Infektionen zu verhüten und zu bekämpfen, gestärkt werden; insbesondere kann die infektionshygienische Überwachung zielgerichteter erfolgen (Bundesratsdrucksache 299/09). Gemäß Falldefinition sind nicht nur MRSA-Nachweise zu melden, sondern auch weitere klinische Daten, wie zum Beispiel Sepsis, Fieber, Fremdkörper etc., zu ermitteln. Anhand der dem Frankfurter Gesundheitsamt bekannt gewordenen Meldedaten aus den Frankfurter Krankenhäusern des Jahres 2010 wurde überprüft, inwieweit die Meldepflicht diesen Erwartungen tatsächlich gerecht wird. Im Jahre 2010 wurden dem Amt 58 MRSA-Nachweise in Blutkulturen aus Frankfurter Kliniken bekannt, 10 davon waren nicht an das für die Klinik zuständige Gesundheitsamt, sondern fälschlicherweise an andere Gesundheitsämter gemeldet worden, die für den Wohnort der Patienten zuständig waren. Bezogen auf die Pflegetage in den 17 Frankfurter Krankenhäusern ergibt sich hieraus eine MRSA-Rate von 0,0360/1000 Pflegetage (Spannweite 0 bis 0,109/1000 Pflegetage). Die meisten Infektionen wurden aus den großen Krankenhäusern gemeldet (>100.000 Patiententage), die höchste Inzidenz (0,0416/1000 Patiententage) wurde aus den kleinen Kliniken (<50.000 Patiententage) berichtet. 13 (22,4%) der Blutkulturen wurden bereits am Aufnahmetag abgenommen; es handelte sich dabei um mitgebrachte Fälle. 90% der Patienten mit MRSA-positiven Blutkulturen hatten Fieber, 80% ein septisches Krankheitsbild und 34% eine Pneumonie. Fremdkörper (zentrale Venenkatheter, PEG etc.) waren bei 60% dieser Patienten vermerkt. Im Rahmen des MRE-Netzes Rhein-Main wurden weitere Parameter zum Screening, zur MRSA-Risikobewertung und zum Hygienemanagement erfragt. 32 (55%) der Patienten waren am Aufnahmetag als MRSA-Risikopatient eingestuft worden, zumeist wegen Krankenhausaufenthalt (71%) und Antibiotikatherapie (52%) in der Anamnese. Bei 53% der Patienten wurde ein Aufnahmescreening durchgeführt und die Patienten isoliert mit der Folge, dass signifikant weniger Kontaktpatienten untersucht und/oder isoliert werden mussten. Schlussfolgerung: Um eine Verbesserung der Surveillance nosokomialer Infektionen sowie der Infektionsüberwachung zu erreichen, sollen die Laboratorien intensiv darauf hingewiesen werden, dass die Meldung gegenüber „dem für den Einsender zuständige(n) Gesundheitsamt erfolgen“ muss. Nur so ist es möglich, epidemiologisch nutzbare Surveillance-Daten zu erhalten. Außerdem sollten Angaben zum Hygienemanagement (Screening, Isolierung, Risikoeinstufung) pflichtgemäß erhoben werden. Dann eignen sich die Daten als Indikator für den Erfolg von Präventionsbemühungen gegen die Weiterverbreitung von MRSA.
Fußnoten
1
MRSA: Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus.
 
2
KISS: Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit: Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes an die epidemische Lage (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung – LabMeldAnpV) vom 03.04.2009 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit: Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes an die epidemische Lage (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung – LabMeldAnpV) vom 03.04.2009
2.
Zurück zum Zitat NN (2009) Einführung der Labormeldepflicht für den Nachweis von MRSA aus Blut oder Liquor zum 01. Juli 2009. Epidemiol Bull 2:252–254 NN (2009) Einführung der Labormeldepflicht für den Nachweis von MRSA aus Blut oder Liquor zum 01. Juli 2009. Epidemiol Bull 2:252–254
3.
Zurück zum Zitat Infektionsschutzgesetz (2000) Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz, Art. 1 IfSG Infektionsschutzgesetz). Bundesgesetzblatt Teil 1: 33, vom 25. Juli 2000 Infektionsschutzgesetz (2000) Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz, Art. 1 IfSG Infektionsschutzgesetz). Bundesgesetzblatt Teil 1: 33, vom 25. Juli 2000
4.
Zurück zum Zitat NN (2009) Falldefinition des Robert Koch-Instituts zur neuen MRSA-Meldepflicht gemäß der Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 IfSG an die epidemiologische Lage vom 26.05.2009. MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) in Blutkultur und Liquor. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 52:962–963CrossRef NN (2009) Falldefinition des Robert Koch-Instituts zur neuen MRSA-Meldepflicht gemäß der Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 IfSG an die epidemiologische Lage vom 26.05.2009. MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) in Blutkultur und Liquor. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 52:962–963CrossRef
5.
6.
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7.
Zurück zum Zitat KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2008) Kommentar zu den „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSA-Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Epidemiol Bull 42:363–364 KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2008) Kommentar zu den „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSA-Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Epidemiol Bull 42:363–364
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Zurück zum Zitat KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (1999) Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 42:954–958 (http://www.rki.de) KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (1999) Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 42:954–958 (http://​www.​rki.​de)
9.
Zurück zum Zitat KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2005) Infektionsprävention in Heimen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 48:1061–1080 (http://www.rki.de) KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2005) Infektionsprävention in Heimen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 48:1061–1080 (http://​www.​rki.​de)
10.
Zurück zum Zitat http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/mrsa-kiss/ http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/mrsa-kiss/
11.
Zurück zum Zitat Mielke M, Bölt U, Geffers C (2010) Basisdaten der stationären Krankenhausversorgung in Deutschland – nosokomiale Infektionen. Epidemiol Bull 36:359–361 Mielke M, Bölt U, Geffers C (2010) Basisdaten der stationären Krankenhausversorgung in Deutschland – nosokomiale Infektionen. Epidemiol Bull 36:359–361
12.
Zurück zum Zitat Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes an die epidemische Lage (Labormeldepflichtanpassungsverordnung – LabMeldAnpV). Bundesratsdrucksache 299/09 vom 03.04.2009 Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes an die epidemische Lage (Labormeldepflichtanpassungsverordnung – LabMeldAnpV). Bundesratsdrucksache 299/09 vom 03.04.2009
Metadaten
Titel
MRSA in Blutkulturen in Frankfurter Krankenhäusern 2010
Ergebnisse der Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz und Vorschläge zu ihrer Verbesserung
verfasst von
PD. Dr. U. Heudorf
U. Otto
R. Gottschalk
Publikationsdatum
01.09.2011
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 9-10/2011
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-011-1349-3

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