Erschienen in:
01.09.2011 | Leitthema
Zum Profil des Zahnarztes in Wissenschaft und Praxis
Die neue Approbationsordnung als Grundlage
verfasst von:
R. Hickel, P. Knüpper
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
|
Ausgabe 9-10/2011
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Der Beruf des Zahnarztes hat sich aufgrund der rasanten Fortschritte in der Forschung professionalisiert und umfangreich weiterentwickelt. Mit dem Zahnheilkundegesetz 1952 wurde der Zahnarzt als Freiberufler definiert. Die europäische Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen regelt die Anforderungen zur Ausübung des Berufs als Zahnarzt in der Europäischen Union. Zahnmedizin ist heute eine wissenschaftlich begründete medizinische Fachdisziplin, die ihre präventiven, diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten insbesondere in den letzten drei Jahrzehnten in allen Teilbereichen erheblich ausgebaut hat. Deren Anwendung erfolgt in der Praxis unter den vorhandenen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen. Bei der nun geplanten neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (AO-Z) soll im ersten Abschnitt (vier Semester) das Studium mit der medizinischen Approbationsordnung weitestgehend identisch sein. Die stärkere Orientierung an der Medizin ist sinnvoll, weil in Zukunft zunehmend mehr multimorbide Patienten in der Zahnarztpraxis zu versorgen sind und Kooperationen mit anderen Fachgebieten der Medizin häufiger werden. Neue Berufsbilder im Umfeld der Zahnmedizin werden sowohl oberhalb als auch unterhalb des Zahnarztlevels gefordert, aber auch in komplett neuen, nicht kurativen Bereichen diskutiert.