Erschienen in:
01.10.2006 | Medizinrecht
Genitalverstümmelung und Strafrecht
verfasst von:
RA D. Wüstenberg
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 10/2006
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Zusammenfassung
Einigen der in Deutschland lebenden Mädchen islamischer Religionszugehörigkeit droht die Genitalverstümmelung. Der Beitrag beschreibt die Arten und medizinischen Folgen der Genitalverstümmelung sowie ihre strafrechtliche Beurteilung. Die weibliche Genitalverstümmelung wird als gefährliche Körperverletzung gewertet, nicht als schwere. Die Einwilligung rechtfertigt den Eingriff nicht. Das Argument, der Islam rechtfertige den Eingriff, ist strafrechtlich ohne Belang. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit geht dem Recht auf Religionsausübungsfreiheit vor. Schließlich werden die gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit den Patientendaten aufgezeigt. Eine gesetzliche Meldepflicht fehlt noch.