Erschienen in:
01.08.2008 | Leitthema
Muskuloskelettale Gewebebanken
Rechtliche Grundlagen und Transplantatsicherheit
verfasst von:
PD Dr. A. Pruß, B.-D. Katthagen
Erschienen in:
Die Orthopädie
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Ausgabe 8/2008
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Zusammenfassung
Infolge der Regelungen des neuen Gewebegesetzes ist die Arbeit lokaler muskuloskelettaler Gewebebanken neu geordnet worden. Unter Beachtung der Anforderungen der §§ 20b, 20c und 21a AMG ist eine Fortführung dieser Gewebeeinrichtungen jedoch möglich. Mittelfristig ist die Ausbildung größerer regionaler muskuloskelettaler Banken zu erwarten. Die Hauptgefahr allogener muskuloskelettaler Gewebe liegt weiterhin in der potenziellen Übertragung klinisch relevanter Infektionserreger. Schwerpunkt der Tätigkeit von Gewebebanken ist daher die umfassende Qualitätssicherung bei Spenderauswahl und -testung sowie Gewebeentnahme, die sich an den Grundsätzen der Guten fachlichen Praxis orientiert. Herstellungs- und Präparationsverfahren sollten, wenn immer möglich, ein validiertes Inaktivierungsverfahren beinhalten.