Erschienen in:
19.04.2017 | Kasuistiken
Irritierende Ergebnisse einer DNA-Analyse aus Mischspuren
Wie viele Personen haben die Spur verursacht?
verfasst von:
Dr. D. von Máriássy, B. Bayer, K. Anslinger
Erschienen in:
Rechtsmedizin
|
Ausgabe 3/2017
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Eine der Voraussetzungen für die molekulargenetische Spurenuntersuchung bzw. die Erstellung von Identifizierungsmustern und Zuordnung von Personen zu Tatortspuren ist die Tatsache, dass die Erbinformationen in allen kernhaltigen Zellen einer Person gleich sind. Eine diesbezügliche Sonderstellung nehmen Personen ein, die eine allogene Stammzell- bzw. Knochenmarktransplantation erhalten haben. Alle vom Knochenmark neu gebildeten Zellen enthalten nicht mehr die Erbinformation des Empfängers, sondern die des Spenders. Alle übrigen Zellen zeigen jedoch immer noch die ursprünglichen Merkmale des Transplantatempfängers vor der Transplantation. Somit lassen sich für ein und dieselbe Person, je nachdem, welches Zellmaterial untersucht wird, unterschiedliche Identifizierungsmuster erstellen. Im Rahmen der Spurensicherung bei einem Sexualdelikt wurde von einer Person, die eine Knochenmarktransplantation erhalten hatte, u. a. auch ein Abrieb der Handinnenfläche gefertigt. Dieser Abrieb zeigte bei der Typisierung eine DNA-Merkmalmischung aus Empfänger- und Spendermerkmalen. Eine mögliche Erklärung hierfür könnten neue, aus Monozyten des Spenderknochenmarks gebildete Langerhans-Zellen liefern.