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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 9-10/2011

01.09.2011 | Originalien und Übersichten

Bericht zur Meldung nach § 8d Transplantationsgesetz (TPG) für das Jahr 2008

verfasst von: Dr. D. Schilling-Leiß, F. Bracone, M. Selbert, L. Reinmann, R.R. Tönjes

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 9-10/2011

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Zusammenfassung

Das Gewebegesetz ist in Deutschland am 1. August 2007 in Kraft getreten. In diesem Artikelgesetz wurden die EU-Richtlinien zur Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen in das Transplantationsgesetz (TPG) und Arzneimittelgesetz implementiert. Seitdem ist jede Gewebeeinrichtung verpflichtet, eine Dokumentation über ihre Tätigkeit zu führen und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) jährlich einen Bericht zu übermitteln. Hierin sollen Angaben zur Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingeführten und ausgeführten Gewebe gemacht werden. Das PEI hat hierzu einen TPG-Meldebogen im Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht. Die von den Gewebeeinrichtungen übermittelten Angaben wurden anonymisiert in einem Gesamtbericht zusammengestellt. Die Auswertung zeigt, dass viele Daten in sich nicht schlüssig sind, welches verschiedene Gründe haben kann. Um zukünftig eine höhere Konsistenz in Bezug auf die gemeldeten Daten zu erreichen, werden die Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldebogens ergänzt. Die erhobenen Daten sind bisher nicht geeignet, zuverlässige Aussagen über die Verfügbarkeit von Gewebe/Gewebezubereitungen in Deutschland zu treffen, sondern dienen als Anhaltspunkte.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. L 102, S 48–58 Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. L 102, S 48–58
Metadaten
Titel
Bericht zur Meldung nach § 8d Transplantationsgesetz (TPG) für das Jahr 2008
verfasst von
Dr. D. Schilling-Leiß
F. Bracone
M. Selbert
L. Reinmann
R.R. Tönjes
Publikationsdatum
01.09.2011
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 9-10/2011
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-011-1344-8

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