Erschienen in:
01.09.2011 | Originalien und Übersichten
Bericht zur Meldung nach § 8d Transplantationsgesetz (TPG) für das Jahr 2008
verfasst von:
Dr. D. Schilling-Leiß, F. Bracone, M. Selbert, L. Reinmann, R.R. Tönjes
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 9-10/2011
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Zusammenfassung
Das Gewebegesetz ist in Deutschland am 1. August 2007 in Kraft getreten. In diesem Artikelgesetz wurden die EU-Richtlinien zur Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen in das Transplantationsgesetz (TPG) und Arzneimittelgesetz implementiert. Seitdem ist jede Gewebeeinrichtung verpflichtet, eine Dokumentation über ihre Tätigkeit zu führen und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) jährlich einen Bericht zu übermitteln. Hierin sollen Angaben zur Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingeführten und ausgeführten Gewebe gemacht werden. Das PEI hat hierzu einen TPG-Meldebogen im Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht. Die von den Gewebeeinrichtungen übermittelten Angaben wurden anonymisiert in einem Gesamtbericht zusammengestellt. Die Auswertung zeigt, dass viele Daten in sich nicht schlüssig sind, welches verschiedene Gründe haben kann. Um zukünftig eine höhere Konsistenz in Bezug auf die gemeldeten Daten zu erreichen, werden die Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldebogens ergänzt. Die erhobenen Daten sind bisher nicht geeignet, zuverlässige Aussagen über die Verfügbarkeit von Gewebe/Gewebezubereitungen in Deutschland zu treffen, sondern dienen als Anhaltspunkte.