Erschienen in:
01.04.2014 | Leitthema
Verletzungen der Mittelgelenke
verfasst von:
Dr. T. Pillukat, M. Mühldorfer-Fodor, M. Schädel-Höpfner, J. Windolf, K.-J. Prommersberger
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 4/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Verletzungen des Fingermittelgelenks (proximales Interphalangealgelenk, PIP-Gelenk) sind häufig. Sie werden von Patienten und erstbehandelnden Ärzten häufig unterschätzt, was zu ungünstigen Ergebnissen führt. Basis der Behandlung sind eine sorgfältige klinische und radiologische Diagnostik sowie anatomische und biomechanische Kenntnisse des PIP-Gelenks.
Behandlung
Verletzungen der Kollateralbänder oder der palmaren Platte mit und ohne knöcherne Beteiligung werden bevorzugt nichtoperativ behandelt. Eine operative Behandlung ist großen dislozierten Fragmenten oder komplexen Instabilitäten vorbehalten. Bei knöchernen Ausrissen oder gedeckten Rupturen des Mittelzügels erfolgt in der Regel die Refixation, Naht oder Rekonstruktion. Die nichtoperative Behandlung beschränkt sich hier auf besondere Situationen wie geringfügig dislozierte knöcherne Ausrisse. Bei Basisfrakturen der Mittelphalanx haben die Beseitigung der Subluxation und die Wiederherstellung der Stabilität des Gelenks Priorität. Sind die Fragmente zu klein für eine Fixierung durch Standardimplantate, sind alternativ die Refixation der palmaren Platte, die Anlage eines dynamischen Fixateurs, die perkutane Aufstößelung oder die Transplantation eines Knochen-Knorpel-Transplantats vom Os hamatum möglich. Unabhängig vom Behandlungsregime wird eine frühzeitige Bewegungstherapie eingeleitet. Eine unzureichende Behandlung führt zu anhaltenden Schwellungen, Instabilitäten und Bewegungseinschränkung, die schwierig zu behandeln sind. Dazu tragen unnötig lange Ruhigstellung, Ruhigstellung in > 20° Beugung oder Transfixation mit Kirschner-Drähten bei.
Bei anhaltenden Einschränkungen ist die nichtoperative Behandlung mit Physiotherapie und Ergotherapie sowie Schienen Mittel der Wahl. Operativ behandelt durch Rekonstruktionen oder Rückzugsverfahren werden anhaltende Beug- und Streckkontrakturen (> 6 Monate), Knopfloch- und Schwanenhalsdeformitäten sowie Gelenkschäden.