Erschienen in:
01.01.2015 | Leitthema
Krankheit und Behinderung
Das ICF-Modell
verfasst von:
Prof. Dr. M. Linden
Erschienen in:
Der Nervenarzt
|
Ausgabe 1/2015
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Zusammenfassung
Eine Diagnose (z. B. nach ICD-10) erlaubt keine Aussage darüber, wie die Schwere der vorliegenden Gesundheitsbeeinträchtigung einzuschätzen ist, welche Therapie angezeigt ist oder welche Folgen die vorliegende Krankheit hat. Dies entscheidet sich über den funktionalen Gesundheitsstatus (z. B. in Anlehnung an die ICF), der über Funktionsstörungen, Fähigkeitsbeeinträchtigungen und Teilhabeeinschränkungen zu beschreiben ist. Ein Krankheitsstatus ist gemäß der Definition im Sozialgesetzbuch IX dann als Behinderung anzusehen, wenn eine chronische Erkrankung vorliegt (> 6 Monate), die zu Teilhabeeinschränkungen führt. Teilhabeeinschränkungen liegen dann vor, wenn die krankheitsbedingt eingeschränkten Fähigkeiten nicht mehr ermöglichen, die vom „Kontext“ geforderten Aktivitäten auszuüben, d. h. Rollenerwartungen zu erfüllen. Es gibt eine Reihe von Messinstrumenten zur Erfassung von Fähigkeiten. Speziell für psychische Störungen wurde das Mini-ICF-APP entwickelt. Ein Großteil der psychischen Erkrankungen sind Langzeiterkrankungen und gehen mit Teilhabestörungen einher. Sie sind daher als „psychische Behinderungen“ anzusehen und zu behandeln. Dies bedeutet, dass in der Betreuung von Menschen mit psychischen Störungen eine ganzheitliche bzw. sozialpsychiatrische Perspektive einzunehmen ist mit Therapieinterventionen auf der Ebene sowohl von Funktionsstörungen, Fähigkeitsbeeinträchtigungen und Kontextvariablen.