Skip to main content
Erschienen in: Der Pathologe 5/2017

09.08.2017 | Leichenschau | Schwerpunkt: Klinische Obduktionen

Obduktionen im Grenzbereich zwischen Pathologie und Rechtsmedizin

Vorschläge zur interdisziplinären Kooperation

verfasst von: Prof. Dr. T. Riepert

Erschienen in: Die Pathologie | Ausgabe 5/2017

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Rechtsmedizin und Pathologie haben viele Unterschiede, aber auch viele Gemeinsamkeiten, und fußen auf demselben Fundament. Im Folgenden werden die Besonderheiten der gerichtlichen Obduktion und ihre gesetzlichen Grundlagen dargestellt und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Fächern und zur Erhöhung der Obduktionsquote aufgezeigt. Dies würde der Rechtssicherheit, der klinischen Qualitätssicherung und der Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung aller Ärztinnen und Ärzte dienen.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat AWMF Leitlinie 054/001 der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (Leichenschau, Leichenöffnung) „Die rechtsmedizinische Leichenöffnung“ AWMF Leitlinie 054/001 der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (Leichenschau, Leichenöffnung) „Die rechtsmedizinische Leichenöffnung“
2.
Zurück zum Zitat AWMF Leitlinie 054/002 der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (Leichenschau, Leichenöffnung) „Regeln zur Durchführung ärztlichen Leichenschau“ AWMF Leitlinie 054/002 der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (Leichenschau, Leichenöffnung) „Regeln zur Durchführung ärztlichen Leichenschau“
3.
Zurück zum Zitat Breitmeier D (2014) Klinische Rechtsmedizin mal anders – Praktische Übungen an der Leiche für Medizinstudierende höherer Semester – die Koniotomie. Festschrift für Reinhard Urban „Klinische Rechtsmedizin“. Schmidt, Römhild, S 373–396 Breitmeier D (2014) Klinische Rechtsmedizin mal anders – Praktische Übungen an der Leiche für Medizinstudierende höherer Semester – die Koniotomie. Festschrift für Reinhard Urban „Klinische Rechtsmedizin“. Schmidt, Römhild, S 373–396
4.
Zurück zum Zitat Erlinger R (1999) Exitus in tabula – „natürlicher Tod“? Internist 40:M 315CrossRef Erlinger R (1999) Exitus in tabula – „natürlicher Tod“? Internist 40:M 315CrossRef
5.
Zurück zum Zitat Madea B (2014) Die ärztliche Leichenschau, 3. Aufl. Springer, BerlinCrossRef Madea B (2014) Die ärztliche Leichenschau, 3. Aufl. Springer, BerlinCrossRef
6.
Zurück zum Zitat Madea B, Püschel K, Lignitz E, Dettmeyer R (2006) Verwaltungssektionen – dringende Notwendigkeit. Dtsch Ärztebl 103(14):A 914–A 918 Madea B, Püschel K, Lignitz E, Dettmeyer R (2006) Verwaltungssektionen – dringende Notwendigkeit. Dtsch Ärztebl 103(14):A 914–A 918
7.
Zurück zum Zitat Saeger W, Püschel K (2000) Das Hamburger Sektionsgesetz vom 9. Februar 2000. Pathologe 21(4):333–336 Saeger W, Püschel K (2000) Das Hamburger Sektionsgesetz vom 9. Februar 2000. Pathologe 21(4):333–336
Metadaten
Titel
Obduktionen im Grenzbereich zwischen Pathologie und Rechtsmedizin
Vorschläge zur interdisziplinären Kooperation
verfasst von
Prof. Dr. T. Riepert
Publikationsdatum
09.08.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Pathologie / Ausgabe 5/2017
Print ISSN: 2731-7188
Elektronische ISSN: 2731-7196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00292-017-0337-2

Weitere Artikel der Ausgabe 5/2017

Der Pathologe 5/2017 Zur Ausgabe

Schwerpunkt: Klinische Obduktionen

Postmortale bildgebende Verfahren

Einführung zum Thema

Klinische Obduktionen

Leitlinien kompakt für die Innere Medizin

Mit medbee Pocketcards sicher entscheiden.

Seit 2022 gehört die medbee GmbH zum Springer Medizin Verlag

Blutdrucksenkung könnte Uterusmyome verhindern

Frauen mit unbehandelter oder neu auftretender Hypertonie haben ein deutlich erhöhtes Risiko für Uterusmyome. Eine Therapie mit Antihypertensiva geht hingegen mit einer verringerten Inzidenz der gutartigen Tumoren einher.

„Jeder Fall von plötzlichem Tod muss obduziert werden!“

17.05.2024 Plötzlicher Herztod Nachrichten

Ein signifikanter Anteil der Fälle von plötzlichem Herztod ist genetisch bedingt. Um ihre Verwandten vor diesem Schicksal zu bewahren, sollten jüngere Personen, die plötzlich unerwartet versterben, ausnahmslos einer Autopsie unterzogen werden.

Hirnblutung unter DOAK und VKA ähnlich bedrohlich

17.05.2024 Direkte orale Antikoagulanzien Nachrichten

Kommt es zu einer nichttraumatischen Hirnblutung, spielt es keine große Rolle, ob die Betroffenen zuvor direkt wirksame orale Antikoagulanzien oder Marcumar bekommen haben: Die Prognose ist ähnlich schlecht.

Schlechtere Vorhofflimmern-Prognose bei kleinem linken Ventrikel

17.05.2024 Vorhofflimmern Nachrichten

Nicht nur ein vergrößerter, sondern auch ein kleiner linker Ventrikel ist bei Vorhofflimmern mit einer erhöhten Komplikationsrate assoziiert. Der Zusammenhang besteht nach Daten aus China unabhängig von anderen Risikofaktoren.

Update Innere Medizin

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.