Erschienen in:
02.09.2019 | Anästhetika | Schwerpunkt
Medizinische Versorgung mit Cannabis – die Rechtslage klärt sich
verfasst von:
Dr. Oliver Tolmein
Erschienen in:
Der Schmerz
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Ausgabe 5/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurde Cannabis 2017 für den medizinischen Gebrauch zu einem verschreibungsfähigen Arzneimittel. Durch die Einführung von § 31 Abs. 6 ins SGB V können Kassenärzte bei „schwerwiegenden Erkrankungen“ Cannabis als Medizin zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben.
Rechtsprechung
Das Gesetz verlangt vor der Leistungsgewährung die Genehmigung einer kassenärztlichen Verordnung von Cannabis als Medizin durch die Krankenkasse. Wegen verweigerter Genehmigungen sind zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig. Der Beitrag stellt dar, welche Rechtsfragen dabei vordringlich entschieden werden und warum es bislang keine Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den wesentlichen Fragen gibt.
Ausblick
Die Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis als Medizin zulasten der Krankenversicherung ist ein wichtiger sozialrechtlicher Fortschritt. § 31 Abs. 6 SGB V sollte möglichst bald evaluiert werden. Die Vorschriften des SGB V für die Kostenübernahme von Off-label-Behandlungen sollten mit § 31 Abs. 6 SGB V harmonisiert werden.